Geringfügige Beschäftigung

Minijob: Was passiert, wenn ich die 520-Euro-Grenze überschreite?

Simone Madre

SEO-Redakteurin

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10.11.2023, 09:17 Uhr
Bei einem Minijob verdient man maximal 7240 Euro im Jahr - wenn man unvorhergesehene Mehrarbeit leistet. 

© Ralph Peters via www.imago-images.de Bei einem Minijob verdient man maximal 7240 Euro im Jahr - wenn man unvorhergesehene Mehrarbeit leistet. 

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, bedeutet für den Angestellten, dass er keine Abgaben oder Steuern zahlen muss. Ein kleiner Betrag fließt dennoch in die Rentenversicherungskasse. Auf Antrag kann sich der Arbeitnehmer jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das Netto-Gehalt entspricht dann dem Brutto-Gehalt.

Bei einem Minijob darf man prinzipiell bis zu 520 Euro im Monatsdurchschnitt verdienen. Das einmalige Überschreiten von dieser Summe ist in den meisten Fällen auch kein Problem, da das Gehalt pro Jahr betrachtet wird. Erst wenn man über 6240 Euro im Jahr verdient, muss der Arbeitgeber reagieren. Man kann somit mal einen Monat weniger und mal einen Monat mehr verdienen. Aber was passiert, wenn man immer 520 Euro bekommt und dann mal mehr arbeiten soll?

Das ist zweimal pro Jahr erlaubt, wenn man unvorhergesehen und außerplanmäßig mehr arbeiten muss, beispielsweise aufgrund einer Krankheitsvertretung. Soll man als Urlaubsvertretung eingesetzt werden, rechtfertigt das allerdings nicht die Überschreitung der Jahresgrenze - denn das gilt als vorhersehbare Mehrarbeit.

Wenn man also beispielsweise eine Krankheitsvertretung macht, darf man zweimal in zwölf Monaten bis zu 1040 Euro im Monat verdienen. Pro Jahr kommt man somit auf ein maximales Minijob-Einkommen von 7280 Euro.

Die Regel mit den zwölf Monaten berechnet sich wie folgt: Wenn man im November 2023 mehr arbeiten soll, wird der Zeitraum von Dezember 2022 bis Ende Oktober 2023 betrachtet. Hat man in diesem Zeitraum noch gar nicht oder nur einen Monat mehr gearbeitet, darf man die Minijob-Grenze auch im November 2023 überschreiten.

Soll man mehr als zwei Monate pro Jahr mehr arbeiten oder ist das Überschreiten der Entgeltgrenze vorhersehbar, müsste der Arbeitgeber den Minijob abmelden und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt übrigens ein höherer Mindestlohn von 12,41 statt 12 Euro und damit eine höhere Minijob-Grenze: Diese liegt dann bei 538 Euro monatlich und einem Jahresverdienst von 6456 Euro. Somit arbeiten Minijobber mit Mindestlohn weiterhin maximal circa 43 Stunden monatlich, bekommen aber mehr Geld. Kommen dann noch zwei Monate dazu, in denen sie beispielsweise aufgrund einer Krankheitsvertretung mehr arbeiten, ist ein maximales Minijob-Einkommen von 7532 Euro möglich.