Für Autofahrer
Gewusst? 150-Meter-Regel auf Parkplätzen - was das bedeutet und wann sie gilt
17.10.2023, 06:00 UhrDa kommt man in die Stadt, findet einen Parkplatz und steht dann man vor einem defekten Parkscheinautomaten. Selbst die erfahrensten Autofahrer wissen in dieser Situation oft nicht weiter. Um eine Geldstrafe zu vermeiden, ist es wichtig, dass Autofahrer über die in dieser Situation geltende Regel Bescheid wissen.
Parkscheinautomat kaputt - Was tun?
Auch auf einem Parkplatz, bei dem der naheliegende Automat defekt ist, dürfen Autofahrer ihre Fahrzeuge abstellen. Wichtig zu beachten ist aber, dass die Höchstparkdauer eingehalten wird, denn eine Überschreitung kann auch mit vorhandenem Parkticket zu einer Strafe führen.
Um die Parkdauer kenntlich zu machen, müssen Autofahrer eine Parkscheibe an die Windschutzscheibe legen, die die Ankunftszeit anzeigt, erklärt Klaus Heimgärtner, Club-Jurist des ADAC (Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.) in einem YouTube-Video. Ein einfacher Zettel mit der Ankunftszeit reicht nicht.
Was ist die 150-Meter-Regel?
"Die obergerichtliche Rechtssprechung hat bereits mehrfach festgestellt, dass die mangelnde Funktionsfähigkeit eines Parkscheinautomaten nicht letzten Endes dem Parkenden angelastet werden kann", behauptet Klaus Heimgärtner. Jedoch ist hier auch nicht alles so einfach. Es gibt einige Besonderheiten, auf die Autofahrer achten sollten. Wenn der nächste Parkscheinautomat nicht zu weit weg ist, sollten Fahrer diesen aufsuchen und sich ihr Parkticket dort besorgen.
150 Meter wird hier noch als zumutbare Strecke für einen Parkenden betrachtet, daher kommt auch die 150-Meter-Regel. Jedoch warnt der Club-Jurist: "Das kann jedes Gericht anders sehen." Daher ist die Regel eher ein Richtwert. Für das eigene Gewissen und zur Sicherheit sollten Autofahrer also "lieber ein paar Meter mehr, als ein paar Meter zu wenig" nach einem funktionierenden Parkscheinautomaten suchen, rät Klaus Heimgärtner. Außerdem rät die R+V Versicherung auf ihrer Internetseite dazu, immer ein Bild des defekten Automaten zu machen, um im Zweifelsfall einen Beweis parat zu haben.
Automat nimmt Kleingeld nicht
Die Verantwortung liegt bei den Parkplatzsuchenden. Wer parken will, muss genug Kleingeld dabei haben, um im Zweifelsfall andere Münzen hereinzustecken. "Nur wenn der Automat effektiv defekt ist, was schwer nachzuweisen ist, gilt die Regelung, dass ihr mit Parkscheibe arbeiten dürft", sagt Heimgärtner in dem Video, was für Autofahrer bedeutet, dass sie sich im schlimmsten Fall einen neuen Parkplatz suchen müssen. Denn warum die Münzen nicht angenommen werden, ist letztendlich egal. "Die Rechtsprechung behandelt den, der 'falsche' Münzen reinwirft genauso, wie den, der keine Münzen reinwirft."
Parkticket in der App
Mittlerweile kann man für viele Parkplätze ein Parkticket in der passenden App kaufen, so spart man sich sowohl den Weg bis zum Parkautomaten, als auch Probleme, falls dieser kaputt ist oder das Geld nicht annimmt. Jedoch erklärt der Jurist, dass man sich nicht zu 100 Prozent auf diese Variante verlassen sollte. Falls es hier aus irgendeinem Grund zu Problemen kommt, steht es in der Verantwortung des Parkenden, sich das Parkticket auf anderem Wege zu besorgen.
Außerdem gilt: Wenn ein herkömmlicher Parkscheinautomat nicht funktioniert, der Parkende nicht gezwungen ist, ein Parkticket über das Smartphone zu kaufen. Denn die Rechtsprechung ist der Meinung, dass diese Aufgabe nicht jedem zumutbar wäre. Somit würde auch in diesem Fall die "150-Meter-Regel" gelten.
Hohe Strafe
Wer sich nicht an die Regeln hält und die maximale Parkdauer erreicht, oder gar ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, kann mit einem Verwarngeld ab 20 Euro bis 40 Euro rechnen. Eine genaue Übersicht der Verwarn- und Bußgelder kann hier eingesehen werden.