Unterschiede und Strafen
Halteverbot: Gilt es vor oder nach dem Schild?
29.5.2024, 07:36 UhrWenn die Fahrschule schon etwas länger her ist, kann man bei den verschiedenen Halteverbotsschildern schon einmal durcheinanderkommen. Was genau war das Halteverbot nochmal? Was bedeuten die Striche in der Haltverbotszone und wo gilt das Halteverbot überall? Was muss man bei absolutem und was bei eingeschränktem Halteverbot beachten? In diesem Artikel gibt es alle Antworten.
Halteverbot-Erklärung: Was ist ein Halteverbot?
Offiziell heißt es zwar „Haltverbot“, umgangssprachlich hat sich aber der Begriff „Halteverbot“ durchgesetzt. Ein Halteverbot bedeutet – wie der Name schon sagt -, dass man an diesen Orten weder halten noch parken darf. Dies bedeutet, dass ein Halteverbot gleichzeitig auch immer ein Parkverbot ist. Wer an einem Ort nicht halten darf, darf dort erst recht nicht parken – das ist die einzige logische Schlussfolgerung. Andersherum kann man dies aber nicht behaupten. Halteverbots-Bereiche sind durch spezielle Halteverbotsschilder gekennzeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Zunächst muss der Unterschied zwischen den Begriffen „Halten“ und „Parken“ erläutert werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt das Parken eines Fahrzeuges gemäß § 12 Absatz 2 als ein Verlassen des Fahrzeuges oder ein Halten von mehr als drei Minuten. Hingegen wird beim Halten lediglich die Fahrt unterbrochen, sodass das Fahrzeug nicht verlassen wird. Wenn jemand nur aussteigt, hat er das Fahrzeug noch nicht verlassen. Ein Fahrzeugführer hat nämlich sein Fahrzeug nach juristischer Definition noch nicht verlassen, solange er es so im Blick behält, dass er bei Bedarf sofort losfahren kann, erklärt etwa die Bayerische Polizei.
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot
In der Gesetzgebung wird zwischen dem eingeschränkten und dem absoluten Halteverbot differenziert.
Was bedeutet ein eingeschränktes Halteverbot?
Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Personen mit ihrem Fahrzeug halten (maximal bis zu 3 Minuten), abgesehen davon zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen des Autos. Wer das Auto länger als drei Minuten verlässt und nicht in Sichtweite bleibt, muss allerdings mit einem Strafzettel rechnen.
Was ist ein absolutes Halteverbot?
Im Gegensatz zum eingeschränkten Halteverbot darf beim absoluten Halteverbot überhaupt nicht gehalten werden (auch nicht für weniger als drei Minuten). Somit ist das Halten generell verboten.
Wo gilt ein Halteverbot auch ohne Schild?
In der StVO ist festgelegt, wo das Parken oder Halten (auch ohne Halteverbotsschild) unzulässig ist: Im Bereich von scharfen Kurven, an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, auf Bahnübergängen, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Das Gleiche gilt auch für Autobahnen inklusive der Seitenstreifen sowie unmittelbar vor und auf Zebrastreifen, ebenso wie bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen oder anderen Verkehrsschildern (z.B. dem Andreaskreuz), da das Schild dadurch verdeckt werden könnte. Aber auch auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter vor diesen, innerhalb eines Kreisverkehrs und an Taxi-Ständen ist das Halten verboten. Es gibt also durchaus zahlreiche Orte, an denen Autofahrer nicht halten dürfen - auch, wenn diese Stellen nicht durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet sind.
Verkehrsschilder für Halteverbot & deren Bedeutung
Einige Autofahrer verwechseln die Verkehrsschilder für ein eingeschränktes und absolutes Halteverbot. Diese sehen sich tatsächlich zum Verwechseln ähnlich:
Das eingeschränktes Halteverbot-Schild (Zeichen 286) hat einen runden blauen Hintergrund mit roter Umrandung und einer einzelnen diagonalen roten Linie von links oben nach rechts unten.
Aber wie sieht ein absolutes Halteverbot-Schild aus? Beim Verkehrsschild für ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) sind zwei diagonale Linien vorhanden, sodass sich in der Mitte des Kreises ein rotes Kreuz bildet.
Halteverbot: Vor oder nach dem Schild?
In der Regel gilt das Halteverbot immer nur auf der Straßenseite, auf der auch ein Schild angebracht ist (häufig der rechte Fahrbahnrand). Zusätzlich gibt es ein Schild mit zwei Pfeilen auf dem Verkehrszeichen (sogenanntes Folgezeichen). Dies bedeutet, dass sowohl vor als auch hinter dem Zeichen das Halten oder Parken verboten ist.
Halt- und Parkverbot Anfang: Das Verkehrsschild enthält einen Pfeil von der Seite des Halteverbots bis zur Fahrbahn (meist von rechts nach links).
Halt- und Parkverbot Ende: Das Verkehrsschild beinhaltet einen Pfeil von der Fahrbahn bis zur Seite des Halteverbots (meist von links nach rechts).
Wo endet das Halteverbot?
Sofern kein anderes Schild das Halteverbot aufhebt, wird dieses mit der nächsten Kreuzung oder Einmündung beendet. Allerdings kann die Länge des Halteverbots auch durch ein Schild angezeigt werden.
Was passiert bei einer Panne im Halteverbot?
