Ab Februar
Neue Regel: Dieses wichtige Produkt müssen Autofahrer bald ins Auto legen
23.1.2023, 15:15 UhrDer Verbandskasten im Auto - die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wissen nicht wirklich viel über das Erste-Hilfe-Set. Meist nur so viel: Er muss vorhanden und vollständig sein. Beim Autokauf achtet man meist darauf - danach gerät er oft in Vergessenheit.
Im Februar 2022 ist aber eine neue Verbandskasten-Norm erschienen: Zwei medizinische Masken werden Pflicht, dafür entfallen ein Dreiecktuch und das Verbandstuch mit 40 mal 60 Zentimeter Größe. So soll gewährleistet sein, dass alle Produkte nach wie vor in den Verbandskasten passen.
Bislang galt eine Übergangsfrist, die läuft aber schon bald ab. Doch was heißt das konkret für Autofahrerinnen und Autofahrer? Nicht viel, erklärt der ADAC. Denn auch wenn die DIN-Norm sich ändert, dürfen nach Angaben des Automobilclubs weiterhin die bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 weiterverwendet werden. Eine Ergänzung mit zwei Masken sei demnach nicht notwendig.
Dennoch sollten Sie bei der Gelegenheit gleich ihren Verbandskasten überprüfen, denn: Wenn der Verbandkasten fehlt oder nicht vollständig ist, gilt das als Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und zieht ein Verwarngeld von mindestens fünf Euro nach sich. Wenn eine andere Person mit Ihrem Auto unterwegs ist und der Verbandkasten nicht den Vorgaben entspricht, fallen zehn Euro an. Übrigens: Bis zu einer Höhe von 55 Euro wird normalerweise von einem Verwarnungsgeld gesprochen, ab 60 Euro von einem Bußgeld.
Außerdem gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Verbandkasten aufrüsten, sollten Sie auch das Verfallsdatum checken. Denn Verbandsmaterial und Kompressen sind steril verpackt und haben ein Haltbarkeitsdatum. Ist dieses überschritten, sollten sie entsorgt und ersetzt werden.
Wenn der Verbandskasten oder einzelne Inhaltsgegenstände das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben, muss er jedoch nicht unbenutzt in der Mülltonne landen. Ortsverbände der Feuerwehr oder das Rote Kreuz können auch abgelaufenes Verbandsmaterial zu Übungszwecken verwenden.
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Inhalt des Verbandkastens
Bei Kauf eines VerbandskastensAnzeige sollten Sie darauf achten, dass er der neuen DIN-Norm Nr. 13164-2022 entspricht. Folgende Inhalte sollten nach der neuen Norm vorhanden sein:
- 2 Gesichtsmasken Typ I, DIN EN 14683
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Dieser Artikel wurde am 8. Januar 2023 mit Angaben des ADAC aktualisiert.
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