Beruflicher Neustart

Unzufrieden im Job? Das können Sie tun

26.3.2024, 07:46 Uhr
Gestresst? Unzufriedenheit im Job kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken.

© Alexander Heinl/dpa-tmn Gestresst? Unzufriedenheit im Job kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken.

In diesem Artikel:

Im Idealfall sichert der Job nicht nur den Lebensunterhalt, sondern macht auch noch Freude. Dann fühlt sich das Leben einfach besser an. Auch dem Unternehmen nutzt ein zufriedener Mitarbeiter am meisten. Unzufriedenheit dagegen lässt die Arbeit zur Belastung werden. Die Leistung nimmt ab.

Woran kann das liegen? Und was kann man tun, um die Unzufriedenheit zu überwinden und wieder Freude am Job zu entwickeln?

Eines vorweg: Je früher Sie gegensteuern, desto besser.

"Weil Sie dann gesundheitlich und psychisch noch am handlungsfähigsten sind", sagt Halina Wilczek, Berufsberaterin bei der Arbeitsagentur Hamm. "Sie sind noch in der Lage, nach vorne zu denken, bevor die Unzufriedenheit alle Ressourcen bindet und die Kraft nicht mehr da ist, etwas zu ändern."

"In der Regel fängt es mit einer vagen Unsicherheit an", sagt die Berufsberaterin. "Man ist sich nicht mehr sicher, ob das, was man macht, noch das Richtige ist." Es gebe noch keinen Wechselwunsch, aber das Bedürfnis, dass sich etwas ändern müsse.

Tipp: Job-Coachin Nathalie Krahé aus Frankfurt am Main nennt das die Bettkanten-Entscheidung am Beginn eines Arbeitstages: Stehe ich gerne auf oder stehe ich nicht so gerne auf?

Wer überlege, ob es nicht einen Grund gebe, um sich krankzumelden, stecke bereits in einer echten Unzufriedenheit.

Ursachen dafür gibt es viele.

  1. Stress und Überforderung: Die Aufgaben werden zu viel. Oder die Arbeit ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu schaffen. Man fühlt sich gehetzt und hat das Gefühl, den Anforderungen nicht gerecht werden zu können.
  2. Unterforderung und Eintönigkeit: Die Aufgaben fordern einen nicht, die Arbeit ist eintönig geworden. Überbelastung kann zum Burn-out führen - doch es gibt auch den Bore-out: Man leidet, weil man nicht ausgelastet ist. "Beides ruft ähnliche Symptome hervor, oft einer Depression ähnlich", sagt Krahé. Antriebslosigkeit, innere Leere. "Ich werde mir selber fremd." Der Körper kann mit Schlafstörungen, Verdauungsproblemen oder Klingeln im Ohr Alarm schlagen.
  3. Mangelnde Wertschätzung: "Man kann es nicht oft genug sagen: Wertschätzung ist eine ganz wichtige Stellschraube für Arbeitgebende, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Frustration und Demotivation herauszuholen", sagt die Diplom-Psychologin. Wenn Lob und konstruktive Rückmeldung fehlen, gedeiht oft Unzufriedenheit.
  4. Zu wenig Gehalt: Arbeitnehmer fühlen sich zu schlecht bezahlt, manchmal auch im direkten Vergleich mit Kollegen. Zuständigkeiten und Arbeitspensum sind mehr geworden, das Geld nicht - auch das kann den Job verleiden. Weil der Lohn auch eine Form der Anerkennung ist.
  5. Schlechtes Arbeitsklima: Herrscht im Team oder Betrieb keine angenehme Arbeitsatmosphäre, kann einem das die Laune verderben. Eine zentrale Frage: Wie wird mit Konflikten umgegangen? Gibt es dafür Leitlinien und Vertrauenspersonen? Auch Probleme mit einzelnen Kollegen oder der Vorgesetzten können Stress verursachen.
  6. Fehlende Sinnhaftigkeit: Manchmal stellt sich die Frage, ob der Beruf grundsätzlich noch zu den eigenen Neigungen und Fähigkeiten passt. Falls nicht, kann man unzufrieden sein - obwohl man reichlich verdient und Erfolg hat. Dann steckt man in der Mid-Career-Crisis, in die man nicht nur in mittleren Berufsjahren geraten kann.
  7. Ungünstige Rahmenbedingungen: Auch Faktoren, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, können unglücklich machen. "Wenn ich einen tollen Job habe, aber täglich anderthalb Stunden Fahrt hin und zurück habe, dann machen mich die Umstände unzufrieden", sagt Krahé, die Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist.
Dicke Luft: Ein schlechtes Arbeitsklima kann die Zufriedenheit im Job beeinträchtigen.

