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Freiberufler in München: Das sollten Selbständige wissen

Vor allem Freiberufler, die gerade den Weg in die Selbstständigkeit gewagt haben, sollten ihre Einkünfte nicht zu hoch ansetzen.

© Bild von pressfoto auf Freepik Vor allem Freiberufler, die gerade den Weg in die Selbstständigkeit gewagt haben, sollten ihre Einkünfte nicht zu hoch ansetzen.

Guhr Steuerberatung expandiert nach München

Wer auf der Suche nach einem guten Steuerberater in München ist, der weiß, dass dieses Vorhaben manchmal mit einigen Hürden verbunden sein kann. Nicht nur eine vertrauenswürdige und zuverlässige Steuerkanzlei ist wichtig, sondern auch ein Büro, das noch Mandanten aufnimmt. Die Guhr Steuerberatung in München, die für ihre kompetente und zuverlässige Betreuung von Freiberuflern sowie Gewerbetreibenden bekannt ist, hat eine weitere Niederlassung in München eröffnet. Die Kanzlei befindet sich am Karlsplatz 3 und ist somit sehr zentral gelegen. Neben der Kanzlei in Hamburg sowie Berlin möchte die Steuerberatung ihren Dienstleistungsbereich erweitern und in verschiedenen Teilen Deutschlands zur Verfügung stehen. Mehr als zehn Jahre Erfahrungsschatz bringt die Steuerberatung Guhr mit. Dabei legen die Mitarbeiter Wert auf effiziente Lösungen, individuelle Beratungen und auf eine umfassende Expertise. Neben persönlichen Gesprächen liegt der Fokus auf digitalen Prozessen. Somit ist eine transparente, aber auch zeitsparende Zusammenarbeit möglich.

Warum sollten sich Freiberufler eingehend mit Steuern beschäftigen?

Für Selbständige gilt die Einkommensteuerpflicht. Sie müssen demnach aufgrund ihrer Einkünfte und abzüglich verschiedener Ausgaben sowie Unkosten Steuern zahlen. Je nach Gewinnhöhe kann der Steuerbetrag unterschiedlich hoch ausfallen. Damit das Finanzamt Kenntnis über den Berufsstand erhält, müssen Freiberufler und Gewerbetreibende eine Meldung beim Finanzamt machen. Sie erhalten anschließend einen Fragebogen übermittelt, um die Steuererfassung komplett zu machen.

Kleiner Tipp: Vor allem Freiberufler, die gerade den Weg in die Selbstständigkeit gewagt haben, sollten ihre Einkünfte nicht zu hoch ansetzen. Auf der Grundlage des voraussichtlichen Gewinns berechnet das Finanzamt die Steuern. Den Überschuss zahlt das Finanzamt zwar zum Jahresende wieder zurück, wenn der Gewinn niedriger ausfällt - dennoch ist eine Vorauszahlung in den vorangegangenen Monaten unerlässlich.

Was hat es mit Umsatzsteuer und Vorsteuer auf sich?

Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende kommen alle irgendwann mit diesen Begriffen in Berührung. Neben der Einkommenssteuer fallen für einige Berufsgruppen auch Umsatzsteuer und Vorsteuer an. Den meisten Menschen ist sie als Mehrwertsteuer bekannt. In Deutschland sind Steuern auf fast alle Waren oder Dienstleistungen üblich. Auf Umsätze, die im Inland erzielt werden, fällt zunächst die Umsatzsteuer an. Diese unterteilt das deutsche Steuerrecht zwischen 19 Prozent sowie 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz trifft nur auf Bücher, Lebensmittel oder gewisse Dienstleistungen zu. Für alle anderen Leistungen sind 19 Prozent zu berechnen, die der Selbständige auf den Rechnungen hinzufügt. Der Zusatzbetrag ist jedoch an das Finanzamt abzuführen.

Das Gegenstück der Umsatzsteuer ist die Vorsteuer. Ein Freiberufler, der Umsatzsteuern einnimmt, darf diese mit der Vorsteuer verrechnen. In dieser sind wiederum alle Ausgaben enthalten, die für die Selbständigkeit aufgekommen sind. Um die Vorsteuer zu ermitteln, gehen Freiberufler folgendermaßen vor: Um Leistungen erbringen zu können, müssen Selbständige meistens ebenso Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen kaufen. Hierfür erhalten sie ebenso Rechnungen mit Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer können Freiberufler wiederum mithilfe der Vorsteuer mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen. Klingt ziemlich kompliziert? Der Steuerberater hilft in diesem Rahmen mehr Licht ins Dunkle zu bringen und kennt sich genau mit den Vorgaben des Steuerrechts aus.

