Frist endet

Nur noch zwei Tage für die Grundsteuer: Was passiert, wenn ich nicht abgebe?

Benjamin Jungblut

Redakteur

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30.1.2023, 09:57 Uhr
Am 31. Januar endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

© Bernd Weißbrod, dpa Am 31. Januar endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Und dieser Termin beinhaltet bereits drei Monate Schonzeit, denn ursprünglich war die Erklärung Ende Oktober letzten Jahres fällig. Trotzdem sind kurz vor dem Stichtag nur rund 65 Prozent der Erklärungen eingegangen. In Bayern wurden bis Mitte Januar über 3,4 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, meldete das Bayerische Landesamt für Steuern. Das entspricht einer Quote von nur 53 Prozent. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten, dafür müssen knapp 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das ist nicht nur für die Finanzämter zusätzliche Arbeit: Sehr viele Eigentümer sind genervt vom Kampf mit den Formularen. Dabei sollte die Erklärung für die meisten Betroffenen in 30 bis 45 Minuten zu erledigen sein, das schätzt zumindest der Bund der Steuerzahler.

Eine Verlängerung der Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Ansonsten müssen bis Ende Januar die Daten für die Grundsteuer beim Finanzamt sein. Wer zu spät abgibt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen je nach Höhe der Grundsteuer rechnen. Das Finanzamt kann die Grundsteuer dann auch schätzen. Allerdings könnten die Behörden zunächst Milde walten lassen.

Laut einer Abfrage des Ratgeberportals Finanztip müssen säumige Eigentümer vorerst nicht mit Strafen rechnen. 14 der 16 Bundesländer wollen zunächst ein Erinnerungsschreiben verschicken. Doch ist die Grundsteuerreform rechtmäßig? Steuerzahler-Verbände haben Zweifel und laufen Sturm. "Schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich - aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken - erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten", so Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler gegenüber der Bild. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform gefordert, weil die Finanzämter zuletzt den Wert einer Immobilie auf der Grundlage völlig veralteter Daten kalkulierten.

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