Dicke Luft: Ein schlechtes Arbeitsklima kann die Zufriedenheit im Job beeinträchtigen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa-mag

Welche Ursache die Unzufriedenheit auch immer hat: Es ist wichtig, ihr auf den Grund zu gehen und gegenzusteuern.

Ansprechpartner auf der Arbeit sind je nach Ursache:

  • Kolleginnen und Kollegen
  • oft die oder der Vorgesetzte
  • manchmal auch Betriebs- oder Personalrat

Die Unzufriedenheit anzusprechen, erfordert Mut.

  • Holen Sie sich vorab Rat bei anderen. Das können Freunde sein oder vertraute Kolleginnen. Je nach Situation kann auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat die nächsten Schritte klären.
  • Wenn es um das Miteinander geht, sprechen Sie den Knackpunkt so niedrigschwellig wie möglich an. Probleme mit Kollegen am besten zuerst bilateral klären, falls möglich. Miteinander zu reden ist besser als übereinander zu reden. Manchmal hilft schon, das eigene Verhalten zu hinterfragen. "Ändert es vielleicht schon etwas, wenn ich selbst mich ein wenig anders verhalte?", so Berufsberaterin Wilczek.
  • Nutzen Sie regelmäßige Gesprächstermine mit Vorgesetzten, etwa ein Quartalsgespräch. Über- oder Unterforderung, mangelnde Wertschätzung oder das Gehalt können in diesem Rahmen auf den Tisch kommen.
  • Gehen Sie nicht mit einer anklagenden Haltung in ein Gespräch, sondern mit einer fragenden, rät Nathalie Krahé. Es geht darum, eine gute Lösung zu finden - statt Schuldige auszumachen. Ich-Botschaften sind besser als das Verhalten des Gegenübers zu bewerten.

    Um aus der Unzufriedenheit wieder zu einer erfüllenden Tätigkeit zu finden, gibt es vielfältige Möglichkeiten. Hier sind 8 Ideen:

    Die Arbeit unter- oder überfordert: Manchmal gibt es Möglichkeiten, intern andere Aufgaben oder Arbeitsbereiche zu übernehmen. Einen Anspruch hat man darauf aber nicht.

    "Man kann es erfragen, aber man hat ja einen Arbeitsvertrag, der die Aufgaben definiert", sagt Job-Coach Sebastian Clensmann aus Berlin.

    Prioritäten können anders gesetzt werden. "Vielleicht muss man Deadlines verändern", sagt Coachin Krahé. "Wenn ich zum Beispiel ständig zusätzliche Aufgaben bekomme, muss ich der Leitung signalisieren: Ich habe so viel Neues auf dem Schreibtisch, wenn ich das schaffen soll, brauche ich woanders Entlastung."

    Gegebenenfalls gibt es Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens. In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen können solche Wünsche geäußert und Möglichkeiten anvisiert und festgehalten werden.

    Eine Weiterbildung kann für neue Aufgaben qualifizieren. "Vielleicht bietet das Unternehmen selbst Qualifizierungsmöglichkeiten wie Inhouse-Trainings an", sagt Berufsberaterin Wilczek. "Oder es werden externe Maßnahmen eingekauft. Entweder für den Einzelnen oder es ergibt sich daraus gleich ein Bedarf für das ganze Team."

    Damit ein Arbeitgeber sich beteiligt, muss er wissen: Welchen Mehrwert hat er davon? Angestellte sollten Argumente finden.

    • Es kann sein, dass der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommt. Aber auch, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese aufteilen.
    • Die Weiterbildung kann Arbeitszeit sein. Oder man vereinbart eine Mischung: Der Arbeitnehmer zahlt, der Arbeitgeber stellt ihn aber für eine Weiterbildung zeitlich frei oder stimmt einem Arbeitszeitmodell zu, das die Teilnahme an der Weiterbildung ermöglicht.
    Eine Weiterbildung muss kein Alleingang sein, man kann sie auch als Team absolvieren.

    Eine Weiterbildung muss kein Alleingang sein, man kann sie auch als Team absolvieren. © Christin Klose/dpa.tmn/dpa-tmn

    Oft fehlt bei Vorgesetzten das Bewusstsein dafür, wie wichtig es ist, den Mitarbeitenden Wertschätzung auszudrücken, weiß Nathalie Krahé. "Leitungskräfte sagen mir oft: "Ich lobe meine Leute". Doch wenn ich genauer nachfrage, ist da meist noch Luft nach oben."

    Beschäftigte können zum Beispiel zu Chef oder Chefin gehen und um Orientierung bitten. Möglicher Gesprächseinstieg:

    "Ich bin mir nicht sicher, ob mein Beitrag im Team dem entspricht, was Sie sich wünschen. Können Sie mir dazu ein bisschen was sagen, ich bräuchte eine Einordnung", nennt Krahé als Beispiel.

