Warnzeichen im Straßenverkehr
Bußgeld droht: Das bedeutet ein rotes "X" auf der Autobahn
18.10.2022, 09:49 Uhr
Wer auf einer Schilderbrücke über der Autobahn ein rotes X sieht, sollte besser schnell die Fahrbahn wechseln. Das X ist wie eine rote Ampel, erklärt die Polizei Mittelfranken in einem Facebook-Post. Für den Fahrer bedeutet das: Die Weiterfahrt auf diesem Fahrstreifen ist nicht erlaubt. Das X erscheint, wenn kurz danach eine Gefahrenstelle kommt, beispielsweise ein Unfall oder eine Baustelle.
Bevor die elektronische Anzeigetafel rot aufleuchtet, zeigen aber schon vorher gelbe Pfeile an, dass die Fahrer schleunigst die Fahrbahn wechseln sollten. Hierbei gilt auch kein Reißverschlussverfahren, stattdessen soll man direkt die Spur wechseln.
Wer das nicht tut, muss, wenn er erwischt wird, 90 Euro Strafe zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer auf dem Fahrstreifen bleibt und dabei andere gefährdet, muss 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Provoziert der Falschfahrer auf Fahrstreifen mit dem X einen Unfall, erwarten ihn 240 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Die Relevanz des Kreuzes sei jedoch "vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht bekannt", schreibt die Polizei Mittelfranken auf Facebook. Viele würden den gesperrten Streifen weiter nutzen, um schneller voranzukommen, und erst kurz vor der Gefahrenstelle die Fahrbahn wechseln. Damit verstoßen sie nicht nur gegen Verkehrsregeln, sondern gefährden auch ihre Mitmenschen - beispielsweise Bauarbeiter, die auf der Fahrbahn arbeiten.
So groß ist der Schilderwald
In Deutschland gibt es laut ADAC um die 20 bis 25 Millionen Verkehrsschilder. Im Schnitt rollt der Autofahrer alle 28 Meter an einem Schild vorbei, elektronische Anzeigen nicht mit einbezogen. Die Verkehrsschilder werden von weiteren 3,5 Millionen Wegweisern ergänzt. Der ADAC spricht von einer "Überschilderung" in Deutschland, ein Viertel der Schilder seien überflüssig. Deshalb appelliert der ADAC an die Verkehrsbehörden, den "Schilderwald zu lichten".
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