Verdacht auf Gewalteinwirkung
Zweijährige stirbt in Oberfranken: Pflegemutter sitzt in Untersuchungshaft
23.12.2024, 11:13 UhrAm Dienstag, 10. Dezember, starb die knapp zwei Jahre alte Pflegetochter einer 32-Jährigen aus dem Kreis Bamberg. Die Frau wird verdächtigt, die Verantwortung für den Tod des Kindes zu tragen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzt sie seit vergangenem Freitag wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Das berichtet das Polizeipräsidium Oberfranken an diesem Freitag.
Bereits am Sonntag, 8. Dezember, wurde das 21 Monate alte Kind mit lebensgefährlichen inneren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, berichtet die Polizei in ihrer Mitteilung. Dort ist das Kind am Mittag des 10. Dezember gestorben. Nachdem sich schnell der Verdacht ergeben hatte, dass äußere Gewalteinwirkung Ursache der schweren Verletzungen gewesen sein muss, übernahm die Kriminalpolizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen, die sich zunächst gleichermaßen gegen beide Pflegeeltern des Kindes richteten, heißt es in der Mitteilung weiter.
Durch umfangreiche Ermittlungen ergab sich in den folgenden Tagen der dringende Verdacht, dass dem Kind die Verletzungen von der Pflegemutter zugefügt worden seien. Eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Bamberg setzte daraufhin am 13. Dezember einen bereits am 10. Dezember gegen die Pflegemutter erwirkten und zunächst außer Vollzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug. Die 32-Jährige sitzt seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen werden weiter mit Hochdruck geführt, mit einem Abschluss ist im Frühjahr 2025 zu rechnen, so das Polizeipräsidium Oberfranken weiter. In die Ermittlungen ist auch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Jena eng eingebunden.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Verletzungen von der Mutter des Kindes zugefügt worden seien und sie deswegen in Untersuchungshaft säße. Das Polizeipräsidium Oberfranken hatte am 23. Dezember 2024 klargestellt, dass es sich dabei um die Pflege- nicht leibliche Mutter handele.
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