Nützliche Tipps
Warnung vor Betrugsmaschen auf Ebay-Kleinanzeigen: So schützen Sie sich
22.8.2022, 06:00 UhrViele haben schon einmal bei Ebay-Kleinanzeigen etwas gekauft. Doch hier sind nicht nur Verkäufer und Käufer, sondern auch Betrüger unterwegs. Sie nutzen fiese Methoden, die zum Teil gar nicht so einfach zu durchschauen sind. Wir stellen Ihnen die geläufigsten Methoden vor - von der Abo-Falle über den Dreiecksbetrug bis hin zur Falschgeld-Abzocke.
Abzocke mit TAN-Codes
Bei dieser Betrugsmasche findet keine persönliche Übergabe von Ware und Geld statt. Vielmehr wird die Ware aus der Ferne bezahlt und soll vom Verkäufer versendet werden. Ein Interessent meldet sich auf das Kleinanzeigen-Inserat. Er stellt Fragen, erkundigt sich zum Artikel und wirkt hierbei wie ein ganz normaler Käufer. Oft wechselt die Kommunikation vom internen Nachrichtensystem des Kleinanzeigenportals zu E-Mails, WhatsApp oder SMS. Der potentielle Käufer teilt Ihnen dann mit, dass er die Ware gerne per PayPal bezahlen möchte.
Zur Absicherung gegen Betrug soll der Verkäufer zunächst einen Sicherheitscode bestätigen, den er per SMS erhält. Doch die Nummer dient nicht zum Schutz vor Betrug. Vielmehr handelt es sich um eine Transaktionsnummer (TAN), mit der Sie eine Zahlung bestätigen. Der Verkäufer zahlt so unwissend Ware, die vom Betrüger im Internet eingekauft wurde.
Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, rät das Portal Verbraucherschutz.com dazu, nur über die Nachrichtenfunktion des jeweiligen Kleinanzeigenportals zu kommunizieren. Am sichersten laufe die Übergabe von Ware und Geld persönlich vor Ort ab. Zudem wird von der Herausgabe persönlicher Daten abgeraten. Bei Ihrem Mobilfunkanbieter können Sie außerdem eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Ist diese eingerichtet, können keine Waren über die Telefonrechnung bezahlt werden, so Verbraucherschutz.com.
Vorsicht: Abo-Falle
Auf Ebay-Kleinanzeigen findet man jede Menge Angebote. Doch bei Artikeln wie Kinderschokolade, die "zu verschenken" sind, sollten die Alarmglocken läuten. Öffnen Sie die Anzeige, finden Sie einen Link, wo sie aufgefordert werden, Ihre Daten einzutragen. Unter anderem wird Ihre Handynummer verlangt. Und darin liegt die Falle: Dadurch, dass Sie Ihre Handynummer eingeben, schließen Sie ein Abonnement ab. Beim Schokoladen-Betrug waren es beispielsweise 4,99 Euro pro Woche, immerhin rund 20 Euro im Monat.
Seien Sie auf Ebay-Kleinanzeigen immer wachsam. Folgen Sie niemals externen Links und nehmen Sie niemals außerhalb vom Kleinanzeigenportal Kontakt mit dem Käufer oder Verkäufer auf.
Falsche Versandbestätigung
Das klingt seriös und glaubwürdig, doch es handelt sich hierbei auch wieder um eine Betrugsmasche. Sobald Sie mit dem Verkäufer der von Ihnen gewünschten Ware in Kontakt treten, wird vom Verkäufer verlangt, auf andere Kommunikationsmittel, in der Regel E-Mail, umzusteigen. Dann macht er ein vermeintlich verlockendes Angebot. Der Betrüger bietet an, die Ware auf Kosten seines Arbeitgebers zuzusenden.
Die Zahlung soll per Nachnahme direkt beim Postzusteller mit einer sogenannten Paysafecard erfolgen. Die eingescannte Paysafecard soll als Anhang an die E-Mail-Adresse der vermeintlichen Poststelle zurückgeschickt werden. Doch sobald Sie das tun, haben Sie Ihr Geld verloren. Der vermeintliche Verkäufer hatte nie vor, Ihnen die Ware zuzusenden.
Auch hier gilt: Kommunizieren Sie ausschließlich durch die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigenportals und geben Sie niemals persönliche Daten wie Handynummer oder E-Mail-Adresse an Menschen, die Sie nicht kennen und die Ihre Daten missbrauchen könnten.
Abzocke durch Dreiecksbetrug
Opfer von Dreiecksbetrug ist nicht nur eine Person, sondern zwei. Für den Abzocker ist es hingegen ein risikoarmer Weg. Der Dreiecksbetrug läuft so ab, dass der Betrüger eine von Ihnen erstellte Anzeige kopiert und selbst veröffentlicht. Dann meldet er sich bei Ihnen, um den Artikel zu kaufen und gibt an, per PayPal oder Banküberweisung zahlen zu wollen.
