Beschleunigtes Verfahren
Nach JVA-Entlassung sofort wieder straffällig geworden: 25-Jähriger wieder in Haft
24.03.2025, 13:19 Uhr
In einem Schweinfurter Geschäft in der Hauptbahnhofstraße gerieten zwei junge Männer in das Visier eines Ladendetektivs, als sie am Freitag gegen 16.00 Uhr ein elektronisches Gerät und einen Hut mitgehen lassen. Der Detektiv beobachtete die beiden Männer im Alter von 24 und 25 Jahren und verfolgte sie zu Fuß, bis eine Streife der Polizei eintraf. Wie die Beamten berichten, konnte bei einer Kontrolle das Diebesgut dann gefunden werden. Zudem stellte sich heraus, dass der 25-Jährige erst kurz davor aus der JVA entlassen wurde. Da der junge Mann sofort wieder straffällig geworden war, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest.
Inzwischen wurde der Tatverdächtige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Hauptverhandlungshaftbefehl, sodass der junge Mann wieder in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, erklären das Präsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
„Der Tat auf dem Fuß folgen“: Wann wird im beschleunigten Verfahren verhandelt?
In einem beschleunigten Verfahren wird der Tatverdächtige sich innerhalb einer Woche für die neuerliche Tat verantworten müssen. Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Verfahrensart, „die einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll“, erklären die Beamten. In dem Sinne soll die Strafe „der Tat auf dem Fuß folgen“.
Für ein beschleunigtes Verfahren müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise dürfte die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Damit seien schwere Delikte von vornherein ausgeschlossen. Zudem muss eine klare Beweislage vorliegen und es muss sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder einem Heranwachsenden, also einer Person ab 18 Jahren handeln.
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