Teurer Service

Abzocke beim Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale erhebt Klage - 90.000 Deutsche betroffen

Erik Thieme

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13.8.2024, 14:37 Uhr
Fast 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher tappten in die Rundfunkgebühren-Falle. (Symbolbild)

© IMAGO / Herrmann Agenturfotograf// IlluPics Fast 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher tappten in die Rundfunkgebühren-Falle. (Symbolbild)

Wer umzieht, muss seine Adressänderung melden. Das gilt jedoch nicht nur für die Bank, die Stadt oder den Arbeitgeber, sondern auch für die Rundfunkgebühren. Nach einem Umzug muss man die neue Anschrift auch dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" melden. Diese Adressänderung ist für Verbraucher kostenfrei. Eigentlich.

Wer bis vor Kurzem noch nach "Rundfunkbeitrag anmelden" gegoogelt hat, stieß ganz oben bei den Suchergebnissen auf eine Anzeige von "service-rundfunkbeitrag.de". Über die Website kann man seine Daten ebenfalls aktualisieren, allerdings nicht kostenfrei - 29,99 Euro kostet der Service.

Laut der Verbraucherzentrale ist auf der Seite aber nicht klar genug erkennbar, dass die Nutzung des Service überhaupt etwas kostet.

Deswegen wurde der Anbieter der Seite vom Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bereits abgemahnt. Da der Betreiber jedoch keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv beim Oberlandesgericht Koblenz geklagt. So wollen sie erreichen, dass die intransparente Darstellung auf der Website untersagt wird.

Mehr als 90.000 Verbraucher betroffen - Kunden sollen widersprechen

Nach Schätzungen des vzbv sind bereits mehr als 90.000 Verbraucher von den Gebühren betroffen. Bereits jetzt bieten die Verbraucherzentralen einen vorgefertigten Musterbrief an, den Verbraucher ausfüllen und an die Betreiber schicken können, um ihr Geld zurückzuerhalten. Die Betreiber der Website haben mittlerweile angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge zu akzeptieren, wenn diese vor dem 28. Juni 2024 abgeschlossen worden sind.

Der vzbv sammelt derzeit über eine Umfrage Informationen von Betroffenen, um eine Sammelklage zu prüfen.

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