Vorsicht, Bußgeld droht!

Wissen die wenigsten: Dieses kleine Vergehen im Straßenverkehr kann teuer werden

Stefan Besner

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

12.7.2023, 05:59 Uhr
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."

© IMAGO/imageBROKER/Isai Hernandez "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."

In Deutschland wird gewaltet, geschaltet, geregelt und gerichtet. Das Einzige, was hierzulande noch populärer ist als Gesetze, ist, sich über sie aufzuregen - oder über jene, die dagegen verstoßen. Speziell im Straßenverkehr platzt dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer besonders gern der Kragen. Dass Stinke- und Kreiselfinger ebenso verboten sind wie Beschimpfungen, die so herrlich leicht von der Zunge gehen, ist den meisten - zumindest in der Theorie - bewusst. Dass jedoch schon ein simples Türknallen ein kapitales Knöllchen nach sich ziehen kann, wird eher weniger bekannt sein.

Teures Bußgeld droht

Laut Bußgeldkatalog droht bei lautem Zuschlagen von Autotüren durch Autofahrer wie auch Mitfahrer ein Bußgeld in Höhe von sage und schreibe 80 Euro.

Denn: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten", heißt es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - und weiter: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Schwierig nachzuweisen

In der Praxis sieht die Sache dann allerdings schon ein wenig anders aus. Eine solche Lärmbelästigung wie im Falle von knallenden Autotüren ist schwer nachzuweisen. Eine Strafe wird nach Informationen des "MDR" deshalb auch nur selten verhängt.

Nichtsdestotrotz schadet es ganz sicher nicht, Rücksicht auf Anwohner und Mitmenschen zu nehmen - indem man seine Türen leise schließt, insbesondere nachts.

1 Kommentar