Während er mit Ihnen verhandelt, leitet er die Täuschung ein: Ihre Kontodaten oder PayPal-Adresse werden an Interessenten weitergeleitet, die sich auf die kopierte Anzeige gemeldet haben. Sie bekommen Ihr Geld also von einer dritten Person, die wiederum denkt, sie hätte bei dem Betrüger gekauft. Nun verschicken Sie die Ware an die Adresse des Betrügers, von dem Sie glauben, er habe bezahlt. Kriminelle verwenden für diese Zwecke in der Regel leere Wohnungen mit gefälschtem Briefkastenschild. Der Käufer, der unwissentlich an Sie bezahlt hat, erhält dagegen gar keine Ware - und fordert bald sein Geld zurück. Damit sind sowohl Geld als auch Ware verloren.
Schwierig bei solch einer Falle ist es, den Täter nachzuverfolgen, denn die Kontaktdaten sind meist gefälscht. Der betrogene Käufer bekommt sein Geld zwar meist zurück. Der Verkäufer bleibt aber auf dem Schaden sitzen. Um sich vor einem Dreiecksbetrug zu schützen, vermeiden Sie Bezahlungen per PayPal oder Banküberweisung. Bevorzugen Sie, sofern möglich, die persönliche Geld- und Warenübergabe.
Abhol-Betrug
Die persönliche Übergabe ist zwar eine sichere Art, Dinge zu verkaufen, aber nicht die sicherste - denn Sie haben keinen Nachweis, dass die Ware beim Käufer angekommen ist.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie verkaufen Ihre Ware an einen Interessenten, der sie per PayPal bezahlt. Doch der Artikel wird nicht vom Käufer selbst abgeholt, sondern von einem Bekannten. Nach kurzer Zeit reklamiert der Betrüger, dass er die Ware nicht erhalten habe und aktiviert den PayPal-Käuferschutz. Das Geld wird von PayPal zurückerstattet. Sie können hingegen nichts tun, da Sie keinen Nachweis haben, dass die Ware beim Käufer angekommen ist. Somit haben Sie sowohl Ihre Ware als auch Ihr Geld verloren.
Um diesem Betrug aus dem Weg zu gehen, schicken Sie Ihre Ware versichert und behalten Sie die Quittung als Sicherheit. Lassen Sie sich das Geld im Vorfeld überweisen.
Betrug per PayPal: "Freunde und Familie"
Für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen gibt es auf PayPal eine entsprechende Zahlungsart: Wenn Sie einen Einkauf tätigen, zahlt der Verkäufer eine geringe Gebühr, um Ihr Geld zu erhalten. Zahlen Sie jedoch per "Freunde-und-Familie"-Option, spart sich der Verkäufer die Gebühr - der Käuferschutz greift aber nicht, weil er für solche Transaktionen gar nicht vorgesehen ist.
Sobald Sie Ware per "Freunde und Familie" bezahlt haben, verschwindet der Käufer und mit ihm die vermeintlich gekaufte Ware. Bei solchen Transaktionen sollten Sie nur per Option "Waren und Dienstleistungen" bezahlen, um vom Käuferschutz zu profitieren. Im Falle eines Betrugs erhalten Sie dann Ihr Geld zurück.
Leere Pakete
Das Paket ist gerade angekommen, Sie freuen sich schon. Sie machen es auf - und sind enttäuscht. Das Paket ist leer. Da Sie jedoch direkt per Nachnahme beim Paketboten bezahlt haben, bekommen Sie Ihr Geld nicht mehr zurück. Der Betrüger hat es auch dieses Mal geschafft.
Schützen Sie sich davor, indem Sie - sofern möglich - die Bezahlung per Nachnahme vermeiden. Wenn Sie sich trotzdem dafür entscheiden, bleibt Ihnen die Möglichkeit, das Paket vor den Augen des Postboten zu öffnen.
Doppeltes-Lottchen-Trick
Der "Doppeltes-Lottchen-Trick" gilt hauptsächlich für elektronische Geräte. Verkaufen Sie ein funktionierendes Elektrogerät, wird der Betrüger mit Ihnen in Kontakt treten und das Gerät entweder direkt abholen und bezahlen oder zusenden lassen und bezahlen. Doch kurz darauf beschwert er sich, dass das Gerät nicht funktioniere, und will sein Geld zurück. Da bei Privatverkäufen die Gewährleistungspflicht gilt, wird der Käufer sein Geld auch erhalten. Doch der Betrüger schickt Ihnen ein defektes Gerät zurück, das zu Ihrem identisch ist, und behält das Funktionierende.
Um sich vor solchen unangenehmen Überraschungen zu schützen, dokumentieren Sie den Zustand Ihres Geräts vor dem Verkauf und fotografieren es. Wichtig dabei ist beispielsweise die Seriennummer. Zudem können Sie bei der Abholung dem Betrüger das Gerät in Funktion zeigen. Somit umgehen Sie grundlose Beschwerden.
Falschgeld bei Barzahlung
Bei Zahlungen mit Bargeld kann es ebenfalls zu Betrugsmaschen kommen. Und zwar dann, wenn mit gefälschten Geldscheinen bezahlt wird. Zahlen Sie damit dann zum Beispiel im Supermarkt, drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen.
Sollten Sie Falschgeld erhalten haben, melden Sie es sofort bei der Polizei. Denn es besteht eine Falschgeld-Meldepflicht.
Alles in allem gilt im Online-Bezahlsystem die Faustregel: Seien Sie wachsam und lieber etwas zu skeptisch. Wenn Ihnen etwas Komisches auffällt, lassen Sie lieber die Finger davon.