Leeres Konto droht

Schwabacher Polizei warnt: Vorsicht vor diesem Schreiben - fiese Masche auch in Franken angekommen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

17.04.2025, 14:14 Uhr
Die Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch am Mittwoch, den 29. September 2021 im Landgericht Essen, im Saal 101. Auftakt des Prozesses gegen Thomas B., der wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Gerichtsverhandlung im Landgericht Essen. Foto: Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

© KerstinxKokoska/IMAGO/Funke Foto Services Die Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch am Mittwoch, den 29. September 2021 im Landgericht Essen, im Saal 101. Auftakt des Prozesses gegen Thomas B., der wegen Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Gerichtsverhandlung im Landgericht Essen. Foto: Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Die Kriminalpolizei Schwabach warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, die unter dem Begriff „Recovery Fraud“ bekannt ist. Dabei wenden sich Betrüger gezielt an frühere Opfer von Anlagebetrug und täuschen Entschädigungszahlungen vor, um an persönliche Daten zu gelangen.

Anfang April 2025 ist dies genauso nun in Mittelfranken passiert. Demnach erhielten – so berichten es die Ermittlerinnen und Ermittler in dem Schreiben dazu weiter - zwei Personen in Schwabach Schreiben einer vermeintlichen Anwaltskanzlei aus der Schweiz. In den Briefen wurde den Betroffenen suggeriert, sie hätten Anspruch auf eine Schadenswiedergutmachung im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Die Täter gaben sich als Vertreter einer real existierenden Kanzlei aus und fügten den Schreiben gefälschte Gerichtsbeschlüsse sowie angebliche Kontoauszüge bei, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Die Empfänger wurden aufgefordert, ihre Kontodaten zu übermitteln und sich mit Ausweisdokumenten zu identifizieren, um die vermeintlichen Ansprüche geltend zu machen. Die Polizei geht davon aus, dass diese sensiblen Daten für weitere Straftaten verwendet werden sollten.

In den Schwabacher Fällen blieb es glücklicherweise dank des schnellen und umsichtigen Handelns der Opfer bei einem versuchten Betrug – ein finanzieller Schaden entstand nicht.

Nach Einschätzung der Ermittler hätten die Täter im weiteren Verlauf vermutlich auch Geldforderungen, etwa für Bearbeitungsgebühren, erhoben. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Schwabach hat entsprechende Strafverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

Die Polizei rät zudem ausdrücklich zur Vorsicht bei derartigen Schreiben und warnt davor, persönliche Daten oder Ausweiskopien an unbekannte Absender weiterzugeben. Bürgerinnen und Bürger, die ähnliche Schreiben erhalten, werden gebeten, umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten.