Aufgepasst
Schluss mit „Stalking“-Funktion: WhatsApp greift durch - das müssen Sie wissen
17.9.2024, 09:53 UhrSie gehören mittlerweile zu unserem Leben dazu wie das Zähneputzen am Morgen oder der Sonnenuntergang abends – Messenger-Apps. Anbieter gibt es mittlerweile unzählige. Der wohl immer noch beliebteste und damit meist genutzte ist und bleibt wohl: WhatsApp. Das Milliardenunternehmen, das mittlerweile zur Meta-Welt von Facebook gehört, hilft Menschen rund um den Erdball mit Familie, Freunden oder Arbeitskollegen verbunden zu bleiben.
Alles, was man dafür benötigt, ist ein mobiles Endgerät und eine Internetverbindung. Mit einer durchaus beliebten, aber eher heimlich genutzten Funktion, macht der Dienst nun aber ab sofort Schluss.
So ist es konkret nicht mehr möglich, das Profilbild eines Kontaktes in voller Größe zu screenshoten. So erhalten Nutzerinnen oder Nutzer, die weiter probieren, einen Screenshot zu erstellen, seit einigen Wochen nun eine Fehlermeldung, die besagt, dass die Aufnahme blockiert wurde. Damit will das Unternehmen die Rechte am eigenen Bild der jeweiligen Person weiter stärken.
So wurde die Funktion in der Vergangenheit oft als eine Art "Stalker-Variante" genutzt. Zum Beispiel, wenn man seinen Freunden ein Bild des neuen Schwarms (ungefragt) zeigen wollte, war diese Funktion die schnellste, aber definitiv rechtlich nicht immer beste Möglichkeit, ein Bild der Person durchschicken zu können. Oder aber, wenn man einfach wissen wollte, wie der Crush aktuell so aussieht oder was er so postet.
Völlig unabhängig vom Betriebssystem greift die Funktion nun schon seit einigen Tagen. Es ist hier ausschließlich die Profilbildfunktion betroffen. Wichtig auch zu wissen: So erhält der jeweilige Kontakt bislang noch keine Benachrichtigung darüber, dass gerade versucht wurde, ungefragt das Profilbild zu screenshoten.
Komplett ausgereift ist das System jedoch noch nicht. So gibt das Online-Portal "connect.de" beispielsweise in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass man noch immer über Umwege trotzdem an das Profilbild komme. So könne man auch weiterhin eine Bildschirmaufnahme durchführen, da diese Funktion nicht blockiert wurde. Über das aufgenommene Video ist es dann immer noch möglich, einen Screenshot in der eigenen Galerie abspeichern zu können.
Wie erwähnt, betrifft die Blockade auch wirklich nur das Profilbild. Fotos, die nicht nur einmalig, sondern dauerhaft in einem Chat gesendet wurden, können auch weiter ohne Probleme mit einem Screenshot versehen oder gleich direkt abgespeichert werden.