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Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn: Was können Sie bei Verspätung und Ausfall tun?

Elias Thiel

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30.9.2024, 07:25 Uhr
Bei Verspätung oder Entfall eines Zuges haben Fahrgäste der Deutschen Bahn bestimmte Rechte. (Symbolbild)

© IMAGO/Michael Gstettenbauer Bei Verspätung oder Entfall eines Zuges haben Fahrgäste der Deutschen Bahn bestimmte Rechte. (Symbolbild)

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Leider ist es kein Vorurteil: Die Deutsche Bahn kämpft mit Verspätungen und häufig gelingt die Zugfahrt nicht ohne Komplikationen – sei es eine verspätete Abfahrt, ein Zugausfall oder sonstige Probleme. Hat der Zug Verspätung, winkt eine Erstattung. Doch welche Rechte stehen den Fahrgästen zur Verfügung? Alles Wissenswerte für Bahnreisende in Deutschland und die konkreten Bahn-Fahrgastrechte:

Die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn schützen Reisende bei Verspätungen, Zugausfällen und anderen Unannehmlichkeiten. Wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist, haben die Bahnreisenden beispielsweise bereits Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Fahrpreises: 25 Prozent bei 60 Minuten und 50 Prozent bei 120 Minuten Verspätung. Bei Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen haben die Reisenden sogar das Recht auf alternative Beförderung oder eine Übernahme der Kosten für Übernachtungen, falls erforderlich.

Fahrgäste müssen ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres nach dem Reisetag geltend machen. Die Deutsche Bahn stellt dafür Formulare bereit, die online oder in Servicezentren eingereicht werden können. Die Deutsche Bahn und ihre Fahrgastrechte gewährleisten somit eine faire Behandlung und Entschädigung im Bahnverkehr.

Bei der Bahn gibt es in mehreren Fällen Entschädigungen für Fahrgäste.

Verspätungen:

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurück.

Ab 120 Minuten Verspätung werden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.

Zugausfall:

Bei kompletten Zugausfällen können Fahrgäste ihre Reise kostenfrei stornieren und den vollen Fahrpreis verlangen.

Alternativ können sie einfach auf einen späteren Zug ausweichen, auch ohne Zugbindung.

Verpasste Anschlüsse:

Wenn durch eine Verspätung ein Anschlusszug verpasst wird und keine zumutbare Alternative besteht, übernimmt die Bahn unter bestimmten Umständen sogar die Kosten für eine Übernachtung im Hotel oder die Weiterfahrt mit einem Taxi.

Sitzplatzreservierungen:

Sitzplatzreservierungen, die aufgrund von Zugausfällen oder erheblichen Verspätungen nicht genutzt werden können, werden kostenfrei erstattet.

Bei Verspätungen und Zugausfällen gibt es verschiedene Szenarien, in denen Fahrgäste auf alternative Verkehrsmittel umsteigen können. Sollte ein Zug laut Fahrplan zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ankommen und hat über eine Stunde Verspätung, ist ein Taxi oder anderes Verkehrsmittel erlaubt. Fällt der letzte Zug des Tages aus und es gibt keine alternative Verbindung bis Mitternacht, können die Kosten für ein Taxi bis zu 80 Euro erstattet werden. Ab dem 7. Juni 2023 erhöhte sich dieser Betrag auf bis zu 120 Euro, wenn die Kosten nach gesetzlicher Definition erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 EVO).

In Extremfällen steht den Reisenden sogar eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu. Sollte die Reise an einem größeren Bahnhof enden, ist der DB-Informationsschalter immer die erste Anlaufstelle. Wenn dort kein Hotel zugewiesen wird oder kein Ansprechpartner vorhanden ist, kann die Übernachtung selbst organisiert und anschließend erstattet werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass Reisende auch bei Unannehmlichkeiten ihre Fahrt so komfortabel wie möglich fortsetzen können.

Bei Zugverspätung oder -ausfall ist schnelles Handeln erforderlich. Die folgenden Schritte sind empfehlenswert, wenn es bei der Deutschen Bahn um Verspätung und Erstattung geht:

Bestätigung einholen: Verspätung oder Ausfall direkt im Zug oder am Bahnhof schriftlich bestätigen lassen. Dies ist wichtig für Entschädigungsansprüche.

Alternative Verbindungen prüfen: Über alternative Zugverbindungen oder andere Transportmöglichkeiten informieren. Gibt es einen anderen Zug zum Zielort?

Kontakt aufnehmen: An das Bahnunternehmen wenden, bei dem das Ticket gekauft wurde. Fahrkarte und Bestätigung der Verspätung oder des Ausfalls sorgfältig aufbewahren.

Entschädigung beantragen: Erstattung des Fahrpreises oder eine Entschädigung beantragen. Der Bahn mitteilen, dass die Auszahlung gewünscht wird, damit die Entschädigung nicht in Form eines Gutscheins erfolgt.

Geregelt sind diese Fälle in der Fahrgastrechte-Verordnung (EU/2021/782). Demnach müssen Bahnunternehmen keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Diese Ausnahmeregelungen greifen bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder extremen Wetterbedingungen, die den Bahnverkehr erheblich beeinträchtigen. Auch bei erheblichen Störungen durch Dritte, wie terroristischen Anschlägen oder großangelegten Streiks, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Hier lässt sich die Gemeinsamkeit identifizieren, dass das Bahnunternehmen keine Schuld trifft.

