Brief- und Paketboten

Trinkgeld und Geschenke: Wie viel darf ich meinem Postboten zu Weihnachten schenken?

sam

23.12.2023, 10:24 Uhr

Kaum jemand dürfte im Weihnachtsgeschäft so viel zu tun haben wie Paketboten und Briefträger. Tagtäglich sieht man ihre Lieferwagen in den Straßen stehen, mit laufendem Motor, und die Zustellerinnen und Zusteller von Hauseingang zu Hauseingang eilen.

Vielen Empfängerinnen und Empfängern kommt dabei der gleiche Gedanke: Eine kleine Aufmerksamkeit könnte den gestressten Boten ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Doch das richtige Präsent zu finden ist gar nicht so einfach - im schlimmsten Falle beschert man den Beschenkten damit sogar arbeitsrechtliche Probleme.

Grundsätzlich gilt: Ein Geschenk muss allen voran immer bedingungslos sein und darf nicht an eine Gegenleistung geknüpft werden. Das könnte sonst als Bestechung verstanden werden. Um ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor solchen Situationen zu schützen, haben viele Betriebe mittlerweile eine Obergrenze für den Wert von Geschenken festgelegt.

DHL, Hermes, DPD: Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Bei DHL und der Deutschen Post ist es "seit vielen Jahren Tradition, dass unsere Zustellkräfte im Weihnachtsgeschäft von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld oder geringwertige Sachgeschenke erhalten" teilt die Leiterin für regionale Kommunikation Süd bei DHL auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die internen Antikorruptionsrichtlinien sowie das Bundesbeamtengesetz geben demnach vor, dass sowohl Trinkgeld als auch Sachgeschenke nicht über einem Wert von 25 Euro liegen dürfen. Die Praxis zeige, dass die Aufmerksamkeiten der meisten DHL-Kundinnen und Kunden unterhalb dieses Wertes liegen, so DHL.

Bei Hermes ist die ganze Sache ein bisschen komplizierter: Zusteller und Zustellerinnen, "die bei Hermes Germany angestellt sind, dürfen Geld- oder Sachgeschenke, bspw. Schokoladen oder dergleichen, annehmen, die den Wert von 10 Euro nicht überschreiten – unter diesem Betrag müssen sie dies nicht melden." so die Pressestelle von Hermes auf Anfrage unserer Redaktion. Zu beachten sei jedoch, dass in der bundesweiten Paketzustellung auch regionale Logistikunternehmen Hermes-Lieferungen übernehmen. Diese sind zu 100 % selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld betrifft. An der Haustür ist nicht direkt ersichtlich, ob ein Bote oder eine Botin bei Hermes oder einem der Partnerunternehmen angestellt ist. Hermes rät seiner Kundschaft daher, sich an dem oben genannten Wert zu orientieren.

Auch den DPD-Zustellern ist es laut der Unternehmenswebsite erlaubt, Trinkgeld anzunehmen, teilt uns der Pressesprecher auf Anfrage mit. Der Konzern hat dafür sogar eine digitale Funktion eingerichtet: In der DPD App und in myDPD können Sie Ihrem Zusteller auch ein Trinkgeld über PayPal zukommen lassen. Mit der Eingabe Ihrer Paketnummer sehen Sie, ob Ihr Zusteller das digitale Trinkgeld freigeschaltet hat. Dabei kann der Empfänger entweder die vorgegebenen Stufen von 1,00, 2,00 und 4,00 Euro nutzen oder einen persönlichen Betrag angeben, maximal können 9,50 Euro eingegeben werden.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen

Stadtbediensteten in Nürnberg ist es allerdings prinzipiell verboten, Geschenke anzunehmen. Geringwertige Aufmerksamkeiten wie kleine Trinkgelder sind in angemessenem Umfang in der Weihnachtszeit jedoch akzeptabel. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei öffentlichen Unternehmen, immer über die individuellen Wertgrenzen erkundigen, sagt Linda Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Sollte ein Zusteller oder eine Zustellerin Geschenke außerhalb dieser Rahmen annehmen, muss er oder sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es droht dann eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

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