Mitunter droht Lebensgefahr

Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

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6.8.2022, 10:28 Uhr
Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

© Karl-Josef Hildenbrand

Der Jahresverlauf und der Ferien- beziehungsweise Urlaubskalender bringen es mit sich, dass ausgerechnet die längste Fahrt des Jahres oftmals mit der größten Sommerhitze zusammenfällt. Aber auch ganz allgemein stellen die extremen Temperaturen eine Herausforderung für Autofahrer und Autofahrerinnen dar.

"Bei Hitzestress können sie sich schlechter konzentrieren, sie reagieren langsamer und machen mehr Fahrfehler", warnt beispielsweise die Prüfgesellschaft Dekra. Entsprechend wichtig ist es, dem Hochsommer gut vorbereitet zu begegnen:

Schattiges (Park-)Plätzchen suchen

Auch wenn es eine Binsenweisheit ist: Wenn das Auto außerhalb der prallen Sonne parkt, heizt es sich weniger stark auf. Nicht jeder hat freilich das Glück, über einen kühlen Garagen- oder Tiefgaragenstellplatz zu verfügen. In diesem Fall sollte zumindest ein anderweitig schattiger Ort gesucht werden. Zumindest ansatzweise gute Dienste leisten auch spezielle Sonnenschutzmatten oder -rollos.

Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

© Karl-Josef Hildenbrand

Vorsicht: Sitze und Lenkrad – vor allem, wenn sie mit Leder bezogen sind – können unter der Sonneneinstrahlung sehr heiß werden, beim Platznehmen und Anfassen droht Verbrennungsgefahr. Deshalb empfiehlt es sich, das Mobiliar und das Volant abzudecken, beispielsweise mit einem Handtuch. Das gilt auch für Kindersitze.

Lüften vorm Losfahren

Vor Fahrtantritt sollte der größte Hitzestau aus dem Innenraum entweichen können. Also: Nicht gleich starten, sondern zunächst die Türen und die Heckklappe weit öffnen, am besten auch das Schiebedach, und stoßlüften.

Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

© Cupra

Klimaanlage: Auf die Einstellung kommt es an

Die Zeiten, zu denen das Auto auch während der Fahrt einem rollenden Backofen glich, sind vorbei. Wer nicht gerade ein altes Fahrzeug nutzt, kann in aller Regel auf den Komfort einer Klimaanlage zurückgreifen. Wird die Air Condition aber zu kühl eingestellt, droht Erkältungsgefahr, und ein allzu großer Unterschied zur Außentemperatur führt beim Aussteigen womöglich zu Kreislaufproblemen. Bei mangelnder Wartung kann es zudem passieren, dass sich Bakterien sowie gesundheitsschädliche Schimmelpilze bilden und ein unangenehm müffelnder Geruch den Innenraum durchdringt. Wie Sie richtig mit der Klimaanlage umgehen, ist hier nachzulesen.

Folie am Fenster? Nicht jede ist erlaubt!

Die Fensterflächen tragen maßgeblich zur Aufheizung des Innenraums bei. "Einen kleinen Effekt" im Bemühen, die Sonneneinstrahlung abzumildern, schreibt der ADAC Wärmeschutzverglasungen oder getönten Scheiben zu. Auch reflektierende Folien können helfen. Bedenken sollte man jedoch, dass nur solche Tönungsfolien erlaubt sind, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Diese AGB ist auch im Auto mitzuführen. Zudem muss die Prüfnummer an jeder beklebten Scheibe zu lesen sein. "Für eine uneingeschränkte Sicht dürfen die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster nicht beklebt werden", warnt Rechtsexperte Wolfgang Müller von der Ideal-Versicherung. Erlaubt sei lediglich ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen ganz oben an der Frontscheibe. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, riskiert 10 bis 90 Euro Bußgeld und sogar einen Flensburg-Punkt.

Dass die Autoscheiben vor UV-Strahlung schützen, ist laut ADAC übrigens nicht belegt. Die Frontscheibe, so der Club, halte UV-A- und UV-B-Strahlung zwar weitestgehend fern, die Seitenscheiben tun dies jedoch nicht. Problematisch ist vor allem die UV-A-Strahlung, die beispielsweise für vorzeitige Hautalterung und schlimmstenfalls für Hautkrebs verantwortlich zu machen ist.

