Täter stark alkoholisiert

Mann zückt im Streit seine Schusswaffe - USK umstellt Wohnung in Nürnberg

Erik Thieme

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13.10.2024, 14:56 Uhr
Um die Situation in den Griff zu bekommen, war auch das USK im Einsatz. (Symbolbild)

© IMAGO / ZUMA Press Wire / peopleimages.com Um die Situation in den Griff zu bekommen, war auch das USK im Einsatz. (Symbolbild)

Am Freitagabend (11.10.2024) wurde ein Mann in Nürnberg mit einer Schusswaffe bedroht. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am Sonntag mitteilt, konnte der Tatverdächtige mittlerweile festgenommen werden.

Gegen 22:30 war ein 29-Jähriger im Nürnberger Stadtteil Großweidenmühle unterwegs. In der Deutschherrnstraße machte er dann ein Foto eines Autos, auf dem im Hintergrund auch ein 41-Jähriger zu sehen war. Dieser ging zu dem Mann mit der Kamera, sprach ihn an und beleidigte ihn. Die beiden Männer gerieten in Streit, woraufhin der Fotografierte eine Schusswaffe zog und sie dem 29-Jährigen ins Gesicht hielt.

Der Geschädigte flüchtete umgehend, auch der Täter entfernte sich vom Ort des Geschehens.

Verdächtiger kommt mit Messer aus seiner Wohnung

Durch einen Zeugenhinweis konnte die Polizei die Wohnung des Beschuldigten ausfindig machen, welche anschließend von Beamten des Unterstützungskommandos umstellt wurde. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Durchsuchung der Räumlichkeiten an, doch noch bevor sich die Polizei Zugang verschaffen konnte, kam der Verdächtige mit einem Küchenmesser aus der Wohnung.

Das Messer legte er jedoch nach Aufforderung der Polizei umgehend auf den Boden, woraufhin er widerstandslos festgenommen werden konnte. Bei der Durchsuchung der Wohnung konnte die Waffe nicht gefunden werden, allerdings entdeckten die Beamten die Verpackung einer PTB-Waffe sowie den dazugehörigen Kaufbeleg. Als PTB-Waffen bezeichnet man Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen, für deren Führung ein kleiner Waffenschein erforderlich ist, erklärt die Polizei auf Anfrage.

Bei der anschließenden Blutentnahme ergab sich bei dem Beschuldigten ein Wert von zwei Promille. Nun muss sich der 41-Jährige wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Bedrohung und Beleidigung verantworten.


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