Tipps für den Ernstfall
Angst vor Hochwasser: So können Sie sich bestmöglich vorbereiten
4.6.2024, 04:55 Uhr1. Die richtige Vorbereitung
Sobald der regionale Wetterdienst vor Hochwasser warnt, sollte man sich darauf vorbereiten. Erster Schritt: Das Schnüren eines Notfallpacks oder Notfallrucksacks - am besten in einem wasserdichten Beutel. Dieser sollte mindestens enthalten:
- wichtige persönliche Dokumente
- Essen und Trinken für 2 Tage
- Medikamente und Erste-Hilfe-Material
- Kleidung
- Hygieneartikel
- Schlafsack / Decke
- Taschenlampe + Ersatzbatterien
Zusätzlich sollte man sich einen größeren Vorrat an Trinkwasser anlegen, da ein Ausfall der Wasserversorgung möglich ist. Dazu können Behälter in der Dusche oder die Badewanne mit Wasser gefüllt werden. Auch das Handy sowie eine Powerbank sollten mit im Gepäck sein. Wer ein Auto besitzt, sollte es vor dem Ernstfall in weniger gefährdeten Gebieten, beispielsweise auf Anhöhen, abstellen.
Gegenstände mit hohem Wert sollten aus den hochwassergefährdeten Räumen, wie dem Keller, geschafft werden. Strom und Heizung in gefährdeten Räumen ausschalten, Wassereinläufe und Rückstauklappen in Kellern schließen. Zusätzlich können Türen, Fenster und Abflussöffnungen abgedichtet werden, beispielsweise mit wasserfesten Sperrholzplatten und Silikon.
2. Was sollte man auf keinen Fall tun?
Bei Hochwasser sollten Räume, die hochwassergefährdet sind, wie Keller oder Tiefgaragen, auf jeden Fall gemieden werden. Es besteht die Gefahr eines Stromschlags oder zu Ertrinken. Kontakt zu stehendem Wasser sollte gemieden werden, da es stark verunreinigt sein kann.
Nicht durch die Fluten waten - Hochwasser kann eine unglaubliche Geschwindigkeit erreichen und Menschen schnell mitreisen. Aus diesem Grund sollte man auch nicht ins Auto steigen. Außerdem droht ein Totalschaden, sollte Wasser in die Motorhaube gelangen. Steht der Wagen bis über die Räder im Wasser, startet man das Auto auf keinen Fall, sondern lässt es abschleppen und in der Werkstatt überprüfen.
Das Wasser sollte erst vollständig aus den Räumen gepumpt werden, wenn das Hochwasser nachgelassen hat. Sonst können Schäden am Mauerwerk entstehen und die Standfestigkeit des Hauses beeinflusst werden. Das eigene Leben und das der Familie steht immer an oberster Stelle. Rettungsversuche, die einen in Gefahr bringen, sollte man vermeiden. Auch einen Rettungsversuch von Gütern, bei dem man sein eigenes Leben oder das eines anderen gefährdet, sollte man auf jeden Fall unterlassen.
Die Notrufnummern nur in Extremfällen wählen. Die Leitstellen sind meist während eines Hochwassers überlastet.
3. Wie ist die Prognose für Nürnberg?
Auch in Nürnberg kam es in den vergangenen Jahren immer wieder durch sogenannte "Starkregen-Ereignisse" zu über Ufer tretenden Gewässern. Im Fall der Pegnitz ist das Risiko heute jedoch deutlich geringer, dank der Hochwasserstollen zwischen Museumsbrücke und Trödelmarkt-Insel. Dadurch wird die engste Stelle der Pegnitz geschützt. Auch der Wöhrder See kann einiges an Wasser aufnehmen, bevor er über die Ufer tritt und schützt so erst einmal die Altstadt.
Dank der Frühwarnsysteme kann heutzutage frühzeitig vor Hochwasser gewarnt werden. Die Gebiete in Bayern, welche durch hohe Niederschlägen gefährdet sind, können so genau festgelegt werden. Auf der Website des Landesamtes für Umwelt (LfU) kann man das genau nachlesen. Auch Warn-Apps, wie NINA, helfen bei der rechtzeitigen Warnung vor Hochwasser.
Statistisch gesehen tritt alle 100 Jahre in einer Region ein Extremereignis, wie Hochwasser ein. Deshalb werden Flächen rund um die Gewässer, bekannt als Überflutungsflächen, freigehalten. Hochwasser waren in der Vergangenheit besonders dort gefährlich, wo der Boden bereits durch extremen Regen wassergesättigt war und nichts mehr aufnehmen konnte. So kann das Wasser nicht versickern.
Da extreme Wassermengen im Voraus nicht bis ins Detail bestimmt werden können, ist es nicht möglich, zu 100 Prozent für solch eine Situation gewappnet zu sein. Stadtgebiete, die an Bächen und anderen Gewässern liegen, sind jedoch eher gefährdet als andere.
4. Was kann man als Betroffener tun?
Hochwässer können erheblichen Schaden am Eigentum der Betroffenen anrichten. Was nun tun, wenn das eigene Haus oder die Mietwohnung von Hochwasser beschädigt wurde? Schnell kann man ohne Hab und Gut dastehen.
Wer sich beim Bezahlen des Schadens auf die Hausratsversicherung zu beziehen versucht, hat meistens Pech - in vielen Versicherungen sind Schäden durch Hochwasser und regenreiche Unwetter nicht mit inbegriffen. Ärgerlich und teuer - deshalb sollte man das vor dem Ernstfall nachprüfen. Eine Zusatzversicherung bei Schäden durch Naturgefahren ("Elementarschäden") sollte besonders in gefährdeten Gebieten abgeschlossen werden. Schäden am Wohnhaus können durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Wie immer lohnt es sich jedoch, genau zu prüfen, was die Versicherung abdeckt und im Notfall eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Für Mieter gelten etwas andere Regeln. So sind Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Schäden an der Mietwohnung zu beheben. Wird das Gebäude zerstört, sind Vermieter jedoch nicht verpflichtet, das Gebäude wieder aufzustellen und das Mietverhältnis endet in diesem Fall.
Sollte die Wohnung beziehungsweise ein Teil der Wohnung oder gemeinsam genutzte Räume, wie etwa Treppenhaus oder Aufzug, beschädigt sein, haben Mieter grundsätzlich das Recht auf Mietminderung. Ist die Wohnung nicht mehr nutzbar, kann sie im Normalfall fristlos gekündigt werden oder es erfolgt eine Mietminderung um 100 Prozent. Ein Schadensersatz-Anspruch für bewegliche Güter, wie etwa Möbel oder andere Gegenstände, besteht gegenüber den Vermietern jedoch nicht. Nur wenn man nachweisen kann, dass der Vermietende seiner Verantwortung, das Gelände oder die Wohnung zu sichern, nicht nachgekommen ist, hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz.
Auch beim Auto kommt es ganz auf die abgeschlossene Versicherung an, ob der entstandene Schaden übernommen wird. Bei einer Teilkaskoversicherung kann ein Teil des Schadens nach der Eigenbeteiligung übernommen werden. Bei Totalschaden kann der Zeitwert des Autos erstattet werden. Aber Vorsicht: Bewegt man sein Auto nicht aus einem Gefahrengebiet, kann das als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Das Gleiche gilt für das Hineinfahren in überschwemmte Straßen.
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