ADAC klärt auf

Wenn sie frei ist: Dürfen Autofahrer auch die Busspur nutzen?

Lisa Krüger

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3.1.2023, 05:56 Uhr

Laut ADAC sind die Busspuren dafür da, einen reibungslosen Verkehr von Linien- und Schulbussen zu ermöglichen. Die Spuren sind mit einem runden, blauen Schild mit einem weißen Bus gekennzeichnet. Dem sogenannten Verkehrszeichen 245.

Nur in Ausnahmefällen dürfen andere Verkehrsteilnehmende die Busspur befahren. Diese Ausnahme zeigt ein entsprechendes Zusatzschild an. Dann dürfen E-Autos, Taxis, Fahrräder, Reisebusse oder Krankenwagen den Sonderfahrstreifen nutzen.

Alle anderen Autofahrer dürfen nur auf die Spur, wenn diese zeitlich begrenzt ist. Auch das zeigt ein Schild an. Außerhalb der angegeben Zeiten, können dann alle Verkehrsteilnehmer auf der Spur fahren.

Personen, die die Busspur ohne Berechtigung nutzen und dabei erwischt werden, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu einem Fahrverbot. Das unerlaubtes Befahren der Spur kostet 15 Euro. Das Halten oder Parken schlägt mit 55 Euro zu Buche. Müssen die Behörden das Fahrzeug abschleppen, steigen die Kosten dementsprechend. Wer über die Busspur abbiegt und dadurch einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, muss mit einer Strafe von bis zu 170 Euro rechen. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Für das Abbiegen über den Sonderfahrstreifen gilt: Wer auf der Busspur fährt, hat Vorfahrt.