Aktueller Test überrascht

Ausfallerscheinungen durch Joint: So lange sollten Sie nach dem Kiffen lieber aufs Auto verzichten

Lukas G. Schlapp

Volontär

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16.7.2024, 15:17 Uhr
Cannabis darf seit 1. April legal konsumiert werden. Aber wie verhält es sich nach dem Kiffen mit dem Autofahren?

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Cannabis darf seit 1. April legal konsumiert werden. Aber wie verhält es sich nach dem Kiffen mit dem Autofahren?

Einen Joint rauchen und dann Autofahren – das geht nicht zusammen und ist klar verboten. Doch wie lange muss man überhaupt warten, bis man sich nach dem Konsum von Cannabis wieder ganz legal ans Steuer eines Kfz setzen darf? Der ADAC und die "Auto Bild" unternahmen dazu einen Gemeinschaftstest.

Die Grundempfehlung gibt es vom ADAC gleich vorweg: "Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, sollte mindestens 24 Stunden auf das Autofahren verzichten, um wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können", lautet das Fazit des Versuchs. Am Versuch nahmen drei Personen teil. Die drei Testpersonen waren keine regelmäßigen Cannabis-Konsumenten.

Mit 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut gibt es künftig auch einen neuen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr. Der Bundesrat hat ihn beschlossen. Bis er in Kraft tritt (Verkündung im Bundesgesetzblatt, möglicherweise noch im Juli) gilt generell der alte Grenzwert von 1 ng/ml. Auch für Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahre gilt dieser Wert.

Ausfallerscheinungen: Spiegel nicht eingestellt, Gänge nicht gefunden

Im Test wurden ihr Fahrvermögen sowie die "für die Aufmerksamkeitssteuerung relevanten kognitiven Fähigkeiten" vor und nach dem Konsum gemessen. Es wurden Blutproben genommen, um die THC-Konzentration zu bestimmen. Die erste Erkenntnis: Kurz nach dem Konsum des Joints war das Unfallrisiko stark erhöht.

Auch die Selbsteinschätzung und die gezeigten Leistungen sowohl im Auto als auch bei den kognitiven Tests lagen etwa eine Stunde nach dem Konsum "weit unter dem Niveau" als noch nüchtern. Zudem kam es zu deutlichen Ausfallerscheinungen.

So vergaßen die Testpersonen etwa, sich den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, sie fanden die Gänge nicht, fuhren unsicher, waren zu schnell unterwegs oder parkten schlecht ein.

Auch bei den kognitiven Tests machte sich der Konsum bemerkbar. So zeigten sich besonders Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit. Auch vier Stunden nach dem Konsum konnte weiterhin keine vollständige Fahrsicherheit festgestellt werden.

Ergebnis unter THC-Grenzwert bedeutet nicht immer Fahrtüchtigkeit

Im Blut der Testpersonen ließ sich zu dem Zeitpunkt eine THC-Konzentration nachweisen, die bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegt. Doch die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig gegeben. So schreibt der ADAC in einer Mitteilung: "Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen."

Wichtig zu wissen in dem Zusammenhang: Auch wenn die THC-Konzentration unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann bei auffälligem Fahrverhalten in Kombination mit einem Nachweis des Rauschmittelkonsums eine Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) folgen.

Generell gilt mit Blick auf den Grenzwert: Wer künftig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert. Erst 20 Stunden nach dem Konsum war laut ADAC eine Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich.

Rat des ADAC: Nach Cannabis-Konsum 24 Stunden nicht fahren

Denn erst jetzt waren die Testpersonen in der Lage, sicher und legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Das zeigten zum einen die Blutuntersuchungen und zum anderen die Einschätzungen der Experten.

Um sicherzugehen, rät der ADAC darum, nach dem Cannabis-Konsum mindestens 24 Stunden nicht zu fahren, weil die Dosis und Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht gut nachvollziehbar seien.