Sammelklage kommt

Fiese GEZ-Falle: Vorsicht vor diesem „Angebot“ - mit einem Klick kann es richtig teuer werden

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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28.03.2025, 19:33 Uhr
Vorsicht vor diesem angeblichen GEZ-Angebot. (Symbolbild)

© IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg Vorsicht vor diesem angeblichen GEZ-Angebot. (Symbolbild)

Weil sich immer mehr Menschen beschweren, hat die Verbraucherzentrale nun die Betreiber des Online-Portals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt. Zuvor – so berichten es die Verantwortlichen nun in einer Pressemitteilung – hatten sich „immer mehr“ Personen über das Portal beschwert. Weil die Webseite bis vor Kurzem noch – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Suchergebnissen angezeigt wurde, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ“ suchte, wurde auch eine breite Masse auf die Seite aufmerksam, macht die Verbraucherzentrale noch einmal deutlich.

Unter der Domain „www.service-rundfunkbeitrag.de“ wurden Formulare angeboten, über die Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem mitteilen konnten, wenn sich an Wohnadresse oder Bankverbindung etwas geändert hat.

Besonders dreist - Was eher nicht prominent transparent gemacht wurde: Die Betreiber forderten teilweise für die Nutzung dieser Formulare ein Servicegeld von 29,99 Euro. Teilweise wollte man bis zu 39,99 Euro abkassieren.

Weil auch die Verbraucherzentrale zu dem Ergebnis kam, dass „die Hinweise auf diese Kosten so undeutlich“ gewesen sein, „dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben“ genügt hätten, wurde das Unternehmen nun abgemahnt. Laut eigenen Schätzungen seien so bislang mehr als 90.000 Menschen auf die Seite hereingefallen.

Mittlerweile habe das Unternehmen jedoch „auf weiteren Druck“ angekündigt, die Widerrufe der entsprechenden Personen zu akzeptieren. Weil aber noch immer viele Beträge nicht zurückerstattet worden sind, habe man nun eine Sammelklage eingeleitet. Wie Sie sich hier anschließen können beziehungsweise auch alle weiteren ausführlichen Informationen zu diesem Vorfall können Sie hier noch einmal in Ruhe durchlesen:

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