Makabres Schauspiel

Vergewaltigungen erfunden: Frau aus Regensburg räumt Falschaussagen ein - und muss ins Gefängnis

Georgios Tsakiridis

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21.10.2024, 16:58 Uhr
In Regensburg zeigt eine Frau zwei Vergewaltigungen an. Wie die Polizei nun mitteilt, waren die vermeintlichen Taten vorgetäuscht.

© Marcus Brandt/dpa In Regensburg zeigt eine Frau zwei Vergewaltigungen an. Wie die Polizei nun mitteilt, waren die vermeintlichen Taten vorgetäuscht.

Anfang 2024 hat eine 28-Jährige gegenüber der Polizei angezeigt, dass sie im Bereich des Hauptbahnhofes Regensburg in einem Gebüsch vergewaltigt wurde. Die Frau hat Anfang September 2024 eine weitere Vergewaltigung in einem Auto auf einem Parkplatz zu ihrem Nachteil angezeigt. "Beide Taten konnten durch umfangreiche Ermittlungen widerlegt werden und die 28-Jährige hat in diesem Zusammenhang die Falschaussagen eingeräumt", schreibt das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Pressemitteilung.

Vor allem die erste vermeintliche Vergewaltigung im öffentlichen Raum hatte laut Bericht "erhebliche Auswirkungen" auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Stadtgebiet. Die Kriminalpolizei Regensburg hat mit umfangreichen Maßnahmen und intensiven Ermittlungen versucht, diese Tat aufzuklären. "Wie sich jetzt herausstellte, fanden diese so jedoch nie statt", heißt es weiter.

Aufgrund des wiederholten Vortäuschens von Vergewaltigungen wurde gegen die 28-jährige Frau Haftbefehl erlassen und vollzogen. Nach der Vorführung vor der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Regensburg wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Polizei weist in diesem Fall darauf hin: Das Vortäuschen von Straftaten ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen für die anzeigende Person selbst, aber auch für die zu Unrecht beschuldigte Person und das Umfeld haben!

"Die Regensburger Polizei warnt eindringlich: Wer gegenüber den Ermittlungsbehörden falsche Anschuldigungen anzeigt, macht sich ggf. selbst strafbar. Besonders bedenklich ist, dass damit den tatsächlichen Kriminalitätsopfern erneutes Leid zugefügt wird und unbegründete Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung entstehen können. Möglicherweise werden bei unschuldigen Personen polizeiliche Maßnahmen bis zur Haft durchgeführt."


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