Fachanwältin für Arbeitsrecht gibt Tipps
Fristlos kündigen: Das sollten Arbeitnehmer wissen
12.1.2022, 07:44 UhrFrau Schmalenberg, was sind Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
Ilka Schmalenberg: Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt - also wenn nach zwei Monaten immer noch kein Lohn ausgezahlt wurde. Außerdem besteht ein Kündigungsgrund, falls der Chef seine Fürsorgepflicht nicht einhält. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer gemobbt, beleidigt, sexuell belästigt oder tätlich angegriffen wird und der Chef nicht in der Lage ist, das einzustellen.
Muss bei einer fristlosen Kündigung zwangsläufig ein Grund angegeben werden? Wie zum Beispiel Mobbing oder Boreout?
Schmalenberg: Nein, es muss erstmal kein Grund angeben werden, da eine fristlose Kündigung formlos ist. Es bedarf nur einer schriftlichen Benachrichtigung. Bevor ein Arbeitnehmer kündigt, würde ich jedoch immer dazu raten, den Chef davor abzumahnen beziehungsweise ihn auf die Probleme aufmerksam zu machen. Wenn der Arbeitgeber dann überhaupt nicht oder nicht angemessen reagiert, würde ich zu einer fristlosen Kündigung raten.
Das bedeutet, es gibt keine expliziten Fristen, die man als Arbeitnehmer einhalten muss?
Schmalenberg: Ja, das ist richtig.
Ist eine fristlose Kündigung auch bei einem Minijob möglich?
Schmalenberg: Ja, Minijobber haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer und dürfen daher nicht anders behandelt werden.
Wie sieht es in der Probezeit aus?
Schmalenberg: Man kann jederzeit fristlos kündigen. Auch in der Probezeit kann es vorkommen, dass die ursprünglich gemachten Versprechungen nicht eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtungen verstößt, sollte man sich sehr schnell vom Arbeitsverhältnis lösen.
Kann eine fristlose Kündigung widerrufen oder zurückgenommen werden?
Schmalenberg: Nein, das ist eine einseitige Erklärung und wenn diese abgegeben wird, wirkt sie und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Darauf würde sich wohl kein Arbeitgeber einlassen.
Kann die Bundesagentur für Arbeit nach einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen?
Schmalenberg: Das kommt darauf an: Die Bundesagentur darf nur eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch die Arbeitslosigkeit herbeiführt. Es sei denn er hat einen wichtigen Grund dafür. Diesen Grund muss er dann nachweisen. Wenn man also Beleidigungen oder Mobbing am Arbeitsplatz nachweisen kann, gibt es auch keine Sperrzeit.
Haben Arbeitnehmer auch wenn sie fristlos kündigen einen Anspruch auf Entschädigung?
Schmalenberg: Ja, tatsächlich kann der Arbeitnehmer, wenn der Chef an der Kündigung Schuld ist, den entgangenen Lohn vom Arbeitgeber einfordern. Da kommen viele häufig nicht drauf. Es lohnt sich in diesem Fall, juristische Mittel einzulegen.
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