Zeit und Gründe
Kündigung wegen zu vieler Krankheitstage? Diese Faktoren sind ausschlaggebend
9.12.2023, 06:00 UhrGerade in der kalten Jahreszeit müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermehrt krankmelden. Allerdings sollte eine gewisse Zahl an Tagen im Jahr nicht überschritten werden, da sogar eine Kündigung droht, wie die IG Metall erklärt. Denn entgegen des Glaubens vieler Menschen, kann ein Arbeitgeber auch trotz eines vorliegenden Attests eine Kündigung aussprechen. Begründen muss er dies nicht.
Auf der Website der IG Metall klärt Jurist Dr. Till Bender auf. Demnach kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit kündigen, auch Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein. Voraussetzung hierfür müssen allerdings "unzumutbare Fehlzeiten" sein. Unzumutbar, das definiert Bender als über 6 Wochen Krankheit pro Jahr. Bis zu 30 Krankheitstage muss ein Arbeitgeber aber hinnehmen.
Für eine Kündigung müsse außerdem eine Zukunftsprognose seitens des Arbeitgebers negativ ausfallen. Auch eine Interessenabwägung ist nötig. Diese beiden Punkte, sowie die Fehlzeiten, werden vom Arbeitsgericht geprüft. Wenn diese drei Faktoren aber negativ ausfallen, dann haben Arbeitnehmer schlechte Karten.
Letzten drei Jahre ausschlaggebend
Aber was heißt das konkret? Wie Bender auf der Website der IG Metall erklärt, werden grundsätzlich immer die vergangenen drei Jahre geprüft - Krankheitstage und Aufstellung der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten, wobei die Diagnosen angegeben werden müssen. Liegen jeweils über 30 Krankheitstage in den vergangenen drei Jahren vor, dann spricht man demnach von Kurzerkrankungen - mit einer Kündigung muss dann gerechnet werden. Auch, wenn eine "dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt" ist eine Kündigung möglich.
Dabei kommt es darauf an, wie wahrscheinlich es ist, dass der Arbeitnehmer immer wieder und vor allem lange wegen der gleichen Krankheit ausfällt. Wenn dies der Fall ist, dann liegt eine negative Zukunftsprognose vor. Anders ist dies beispielsweise dann, wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall hat oder der Blinddarm entfernt wird. Dann ist davon auszugehen, dass das nicht häufiger beziehungsweise nicht noch einmal vorkommt.
Grundsätzlich sind aber viele Hürden für einen Arbeitgeber nötig, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Wie "die-kuendigungsschutzkanzlei.de" erklärt, sind diese nämlich durch das Kündigungsschutzgesetz abgesichert. Wer zudem länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt ist, dem kann dem Portal zufolge nicht so einfach gekündigt werden. Und je länger man in einem Betrieb arbeitet, umso schwieriger ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit für den Arbeitgeber.