Dunkles Auto, starke Hitze?

Ob das Auto dunklen oder hellen Lack trägt, spielt für die Hitzeentwicklung im Innenraum keine Rolle. So hat es der ADAC in einer Versuchsreihe festgestellt.

Wichtig: Viel trinken!

Ausreichende Flüssigkeitszufuhr zählt bei hochsommerlicher Hitze zu den obersten Geboten. Das gilt auch für Autofahrer und überhaupt alle Autoinsassen. Empfehlenswerte Getränke sind neben Wasser auch Saftschorlen oder Tees, am besten kühl bis lauwarm temperiert.

Schlecken am Steuer? Besser nicht!

Von der Tankstelle schnell ein Eis am Stiel oder eines in der Waffel mitnehmen – das ist eine sommerliche Versuchung, der man lieber nicht erliegen sollte. Zumindest dann nicht, wenn die kühle Köstlichkeit während der Fahrt geschleckt wird. "Gerade wenn es heiß ist, tropft Eis schnell herunter oder bricht ab, so dass sich der Fahrer nicht mehr voll auf den Verkehr konzentrieren kann", gibt die Dekra zu bedenken. Buchstäblich nicht von der Hand zu weisen ist ferner das Argument, dass für Vorgänge wie Blinken und Schalten beide Hände einsatzbereit sein müssen, ebenso in Situationen, die ein schnelles Ausweichmanöver erforderlich machen. Kommt es nachweislich wegen "Fremdbeschäftigung" zu einem Unfall, kann die Versicherung Ärger machen.

Flip-Flops und Badehose: Darf das sein?

Dass sich Autofahrer und Autofahrerinnen in leichter Kleidung, die auch genügend Bewegungsspielraum gewährt, hinters Steuer setzen sollten, versteht sich von selbst. Selbst "gegen das Tragen von Badesachen wie Bikini oder Badehose ist rechtlich nichts einzuwenden", wie Rechtsexperte Wolfgang Müller sagt.

Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

© auto medien portal/ADAC

Und doch gibt es ein paar Abers. Das erste: Mit bloßem Oberkörper zu fahren kann im Falle eines Unfalls schmerzhafte Folgen haben, weil der Sicherheitsgurt in die Haut schneidet oder – der starken Reibung wegen – Brandverletzungen verursacht. Das zweite Aber betrifft die Fußbekleidung: Flip-Flops oder Badeschlappen sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht verboten, ebensowenig wie Barfuß-Fahren. Doch Schlappen & Co. verfangen sich womöglich in der Pedalerie, außerdem rutscht man mit ihnen leichter ab. Und wer barfuß fährt, schafft es bei einer Vollbremsung unter Umständen nicht, den erforderlichen Druck aufs Bremspedal aufzubauen. Bei einem Unfall kann wegen fahrlässigen Verhaltens eine Teilschuld zugesprochen werden, auch der Versicherungsschutz ist in Gefahr.

Kaum Relevanz dürfte hingegen das dritte Aber besitzen: Ganz auf Kleidung zu verzichten und nackt zu fahren – das kann spätestens beim Aussteigen ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach sich ziehen.

Füße hochlegen – gute Idee?

Für den Fahrer sowieso nicht. Und auch nicht für den Beifahrer. So entspannend die auf dem Armaturenträger abgelegten oder sogar aus dem Seitenfenster gestreckten Füße auch sein mögen: Bei einem Unfall besteht das Risiko schwerer, schlimmstenfalls sogar lebensbedrohlicher Verletzungen. Insbesondere gilt das für Autos mit Beifahrer-Airbag. Der StVO ist die Körperhaltung zwar prinzipiell egal, sie verlangt nur, dass der Sicherheitsgurt angelegt wird. Aber es ist wiederum möglich, dass die Versicherung ihre Leistungen einschränkt oder sogar ganz verweigert.

Raus aus der Hitzefalle!

