Plötzlich auf Fahrbahn

Frontalkollision mit Kindermotorrad in Mittelfranken - zwei achtjährige Mädchen verletzt

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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20.8.2024, 11:14 Uhr
Unfall mit Kindermotorrad in Mittelfranken. (Symbolbild)

© imago Unfall mit Kindermotorrad in Mittelfranken. (Symbolbild)

Am Montag, den 19. August 2024, ist es in den Mittagsstunden im mittelfränkischen Burgoberbach zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem auch zwei 8-jährige Mädchen und ein Kindermotorrad involviert waren.

Wie die Polizeiinspektion Ansbach dazu in einer Pressemitteilung von Dienstagvormittag (20. August 2024) weiter berichtet, sei gegen 12.40 Uhr eine 40-jährige Frau mit ihrem Opel Corsa auf der Sebastian-Kneipp-Straße in Fahrtrichtung Weiherschneidbacher Straße unterwegs gewesen.

In einer Kurve seien der Frau dann plötzlich zwei 8-jährige Mädchen auf einem Kindermotorrad auf der Fahrbahnseite der Corsa-Fahrerin entgegengekommen.

Sekunden später kam es dann zum Zusammenstoß zwischen dem Kindermotorrad und dem Auto. Beide Mädchen stürzten anschließend zu Boden und verletzten sich auch, wie die Beamtinnen und Beamten in dem Schreiben dazu weiter mitteilen.

So habe sich die 8-jährige Fahrerin eine Nasenbeinfraktur und eine Fraktur eines Fingers zugezogen. Zudem habe das Mädchen mehrere Zähne verloren und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten.

Die 8-jährige Beifahrerin erlitt ebenfalls ein Schädel-Hirn-Trauma und ein Bauchtrauma. Beide Kinder wurden anschließend sofort ins Klinikum Ansbach gebracht. Die 40-Jährige, die den Opel lenkte, blieb bei dem Vorfall unverletzt. Beide Mädchen – so betont die Polizei – hätten bei dem Unfall einen Helm getragen. Am Kindermotorrad sei ein Sachschaden von einhundert Euro entstanden, am Opel werden nun Reparaturen in Höhe von rund 1500 Euro fällig, zieht die Polizei ein erstes Fazit.

Jedoch habe für das Kindermotorrad, das bis zu 25 Kilometer pro Stunde Spitzengeschwindigkeit erreichen kann, kein Haftpflichtversicherungsschutz bestanden. Deswegen sei gegen den 30-jährigen Vater mittlerweile auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden, lässt die Polizeiinspektion Ansbach die Mitteilung dazu vorerst abschließend enden.