Bereits ab 14 Jahren

Punkte in Flensburg auch für Jugendliche: Vorsicht bei E-Scootern und Mofas

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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26.12.2024, 20:38 Uhr
Ein Reisender fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig.

© Jens Büttner/dpa Ein Reisender fährt mit seinem E-Scooter über den Bahnsteig.

Im Fahreignungsregister tragen Behörden nach einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr die Punkte von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ein. Das Register für die als "Punkte in Flensburg" besser bekannten Punkte wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg betrieben.

Auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Punkte kassieren - und das schon ab einem Alter von 14 Jahren. Die Tilgungsfrist der gesammelten Punkte verhält sich dabei normal und vergeht nicht mit der Volljährigkeit, erklärt die "bfp AKADEMIE", Fachzeitschrift zum Thema betriebliche Mobilität, Automobilwirtschaft/Fuhrparkmanagement.

Wie die Zeitschrift schreibt, unterliegen Minderjährige auf motorisierten Fahrzeugen wie Mofas oder E-Scootern ebenfalls der Straßenverkehrsordnung. Begehen sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder begehen eine Trunkenheitsfahrt gibt es auch hier Punkte. "Wer sich nicht an die Regeln hält, wird genauso zur Verantwortung gezogen wie Erwachsene", heißt es seitens der Zeitschrift.

Punkte erschweren Antrag auf die Fahrerlaubnis

"Die Punkte in Flensburg können an alle über 14-Jährigen vergeben werden. Denn ab diesem Alter ist man strafmündig", erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Dabei sei auch egal, ob jemand einen Führerschein besitzt oder nicht.

Neben dem anfallenden Bußgeld könnten die Punkte auch langfristig Folgen haben. So müssen Führerscheinanwärterinnen und -anwärter möglicherweise mit zusätzlichen Hürden rechnen, sollten sie danach noch einen Führerschein machen wollen. Richter erklärt, dass man bei zu vielen Punkten unter Umständen auch gar keine Fahrerlaubnis erhält.

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