90 Prozent von Preissteigerung betroffen
Nebenkostenabrechnung zu hoch? Das können Sie jetzt tun
13.11.2023, 06:00 UhrLaut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BEDW) stieg der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern zum Jahresbeginn 2022 um 83 % an, von 6,47 Cent/kWh auf durchschnittlich 11,84 Cent/kWh. Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss nochmal mit höheren Preisen rechnen. Rund die Hälfte der rund 43 Mio. Wohnungen werden mit Gas beheizt, rund 25 % mit Heizöl. Hinzukommt Fernwärme, die ca. 14 % aller Wohnungen mit Wärme versorgt und für welches Erdgas als Brennstoff ebenfalls eine zentrale Rolle spielt, heißt es auf der Website des Deutschen Mieterbunds (DMB).
Das bedeutet, von den Preisanstiegen für Öl und Gas werden unmittelbar bis zu 90 % aller Wohnungen und damit fast alle Mieterinnen und Mieter betroffen sein. Die Stiftung Warentest bietet aktuell einen Nachzahlungsrechner für Heizkosten an, um zumindest abschätzen zu können, womit Sie rechnen müssen. Sie finden den Rechner hier.
Hohe Nebenkostenabrechnung - was kann ich tun?
Prüfen Sie sorgfältig alle Positionen, die auf der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind. „Die hohen Kosten sowie komplizierte und fehlerhafte Abrechnungen sind nur einige Gründe, warum die Betriebskosten das Rechtsberatungsthema Nummer eins bei den örtlichen Mietervereinen sind“, sagt Ulrich Ropertz, ehemaliger Geschäftsführer des DMB gegenüber "Focus".
Vermieter müssen diese Fehler korrigieren, wenn die Mieter sie darauf aufmerksam machen. Ein formeller Fehler kann sogar dazu führen, dass eine Nachzahlung hinfällig wird, so die Verbraucherzentrale. So verschiebe sich die Zahlungsfrist nach hinten, was mehr Zeit verschafft, einen finanziellen Engpass im Falle einer hohen Rechnung zu überbrücken und sich Rat und Hilfe zu suchen.
Hier finden Sie Rat
Wenn die Nebenkostenabrechnung den eigenen finanziellen Rahmen sprengt, rät Ropertz vom DMB zu versuchen, gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, zum Beispiel in Form von Ratenzahlungen. Lehnt der Vermieter das ab, könne man prüfen, ob man Anspruch auf Unterstützung vom Sozialamt, Jobcenter oder der Wohngeldstelle hat.
Ist Ihr Einkommen, bzw. das Einkommen aller Mitglieder Ihrer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" nicht zu hoch (das muss individuell geprüft werden) kann Bürgergeld als Notfallhilfe beantragt werden. "So können etwa Schwangere oder Alleinerziehende einen Mehrbedarf haben. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nicht dauerhaft getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner sowie im Haushalt lebende Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", so die Verbraucherzentrale. Auch das verfügbare Einkommen, also zum Beispiel Geld auf Giro- oder Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern, darf maximal 15.000 Euro betragen, damit Anspruch auf Bürgergeld als Notfall-Hilfe bestehen kann.
Nachforderungen können verfallen
Simone Marustzök vom Deutschen Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass Vermieter spätestens alle zwölf Monate abrechnen müssen. Eine Abrechnungsperiode sei dabei typischerweise das Kalenderjahr. In diesem Fall muss die Abrechnung von 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Mieter sein. "Denkbar sind aber auch andere zwölfmonatige Zeitabschnitte", sagt Marustzök gegenüber der "Deutschen Presseagentur" (dpa). Etwa vom 1. Oktober bis 30. September. Dann muss das Vorjahr entsprechend bis zum 30. September des Folgejahres aufgearbeitet sein.
Halten sich Vermieter nicht an diese Frist, können sie im Nachgang auch keine Nachforderung mehr stellen. Eine mögliche Nachzahlung müssen Mieterinnen und Mieter dann also nicht mehr leisten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Haben Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet, zum Beispiel weil ein gemeindlicher Gebührenbescheid – etwa zur Grundsteuer – zu spät eingetrudelt ist, dürfen sie trotzdem abrechnen.
Übrigens: Nur weil ein Vermieter die Frist zur Abrechnung verpasst, entbindet ihn das nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht, die Schlussrechnung zu erstellen. Das müsse er trotzdem machen, sagt Marustzök. Immerhin könnte dabei herauskommen, dass die monatlichen Vorauszahlungen der Mieter die tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen. Im Gegensatz zu Nachzahlungsansprüchen kann ein Guthaben nicht verfallen.
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