Diebstahl und Drogenbesitz

Deko-Dieb mit Marihuana in Mittelfranken erwischt: Fast ein Pfund Cannabis dabei

5.8.2024, 11:38 Uhr
Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in Deutschland in kleineren Mengen erlaubt. (Symbolbild)

© IMAGO/Panama Pictures Seit dem 1. April ist der Besitz von Cannabis in Deutschland in kleineren Mengen erlaubt. (Symbolbild)

Zwischen 11 und 13.30 Uhr stahl ein 47-Jähriger aus zwei Gärten in der Ansbacher Ringstraße allerlei Werkzeuge. Die Gegenstände wie Gartenhandschuhe, eine Luftpumpe sowie mehrere Dekoartikel legte er für den späteren Abtransport bereit, berichtet die Ansbacher Polizei am Montag. Der Mann wurde jedoch von einer 52-jährigen Geschädigten bemerkt und anschließend von ihr verfolgt. In der Eyber Straße konnte er schließlich von einer Streife festgenommen werden.

Bei der Durchsuchung des Verdächtigen entdeckten die Beamten eine Plastiktüte mit etwa 450 Gramm abgeerntete Cannabispflanzen.

In Bayern ist der Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit bis zu einer Höchstmenge von 25 Gramm erlaubt. Diese Regel gilt jedoch nur für getrocknetes Marihuana. Dementsprechend muss die Polizei die Pflanzen nun erst einmal trocknen, um eine Strafbarkeit festzustellen. Eine spezielle Methode zum Trocknen hat die Polizei dafür nicht.

Gegen den 47-Jährigen wird jetzt wegen Diebstahl und Drogenbesitz ermittelt.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.