Aufregung

SEK-Großeinsatz in Bayern: Mit Langwaffe auf Nachbar gezielt? Haus von Einsatzkräften umstellt

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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14.03.2025, 17:21 Uhr
In Bayern ist es zu einem SEK-Einsatz gekommen. (Symbolbild)

© ToMa In Bayern ist es zu einem SEK-Einsatz gekommen. (Symbolbild)

Aufregung und größerer Polizeieinsatz am Donnerstag (13. März 2025) im bayerischen Schönau am Königssee (Landkreis Berchtesgadener Land). Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd dazu in einer Pressemitteilung berichtet, hätte ein Mann Donnerstagnachmittag der Polizei mitgeteilt, dass er von seinem Nachbarn im Garten bedroht worden sei.

Die Situation sei plötzlich eskaliert, als der Nachbar mit einer Langwaffe auf den Mann gezielt habe. Danach habe sich der Tatverdächtige weiter in seinem Wohnanwesen in Schönau am Königssee aufgehalten, so die Schilderung des Zeugen.

Weil die Polizei die Information hatte, dass der Tatverdächtige tatsächlich berechtigt im Besitz von Waffen sei, wurden sofort unter der Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zahlreiche Einsatzkräfte der umliegenden Dienststellen sowie Spezialeinsatzkräfte (SEK) und speziell geschulte Beamte der Verhandlungsgruppe an die beschriebene Örtlichkeit bestellt.

Gegen 16.20 Uhr habe man den verdächtigen Mann dann am Donnerstagnachmittag (13. März 2025) in seinem Wohnhaus widerstandslos vorläufig festnehmen können. Bei dem Einsatz sei niemand verletzt worden, betont die Polizei in diesem Zusammenhang. Während der Dauer des Einsatzes sei das betreffende Wohnhaus umstellt und gesichert worden.

Nun haben sich die Ermittlerinnen und Ermittler am Freitag (14. März 2025) mit einer Updatemeldung an die Öffentlichkeit gewendet. So seien die polizeilichen Ermittlungen in der Sache von der Polizeiinspektion Berchtesgaden wegen des Verdachts der Bedrohung geführt worden, beginnt das knappe Statement.

Der Tatverdacht gegen den Mann aus Schönau am Königssee habe sich jedoch nicht erhärtet. Noch am Donnerstagabend (13. März 2025) habe der Mann deshalb die Polizeidienststelle nach seiner Vernehmung wieder verlassen können.

Nun werde die zuständige Waffenbehörde beim Landratsamt noch abschließend darüber entscheiden, ob dem Mann die sichergestellten Waffen, welche legal in Besitz des Mannes gewesen sein, zurückgegeben werden.