Wie stark sich der Innenraum aufheizen kann, wird vielfach unterschätzt. Doch bereits 20 Grad Außentemperatur reichen aus, um den Fahrgastbereich eines in der Sonne geparkten Pkws binnen einer halben Stunde auf 36 Grad zu bringen, wie der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe vorrechnet. Nach 60 Minuten sind schon 46 Grad erreicht. Und bei hochsommerlichen 34 Grad Außentemperatur wird das Auto rapide schnell zum Glutofen: Nach zehn Minuten zeigt das Thermometer mehr als 40 Grad an, nach einer Stunde 60 Grad.

Das sind lebensbedrohliche Bedingungen. Auf keinen Fall dürfen daher Personen, die sich nicht selbst aus dem überhitzten Auto befreien können, zurückgelassen werden, und sei es nur für wenige Minuten. Für Kinder gilt das gleichermaßen wie für möglicherweise hilflose Senioren. Auch Tiere müssen mitgenommen werden.

Mit Flipflops am Steuer? Das müssen Sie bei Hitze im Auto beachten

© Karl-Josef Hildenbrand

Weil es trotz aller Warnungen alljährlich zu schlimmen Vorkommnissen in der Hitzefalle Auto kommt, prüft die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Kindersitze, die Alarm schlagen können, wenn die Kleinen allein im Auto zurückgelassen werden.

Für in Italien zugelassene Fahrzeuge sind Kindersitze mit einer solchen Alarmfunktion bereits vorgeschrieben, übrigens auch für Mietwagen. Zunächst reagiert das System mit einem akustischen Warnsignal, dann schickt es per Bluetooth eine Nachricht aufs Handy, und schließlich ergeht eine SMS an die Rettungsdienste, inklusive einer Standortbestimmung.

Gefährliche Gegenstände: Explosionsgefahr

Auch bestimmte Gegenstände sollten bei sommerlicher Hitze nicht im Auto verbleiben. "Schon ab 50 Grad besteht Explosionsgefahr", warnt der Auto Club Europa (ACE). Das betrifft Handys, Powerbanks, Akkus, Tablets oder Laptops ebenso wie Spraydosen, Frostschutzmittel oder manche Reinigungsprodukte. Wenn es gar nicht zu umgehen ist, sind solche Utensilien noch am besten im Kofferraum aufgehoben. Dort wird es nicht ganz so heiß, und eine eventuelle Explosion richtet weniger folgenschwere Schäden an.

Ein bisschen Luft – hilft das?

Kaum. Sowohl das spaltbreite Öffnen der Seitenscheiben als auch das Kippen des Schiebedachs senken die Innentemperatur bestenfalls um zwei Grad.

Seitenscheibe: Wann darf man zuschlagen?

Wer eine Person oder ein Tier in einer vermeintlichen Notlage bemerkt, sollte zunächst überprüfen, ob sie/es noch reagiert und sich normal bewegt. Dies kann beispielsweise durch Klopfen an die Scheibe geschehen. Manche Autos verfügen über eine Standklimatisierung, in diesem Fall besteht auch bei hochsommerlicher Hitze keine Gefahr für die Insassen. Mitunter verfügt das Auto über eine von außen einsehbare Temperaturanzeige.

Reagiert der zwei- oder vierbeinige Passagier nicht mehr oder wirkt apathisch (bei Hunden ist starkes Hecheln ein Alarmsignal), und ist auch der Besitzer des Autos nicht auf die Schnelle ausfindig zu machen – dann gilt es, die Polizei (110) und die Feuerwehr (112) herbeizurufen. Wenn akute Lebensgefahr (Bewusstlosigkeit) vorliegt oder während des Wartens auf die Rettungskräfte eintritt, darf die Seitenscheibe eingeschlagen werden. Sanktioniert wird solches Handeln von Paragraf 34 des Strafgesetzbuches. "In einem Notfall mit akuter Gefahr für Leib und Leben führt eine rechtswidrige Tat nicht dazu, dass man dafür bestraft wird", sagt Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC. Sicherheitshalber sollte man sich aber um Zeugen kümmern, sich deren Kontaktdaten notieren und, wenn möglich, den Rettungsvorgang auch per Foto oder Video festhalten.

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