Geringfügige Beschäftigung

Minijob: Was passiert, wenn ich die 556-Euro-Grenze überschreite?

Simone Madre

SEO-Redakteurin

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14.1.2025, 15:27 Uhr
Bei einem Minijob verdient man maximal 556 Euro im Monat - oder?

© Ralph Peters via www.imago-images.de Bei einem Minijob verdient man maximal 556 Euro im Monat - oder?

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, bedeutet für den Angestellten, dass er keine Abgaben oder Steuern zahlen muss. Ein kleiner Betrag fließt dennoch in die Rentenversicherungskasse. Auf Antrag kann sich der Arbeitnehmer jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das Netto-Gehalt entspricht dann dem Brutto-Gehalt.

Bei einem Minijob darf man seit dem 1. Januar 2025 prinzipiell bis zu 556 Euro im Monatsdurchschnitt verdienen. Das einmalige Überschreiten von dieser Summe ist in den meisten Fällen auch kein Problem, da das Gehalt pro Jahr betrachtet wird. Erst wenn man über 6672 Euro im Jahr verdient, muss der Arbeitgeber reagieren. Man kann somit mal einen Monat weniger und mal einen Monat mehr verdienen. Aber was passiert, wenn man immer 556 Euro bekommt und dann mal mehr arbeiten soll?

Das ist zweimal pro Jahr erlaubt, wenn man unvorhergesehen und außerplanmäßig mehr arbeiten muss, beispielsweise aufgrund einer Krankheitsvertretung. Soll man als Urlaubsvertretung eingesetzt werden, rechtfertigt das allerdings nicht die Überschreitung der Jahresgrenze - denn das gilt als vorhersehbare Mehrarbeit.

Wenn man also beispielsweise eine Krankheitsvertretung macht, darf man zweimal in zwölf Monaten bis zu 1112 Euro im Monat verdienen. Pro Jahr kommt man somit auf ein maximales Minijob-Einkommen von 7785 Euro.

Die Regel mit den zwölf Monaten berechnet sich wie folgt: Wenn man im November 2025 mehr arbeiten soll, wird der Zeitraum von Dezember 2024 bis Ende Oktober 2025 betrachtet. Hat man in diesem Zeitraum noch gar nicht oder nur einen Monat mehr gearbeitet, darf man die Minijob-Grenze auch im November 2025 überschreiten.

Soll man mehr als zwei Monate pro Jahr mehr arbeiten oder ist das Überschreiten der Entgeltgrenze vorhersehbar, müsste der Arbeitgeber den Minijob abmelden und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anmelden.