    Sie meinen, Ihre Arbeit hätte mehr Gehalt verdient? Im Gespräch mit dem Chef geht es darum, gut zu argumentieren. Das A und O ist eine gute Vorbereitung.

    "Man sollte überlegen, warum der Arbeitgeber mir mehr als die Summe X aus dem Arbeitsvertrag zahlen sollte", sagt Coach Clensmann. "Immer über den Mehrwert für den Arbeitgeber argumentieren, statt sich zum Beispiel mit den Kollegen und Kolleginnen zu vergleichen."

    • Verweisen Sie auf Erfolge wie neue Kunden oder eine Umsatzsteigerung.
    • Zeigen Sie auf, wo Sie mehr bringen, als Sie müssten.

    Manchmal kann eine Auszeit helfen, wieder mehr Freude am Job zu entwickeln. Hier kommen drei Möglichkeiten:

    1. Sabbatical

    Diese Form der Auszeit braucht Vorlauf, weil die Auszeit sozusagen vorab angespart wird. Der große Vorteil: Man ist die ganze Zeit kranken- und sozialversichert.

    "Mit den Variablen Zeit und Geld gibt es viele Möglichkeiten", sagt Sabbatical-Coach Andrea Oder. Zwei Beispiele:

    • Drei Jahre lang 83 Prozent des Gehalts bekommen, davon 2,5 Jahre voll arbeiten und dann sechs Monate frei haben.
    • Oder neun Monate arbeiten und drei Monate frei haben mit durchgehend 75 Prozent Gehalt.

    Manche Arbeitgeber bieten Sabbaticals von sich aus an, meistens müssen sie individuell ausgehandelt werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

    Reisen statt Arbeit: Eine Pause vom Job kann zum Beispiel ein Sabbatical bieten.

    Reisen statt Arbeit: Eine Pause vom Job kann zum Beispiel ein Sabbatical bieten. © Christin Klose/dpa-tmn

    2. Unbezahlter Urlaub

    Der Begriff verrät es im Grunde schon: Anders als beim Sabbatical bekommt man während eines unbezahlten Urlaubs kein Gehalt. Die freie Zeit muss man sich also leisten können.

    Wichtig zu beachten: Bei einem unbezahlten Urlaub besteht das Beschäftigungsverhältnis aus sozialversicherungstechnischer Sicht nur für maximal einen Monat fort, so der GKV-Spitzenverband.

    Soll der unbezahlte Urlaub länger dauern, müssen Beschäftigte ihren Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach dem ersten Monat selbst sicherstellen - indem sie sich freiwillig weiter versichern. Das klärt man am besten frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse.

    3. Verrechnen

    Oft gibt es niedrigschwellige Lösungen, etwa durch Überstunden, die mit dem Jahresurlaub kombiniert werden. Legt man die Auszeit-Wochen in eine Zeit, wo im Job eher Flaute herrscht, ist das ein gutes Argument im Gespräch mit Chefin oder Chef.

    Argumentations-Tipp: "Vielleicht ist, was ich für mich vorhabe, sogar ein Benefit für meinen Arbeitgeber", sagt Oder - weil ich etwa eine Sprache lerne. "Manche Unternehmen gewähren auch ohne Probleme drei Monate Auszeit, wenn sich die Mitarbeiter in der Zeit sozial engagieren." Fragen Sie ruhig nach und überlegen Sie, welche Aspekte Ihrer Auszeit beim Arbeitgeber positiv ankommen könnten.

    Manchmal will die Unzufriedenheit nicht weichen. Dann hilft nur noch ein Jobwechsel. "Es runzelt auch niemand die Stirn über mehrere Arbeitgeberwechsel in der Berufsbiografie", sagt Nathalie Krahé. Trotzdem sollte man einen Wechsel - vor allem nach kurzer Betriebszugehörigkeit - begründen können.

    Gründe für den Jobwechsel:

    • Ich bin umgezogen.
    • Die Kultur des Arbeitgebers hat nicht zu mir und meinen Werten gepasst.
    • Die tatsächliche Tätigkeit entsprach nicht der Stellenausschreibung.

    Solche Begründungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrere kurzfristige Wechsel führen möglicherweise zu Nachfragen.

    Tipp: "Wenn möglich, sollten Beschäftigte erst dann kündigen, wenn sie woanders etwas Neues unterschrieben haben", rät Job-Coach Clensmann.

    Steht eine Kündigungsfrist im Weg, kann man über einen Aufhebungsvertrag reden. "Es nützt einer Firma ja nichts, jemanden noch weiter unnötig zu binden, der innerlich bereits gekündigt hat."

    Mit einer Umschulung wird ein neuer Berufsabschluss erworben. Sie dauert bis zu zwei Jahre und ist auch in Teilzeit möglich. Und sie kostet Geld: Neben dem Unterhalt fallen Weiterbildungskosten an.