Umsatzsteuervoranmeldung? Was hat das zu bedeuten?

Zur Umsatzsteuer kommt eine Steuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt. Diese hat nichts mit der Vorauszahlung der Einkommensteuer zu tun. Es handelt sich demnach um zwei separate Zahlungen, die Selbständige regelmäßig an den Staat leisten müssen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist jedoch an Zusatzbedingungen geknüpft: Jede Zahlung ist zum 10. binnen eines Voranmeldezeitraums ans Finanzamt zu überweisen. Ob der Vormeldezeitraum einmal im Jahr, Quartal oder Monat liegt, wird vom Finanzamt festgelegt. Diese geht jedoch nicht willkürlich vor, sondern kontrolliert mitunter die Einnahmen.

  • Hat die Steuerschuld im Vorjahr über 7.500 Euro betragen, ist eine Voranmeldung in der Regel monatlich nötig.
  • Lag die Steuerschuld im Vorjahr zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro, ist eine Zahlung einmal im Quartal ausreichend.
  • Betrug die Steuerschuld weniger als 1.000 Euro, ist der Freiberufler oftmals von der Voranmeldung befreit. Dieser zahlt den Betrag einmal im Jahr mit den regulären Steuern.

Das zuständige Finanzamt überprüft jährlich, welche Steuerschuld anfällt und ob die Umsatzsteuer tatsächlich und korrekt abgeführt wurde.

Warum muss ich Steuervorauszahlungen leisten?

Bei der Steuervorauszahlung handelt es sich um Abschlagszahlungen. Diese sind im Verlauf eines Jahres in Intervallen an das hiesige Finanzamt zu bezahlen. Damit soll Freiberuflern eine hohe Nachzahlung erspart bleiben. Gleichzeitig möchte der Staatshaushalt eine gewisse Liquidität gewährleisten. Wer zu viele Steuern entrichtet, bekommt natürlich den Überschuss zurückbezahlt. Wurden zu wenige Steuern beglichen, kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Um eine Vorauszahlung zu ermöglichen, nimmt das Finanzamt den Gewinn des Vorjahres als Basis. Zu den Stichtagen am 10. März, 10. Juni, 10. September sowie 10. Dezember sind die Vorauszahlungen pünktlich beim Finanzamt einzureichen.

Wie sieht die Steuererklärung für Freiberufler aus?

Alle Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler müssen einmal im Jahr eine Steuererklärung einreichen. Für Freiberufler, deren Gewinn über 17.500 Euro im Jahr liegt, ist die EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) interessant. Hierbei handelt es sich um eine einfache Methode, um den Gewinn zu ermitteln. In der EÜR sind alle Einnahmen sowie Ausgaben des Journals vermehrt. Jeder Freiberufler kann demnach Betriebseinnahmen sowie Umsatzsteuerzahlungen aufführen, aber auch Anlagevermögen auflisten sowie Ausgaben innerhalb des Betriebsjahres geltend machen. Hierfür können neben Firmenwagen auch das Arbeitszimmer, Reisekosten und Anschaffung für Material zum Einsatz kommen.

Tipp: Freiberufler, die eine EÜR ausfüllen, müssen Netto-Beiträge eintragen. Die Angaben sind somit ohne Umsatzsteuer oder Vorsteuer einzugeben.

Wie können Freiberufler die Steuerlast senken?

Wer Steuern sparen möchte, muss seinen Gewinn reduzieren. Das ist durch geringere Einkünfte, aber auch durch hohe Mieten für Büro oder Fuhrpark, Kosten für Aus- und Weiterbildungen oder Beiträge für die private Altersvorsorge möglich. Diese und viele weitere Punkte dürfen in der Steuererklärung hinzugefügt werden. Dabei gilt es natürlich, die Ausgaben und Abschreibungen in die richtigen Felder einzubinden. Auch in diesem Rahmen helfen Steuerberater mit Rat und Tat weiter. Das ist vor allem für Selbständige wichtig, die sich mit dem Steuerrecht nicht gut auskennen, Angestellte beschäftigen und hohe Gewinne verzeichnen. Mit einem Steuerberater handeln sie sicher und umgehen hohe Steuernachzahlungen oder Strafen durch entgangene Fristen.