"Wilde Müllablagerung"

Tausende Euro Bußgeld: Warum Verschenke-Kisten richtig teuer werden können

Saskia Muhs

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9.11.2023, 08:48 Uhr
Containern ist in Deutschland nach wie vor illegal - das verschenken von Gegenständen vorm Haus theoretisch auch (Symbolbild). 

© Annette Riedl/dpa Containern ist in Deutschland nach wie vor illegal - das verschenken von Gegenständen vorm Haus theoretisch auch (Symbolbild). 

Eigentlich ja eine nette Idee, besonders in Zeiten, in denen viele Menschen unter gestiegenen Kosten leiden: Dinge, die man nicht mehr benötigt, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, mit einem Zettel mit den Worten "Zu verschenken" versehen und ab damit auf den Fußweg. Vielleicht kann man jemandem damit ja eine Freude machen. Funktioniert sicherlich auch oft – kann im schlimmsten Fall aber teuer werden – und zwar für den großzügigen Spender.

Denn wenn ein pingeliger Nachbar oder ein besonders eifriger Mitarbeiter des Ordnungsamts es ganz genau nehmen, kann die nette Geste auch als "wilde Müllablagerung" bezeichnet werden. Und das kann teuer werden.

Laut "Bußgeldkatalog.org" werden in Bayern dafür folgende Strafen fällig:

  • Gegenstände von gewisser Bedeutung (z. B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke) 35 €
  • einzelne Gegenstände kleinen Umfangs (z. B. Radio, Stuhl, Korb, Kisten) 80 - 240 €
  • einzelne Gegenstände größeren Umfangs (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode) sowie mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (z. B. Nähmaschine, Heizkörper) 160 - 500 €
  • Fahrräder 35 -160 Euro

Sogar wie potenziell gefährlich ein Gegenstand ist, kann im Zweifel eine Rolle spielen. Im Bußgeldkatalog werden "Gegenstände mit scharfen Kanten oder schneidenden Eigenschaften" mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro aufgeführt. Bei besonders großen oder schweren Gegenständen drohen sogar Bußgelder von mehreren tausend Euro – je nachdem, wie groß der Entsorgungsaufwand ist.

Je mehr zusammenkommt, desto teurer kann es werden. Laut der Versicherung "Ergo" sei ein weiterer Nachteil, dass Verschenke-Kisten manchmal "unerwarteten Zuwachs erfahren". Denn einige Leute würden das als Einladung verstehen, ihren Sperrmüll einfach danebenzustellen oder Müll in der Kiste zu entsorgen. Für diese Gegenstände hafte derjenige, der den Karton ursprünglich aufgestellt hat.

Verschenke-Kisten oft irrelevant

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist im "Mdr" daraufhin, dass es sich nicht um Abfall handle, sofern brauchbare Gegenstände wiederverwendet werden können, und "die Kiste abends oder bei schlechtem Wetter wieder hereingenommen wird". Sollten allerdings Stoffe austreten, wie Farbe aus einer Tube, und zu einer Verunreinigung des Bodens oder der Luft führen, wäre das sogar eine Straftat.

Der VKU beobachtete jedoch, dass solche Kisten in den meisten Städten kaum eine Rolle spielen und dementsprechend auch kaum Bußgelder verhängt werden. Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen will, sollte also sicherstellen, dass die Kiste nicht zu lange außerhalb des eigenen Grundstücks steht und der Inhalt nicht nass wird.

Alternativen zur Kiste

Wer keine Bußgelder oder Ärger mit den Nachbarn riskieren will, kann seine Sachen dennoch verschenken – wenn auch vielleicht mit etwas mehr Aufwand verbunden. Über Apps wie "Kleinanzeigen" oder "Vinted" oder in diversen Tausch- und Schenk-Gruppen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, finden sich oft dankbare Abnehmer für nicht mehr benötigte Gegenstände in gutem Zustand. Optional kann man auch bei Sozialkaufhäusern anrufen, ob diese Bedarf dafür haben. Gut für die Umwelt ist das Vermeiden von Müll auf jeden Fall – wenn dann auch noch jemand anders davon profitieren kann, ist es eine echte Win-Win-Situation.

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