Weitere Ausnahmefälle umfassen schwerwiegende Unfälle, bei denen die Sicherheit der Passagiere vorrangig ist, sowie unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. In solchen Situationen sind Bahnunternehmen von der Verpflichtung zur Entschädigung befreit, selbst wenn erhebliche Verspätungen oder Zugausfälle eintreten.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Bahnunternehmen in außergewöhnlichen Situationen nicht zusätzlich belastet werden, während gleichzeitig die Sicherheit und das Wohl der Fahrgäste priorisiert werden.

Innerhalb der EU gelten einheitliche Fahrgastrechte, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt sind. Diese Rechte umfassen Entschädigungen bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlüssen. Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten haben Reisende Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Fahrpreises: 25 Prozent bei 60 Minuten und 50 Prozent bei 120 Minuten Verspätung.

Auch im EU-Ausland müssen Bahnunternehmen bei größeren Verspätungen alternative Beförderungen anbieten oder Übernachtungskosten übernehmen, falls erforderlich. Fahrgäste haben das Recht auf umfassende Informationen während ihrer Reise und können Ansprüche auf Entschädigung innerhalb eines Jahres geltend machen. Diese einheitlichen Regelungen gewährleisten eine faire Behandlung von Bahnreisenden in der gesamten Europäischen Union.

Bei Zugverspätungen oder -ausfällen besteht das Recht auf Entschädigung. Der bequemste Weg, um diese zu beantragen, ist die Nutzung der Online-Entschädigungsportale der Deutschen Bahn. Für Tickets, die über die Website oder App der Bahn gekauft wurden, kann der Antrag direkt im Kundenkonto gestellt werden. Doch wie geht's eigentlich konkret bei der Bahn und Verspätung eine Entschädigung zu beantragen?

Reisende können sich einfach im Kundenkonto anmelden und zu den Buchungen navigieren. Im Anschluss ist es erforderlich, die entsprechende Fahrt auszuwählen und auf "Fahrgastrechte" zu klicken. Hier müssen die Antragsteller die tatsächliche Ankunftszeit und eventuelle zusätzliche Ausgaben angeben. Nach dem Ausfüllen der erforderlichen Felder, einschließlich der Bankverbindung, kann man den Antrag absenden. Normalerweise dauert die Bearbeitung etwa zwei Wochen.

Alternativ kann die Erstattung schriftlich beantragt werden. Dafür müssen Kunden einfach das Formular des Servicecenters Fahrgastrechte nutzen, das online, im Zug oder in DB-Reisezentren erhältlich ist. Nun müssen Reisende das Formular ausfüllen und das Original-Ticket sowie die Bestätigung der Verspätung beifügen. Das Formular kann persönlich im DB-Reisezentrum abgegeben oder per Post an DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, gesendet werden.

Erstattungsansprüche können auch für Reisen mit anderen Zugunternehmen in Deutschland über das Servicecenter Fahrgastrechte geltend gemacht werden.

Bei Gepäckdiebstahl in Zügen der Deutschen Bahn haftet grundsätzlich der Reisende selbst. Die Deutsche Bahn übernimmt dabei keine Verantwortung für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Das bedeutet, dass unbeaufsichtigtes Gepäck im Zug oder am Bahnhof nicht versichert ist. Immer wieder hört man auch diesbezügliche Durchsagen im Zug oder am Bahnhof.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Gepäck im Gepäckwagen oder in einem Schließfach verwahrt wird. In solchen Fällen kann dann wiederum eine Haftung der Deutschen Bahn oder des Betreibers bestehen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und unter bestimmten Bedingungen.

Reisende können allerdings ggf. prüfen, ob ihre private Hausrat- oder Reiseversicherung den Diebstahl abdeckt. Diese Versicherungen bieten oft auch einen Schutz gegen Gepäckdiebstahl während der Reise.

Bei einem Zugausfall haben Fahrgäste verschiedene Rechte. Diese können ihre Reise kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder die Zugbindung wird aufgehoben, sodass sie alternative Verbindungen nutzen können. Wenn sie komplett auf die Reise verzichten möchten, wird der volle Fahrpreis erstattet. Anträge hierfür können digital oder per Post eingereicht werden. Entschädigungen gibt es bei Verspätungen: Ab einer Stunde am Zielbahnhof werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden 50 Prozent.

Ein Streik bei der Deutschen Bahn kann erhebliche Auswirkungen auf den Reiseverkehr haben. Immer wieder streiken Lokführer oder Begleiter und wirbeln den eigentlichen Fahrplan durcheinander.

Fahrgäste können ihre geplante Reise kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, da in diesem Fall die Zugbindung aufgehoben wird. Die Fahrkarte gilt weiterhin für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen lassen sich kostenfrei stornieren.

Bei Zugausfällen und dem Wunsch, die Reise komplett abzusagen, wird der volle Fahrpreis erstattet.

Anträge können insoweit digital über das Kundenkonto, die DB Navigator-App oder per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular eingereicht werden.

Entschädigungen stehen den Gästen natürlich auch bei Streiks zu: Ab einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof gibt es die gewohnten 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent.

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