Kolonnenrecht, Überholmanöver und Co.

Bundeswehrübung "Blue Lightning" in Deutschland: Worauf Autofahrer achten müssen

Johanna Michel

Online-Redaktion

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14.11.2023, 19:14 Uhr
Für Kolonnen der Bundeswehr gelten im Straßenverkehr gesonderte Regeln. (Symbolbild)

© Frank Molter/dpa Für Kolonnen der Bundeswehr gelten im Straßenverkehr gesonderte Regeln. (Symbolbild)

Insgesamt sind 2800 Soldaten und 1200 Militärfahrzeuge beteiligt: Derzeit läuft eine große Bundeswehrübung in Deutschland. Vermehrt werden deshalb Militärfahrzeuge auf den Straßen zu sehen sein. Dahinter steckt die Operation "Blue Lightning". Die ganze Aktion soll noch bis Ende November dauern. Und was für Autofahrerinnen und Autofahrer auffällig sein könnte: Oft werden die Fahrzeuge der Bundeswehr auch als Kolonnen unterwegs sein. Aber wie verhält man sich dann?

Zuerst einmal sei zu klären, wann es sich um eine Kolonne handelt. Denn wie der "ADAC" erklärt, muss ein Konvoi entsprechende gekennzeichnet sein. Ein solcher ist zu erkennen, wenn alle hintereinander fahrenden Fahrzeuge auf der Fahrerseite eine blaue Flagge haben. Bis auf das Letzte, das das Schlusslicht bildet. An diesem befindet sich eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit einem gelben Blinklicht oder einer Warntafel versehen sein.

Kolonnenrecht an Kreuzungen

Für eine solche Reihe an Fahrzeugen gilt dann das sogenannte Kolonnenrecht. Wie der "ADAC" weiter schreibt, gilt dieses "bei rechts vor links, Verkehrsampeln und Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen". Das bedeutet: Fährt das erste Fahrzeug der Kolonne bei grün über eine Ampel, dürfen alle darauffolgenden Fahrzeuge des Konvois ebenfalls über die Kreuzung fahren - auch, wenn die Ampel auf rot springt. Genauso ist es bei einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt. Andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen dann Rücksicht nehmen und gegebenenfalls warten.

Überholen erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Ja, ein Konvoi der Bundeswehr darf überholt werden. Dem "ADAC" zufolge solle dieser Vorgang allerdings "in einem Rutsch" geschehen, sodass ein Einscheren zwischen den Fahrzeugen der Kolonne verhindert wird. Ein solches Überholmanöver ist also fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen möglich. Dennoch lassen Konvoi-Fahrzeuge immer wieder andere Verkehrsteilnehmer einscheren, wenn diese den Überholvorgang abbrechen müssen. In einem solchen Fall sollte der Konvoi so schnell wie möglich wieder verlassen und der Überholvorgang abgeschlossen werden. Grundsätzlich rät der "ADAC" dazu, so viel Abstand wie möglich von den Militärfahrzeugen zu halten und - auch aus Sicherheitsgründen - nicht zwischen ihnen zu fahren.

Unabhängig von der Kennzeichnung eines Konvois gibt es auch noch andere Flaggen. Eine rote Flagge an einem Fahrzeug bedeutet dem "Merkur" zufolge etwa, dass von dem Fahrzeug eine erhöhte Gefahr ausgeht, beispielsweise aufgrund einer hohen Kraftstoffmenge. Eine gelbe Fahne weist demnach auf ein defektes Fahrzeug hin. Eine schwarz-weiße diagonal geteilte Flagge weist auf einen Verbandsführer hin, der nicht fest in der Kolonne fährt.