    Eine Förderung gibt es unter bestimmten Bedingungen. Ansprechpartner sind vor allem die Agentur für Arbeit oder das regionale Jobcenter, bei gesundheitlichen Gründen auch die Deutsche Rentenversicherung.

    "Bei der Arbeitsagentur ist eine Umschulung immer auch eine Einzelfallentscheidung", sagt Berufsberaterin Wilczek. Wichtig: Sie sind für den Zielberuf geeignet und die Umschulung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

    Drei gute Gründe für eine Förderung:

    1. Ihre Kenntnisse sind veraltet, weil Sie Ihren Beruf mindestens vier Jahre nicht mehr ausgeübt haben oder in einem Beruf arbeiten, der zukünftig nicht mehr gebraucht wird. Eine Umschulung verhindert dann auf längere Sicht eine Arbeitslosigkeit.
    2. Sie waren drei Jahre beruflich tätig, haben aber vorher noch keine Ausbildung gemacht. Mit einer Umschulung kann dann ein Abschluss nachgeholt werden, der eine andere Position und den Einsatz als Fachkraft ermöglicht. Bei einem Wechsel in eine stark nachgefragte Branche wie die Pflege gelten erleichterte Zugangsbedingungen.
    3. Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem eigenen Beruf arbeiten. Mit der Umschulung können Sie dann in einen anderen Bereich oder Job wechseln.

    Tipp: Die Möglichkeit einer Umschulung bespricht man am besten mit der zuständigen Arbeitsagentur. Informationen gibt es auch bei Berufsverbänden oder Handwerkskammern.

    Diese Formen gibt es:

    1. Schulische Umschulung in einer Berufsschule oder Berufsfachschule mit Praktika.
    2. Betriebliche Umschulung mit praktischem und theoretischem Teil wie bei einer klassischen Ausbildung.
    3. Überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger mit Praxis und Theorie.

    Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt Unabhängigkeit, aber auch Unsicherheit. Je nach Tätigkeit unterscheidet man:

    • Freie Berufe sind Steuerberater, Journalist, Dolmetscher oder Heilpraktiker. Manche Berufe können kammerpflichtig sein, man muss sich also bei einer berufsständigen Kammer registrieren lassen.
    • Gewerbetreibende sind etwa Handwerker, Gastronomen, Bauunternehmer. Sie müssen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

    Gut zu wissen: Als Freelancer bezeichnet man Selbstständige, die als freie Mitarbeiter für ein Unternehmen arbeiten, statt angestellt zu sein. Sie arbeiten auf Honorarbasis und können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein.

    Nur nichts überstürzen: Der Weg in die Selbstständigkeit muss gut geplant werden.

    Nur nichts überstürzen: Der Weg in die Selbstständigkeit muss gut geplant werden. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Für den Weg in die Selbstständigkeit rät das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums zu diesen Schritten:

    1. Grundüberlegung: Was bedeutet es, selbstständig zu sein? Was sind meine Fähigkeiten - und passt beides zusammen?
    2. Geschäftsidee: Wie hebt sich meine Idee von anderen ab? Kann ich damit Geld verdienen? Wer könnten künftige Kunden sein?
    3. Beratung: Fachleute wie Gründungsinitiativen oder einer zuständigen Berufskammer können beratend zur Seite stehen.
    4. Businessplan: Man schreibt einen Geschäftsplan, in dem es unter anderem um das Produkt, mögliche Kunden, Chancen und Risiken geht.
    5. Kosten berechnen: Was brauche ich an Startkapital und kann ich mit meinen Einnahmen alle betrieblichen und privaten Kosten decken?
    6. Finanzierung planen: Wie viel Geld kann ich selbst einbringen und wer könnte etwas leihen, sich beteiligen oder mich fördern?
    7. Formalitäten erledigen: Zum Beispiel eine gewerbliche Tätigkeit anmelden oder eine Steuernummer beantragen.
    8. Steuern: Das Finanzamt benötigt Informationen und stellt von Anfang an Forderungen. Ist ein Steuerberater nötig?
    9. Versicherungen: Brauche ich spezielle Versicherungen in meinem Beruf und ist die private Vorsorge abgedeckt?
    10. Nach dem Start: Auch weiterhin lohnt es sich, alle Beratungs- und Informationsangebote sowie Förderungen zu nutzen.

      Übrigens: Auch in einem Nebenjob können Sie selbstständig tätig sein. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich Bescheid geben: Was ist das für ein Job? Und zu welcher Zeit wird er ausgeübt? Sie müssen sich die Nebenbeschäftigung aber erst einmal nicht genehmigen lassen.

      Für ein Verbot muss es triftige Gründe geben: So muss etwa die Ruhezeit eingehalten werden. Und die Nebentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zur eigentlichen Arbeit stehen.