Wenn man wegen einer Panne liegen bleibt, hat man die Fahrt nicht freiwillig unterbrochen. Daher hat man - auch im Halteverbot - keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Allerdings sollte man prüfen, ob und wie schnell man das Fahrzeug aus der Verbotszone entfernen kann. Wenn man es aber einfach dort stehen lässt, könnte es zu Problemen kommen. Denn dann parkt man dort unzulässig.
Pfeile auf dem Halteverbotsschild
Sowohl beim absoluten als auch bei eingeschränkten Halteverbot können auf dem Verkehrsschild ein oder zwei weiße Pfeile angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbotsstrecke etwas länger ist und durch mehrere wiederholende Halteverbotsschilder gekennzeichnet wird.
Die Pfeile haben folgende Bedeutung:
- Ein zur Fahrbahn zeigende Pfeil kennzeichnet den Beginn der Verbotsstrecke.
- Ein von der Fahrbahn weg zeigender Pfeil markiert das Ende des Halteverbots.
- Zwei in verschiedene Richtungen zeigende Pfeile geben an, dass das Verbot vor und hinter dem Schild fortbesteht.
Halteverbotsschilder mit zwei Pfeilen findet man in der Regel in der Mitte längerer Verbotsstrecken. Sie sollen Autofahrer daran erinnern, dass das Halten beziehungsweise Parken weiterhin nicht erlaubt ist.
Welche Zusatzschilder gibt es?
Häufig werden Halteverbotsschilder nicht allein aufgestellt, sondern mit Zusatzschildern kombiniert. Diese Zusatzzeichen sind weiß, viereckig und befinden sich direkt unter dem Halteverbotsschild. Sie dienen dazu, das Verbot genauer zu definieren und gegebenenfalls zusätzliche Regeln festzulegen. Beispielsweise wird beim Zusatzschild „Seitenstreifen“ deutlich, dass das Halteverbot auch auf den Seitenstreifen neben der Fahrbahn gilt. Das Zusatzschild „Pkw mit Anhänger“ bedeutet, dass das Halteverbot nur für diesen bestimmten Fahrzeugtypen gilt. Ein Fahrzeug-Symbol mit dem Schriftzug „frei“ (z.B. unter Motorrädern) heißt hingegen, dass bestimmte Fahrzeugtypen von dem Verbot ausgenommen sind. Dieses Zeichen gibt es auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis sowie für berechtigte Bewohner.
Im Halteverbot darf man in der Regel überhaupt nicht halten.
Im eingeschränkten Halteverbot darf man nicht länger als drei Minuten halten, außer zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Beim absoluten Halteverbot ist das Halten (auch weniger als drei Minuten) generell verboten.
Beim Halten darf man höchstens drei Minuten mit seinem Fahrzeug stehen bleiben.
Immer wenn ein Halteverbot ausgesprochen wird, gilt dieses gleichzeitig auch als Parkverbot.
Gilt das Halteverbot auch samstags und sonntags?
Einige Menschen stellen sich die Frage, ob das Halteverbot auch außerhalb von Werktagen gilt. Die klare Antwort lautet: Ja, das Halteverbot gilt sieben Tage die Woche und 24 Stunden. Ausnahmen gibt es bei Verkehrsschildern, die ein Zusatzschild (z.B. „Mo-Fr“) tragen. Gleichzeitig gibt es auch Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen, bei denen das Halteverbot nur während bestimmter Uhrzeiten (z.B. 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) gilt.
Welche Halteverbotsschilder gibt es noch?
Neben dem Halteverbotsschild sprechen noch weitere Verkehrsschilder ein Halteverbot aus. Innerhalb eines Bereichs von bis zu zehn Metern vor den folgenden Zeichen ist das Halten untersagt, weil dadurch die Sicht auf sie verdeckt werden könnte:
- Andreaskreuz
- Stoppschild
- Vorfahrt-gewähren-Schild
Was passiert bei Nichtbeachtung des Halteverbots?
Wer Halteverbotsschilder missachtet, muss mit einem Knöllchen und damit auch einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Bußgelder gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog (2024) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Verstoß |
Bußgeld |
Halten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) |
20 € |
… mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern |
35 € |
Parken trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) |
25 € |
… mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern |
40 € |
… länger als eine Stunde |
40 € |
… länger als eine Stunde mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern |
50 € |
Parken trotz Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) |
25 € |
… mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern |
40 € |
… länger als eine Stunde |
40 € |
… länger als eine Stunde mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern |
50 € |
Temporäres Halteverbot beim Umzug beantragen
Wer einen Umzug in eine neue Wohnung plant und an einem bestimmten Tag freie Fläche für einen Umzugs-Lkw oder sein Auto mit Anhänger benötigt, kann ein temporäres Halteverbot für das Fahrzeug beantragen. Dafür meldet man sich bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt und stellt einen entsprechenden Antrag (mindestens zwei Wochen vor dem Umzug). Die Kosten können von Stadt zu Stadt variieren. Danach werden spätestens vier Tage vor dem Umzug die entsprechenden Verbotsschilder aufgestellt, damit sie den Vorgaben der Behörde entsprechen. Sie gelten dann nur am jeweiligen Umzugstag. Somit wird das temporäre Halteverbot rechtswirksam. Wenn man eigenmächtig für die Zeit seines Umzugs ein Halteverbot ausspricht, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer nicht daran halten. Zudem riskiert man eine Anzeige bei der Polizei für dieses Vorgehen.