Was gilt für Urlaubsreisen?
Fliegen und Corona: Diese Regeln am Airport und im Flugzeug müssen Sie kennen
19.7.2021, 15:12 UhrDer Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) brauchte nicht weniger als elf (!) Seiten für die aktuellen Regeln, die aufgrund von Corona am Flughafen und im Flugzeug gelten. Wir erklären die wichtigsten Abläufe der Reihe nach.
Vor der Reise: Corona-Test nicht vergessen!
Ein negativer Corona-Test ist Standard und Voraussetzung für die Einreise in die meisten Reiseziele. Deshalb sind in den großen Flughäfen in Deutschland überall Teststationen entstanden. Die kassieren allerdings kräftig ab. Pro Test zahlt man laut IATA am Flughafen im weltweiten Durchschnitt 74 Euro. In Deutschland recherchierte das Portal "Business Insider" Flughafenpreise für Corona-Tests an Flughäfen zwischen 69 Euro und 139 Euro. ein Corona-Test gefordert
Tipp: In einigen Flughäfen gibt es nur wenige Meter neben den kostenpflichtigen Testzentren auch kostenlose Tests. So bietet zum Beispiel der Flughafen München kostenlose Antigen- und PCR-Tests im Forum des München Airport Centers auf Ebene 4 (täglich von 6 bis 24 Uhr). Wichtig: Die Ergebnisse von PCR-Tests lassen mitunter auf sich warten, deshalb erledigt man sie besser am Vortag im Heimatort.
Auch wenn man keinen Corona-Test für die Einreise braucht, wird er am Zielort häufig für den Check-In im Hotel oder der Ferienwohnung benötigt. Deshalb lohnt es sich, sich vorher gründlich zu informieren, wann ein Test nötig wird, wie alt dieser sein darf und wo man ihn machen kann.
Nach dem Test: Ab zur digitalen Reiseanmeldung
In Italien und Griechenland heißen sie Passenger Locator Form, Spanien spricht vom Spain Travel Health Formular, bei Zypern ist es der Cyprus Flight Pass. Im Prinzip geht es immer um das Gleiche: eine Online-Registrierung, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Corona-Zeiten zu bewältigen.
Am besten nimmt man sich Zeit und bearbeitet den Fragebogen ohne Stress bereits am Vortag - allerdings erst nach dem Test, das Testergebnis muss oftmals hochgeladen werden. Gebraucht wird dazu die Nummer des Reisepasses oder Personalausweises, sie hat neun Stellen und steht rechts oben. Ebenso legt man sich sinnvollerweise Flugnummer, Sitzplatz und die erste Hoteladresse zurecht. Wer noch kein Quartier hat, der schreibt bei der Urlaubsadresse "UNKNOWN" (unbekannt) in die entsprechenden Felder.
Im Flughafen gilt Maskenpflicht
An allen deutschen Flughäfen sind Schutzmasken zu tragen und zwar ab dem Betreten des Flughafens und bis zum Erreichen des Reiseziels. Erlaubt sind OP-Masken, FFP2-Masken und Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ventil. Das gilt unabhängig von landesrechtlichen Regelungen oder Anordnungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes. In allen Terminals sind die üblichen Corona-Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Sein Frühstück bringt man besser selbst mit. Denn immer noch sind nicht alle Gastronomiebetriebe in den Flughäfen geöffnet. Automaten ersetzen Cafés, überall werden Desinfektionsmittel und Masken aus umfunktionierten Getränkeautomaten verkauft. Die Fluggesellschaften empfehlen, mindestens zwei Stunden für die Abfertigung einzuplanen.
Bei der Gepäckabgabe Abstand halten
Nie war ein Online-Check-in sinnvoller als heute; schließlich heißt es Kontakte zu vermeiden. Zu vielen Zielen ist der Web-Check-in allerdings ausgerechnet in der Pandemie abgeschaltet worden - die Mitarbeiter sollen die neuen Regeln persönlich vermitteln und Passagiere überprüfen, ob sie Test und Registrierung erledigt haben.
Vor den Schaltern und Automaten zum Einchecken sind Abstandsmarkierungen angebracht, gedrängelt wird trotzdem. Warteschlangen, so sieht es die EU-Leitlinie vor, sollen durch Bänder so gelenkt werden, dass der Abstand auch seitlich eingehalten bleibt.
An der Sicherheitskontrolle nur ein Gepäckstück mitnehmen
Enges Schlangestehen ist tabu. Reisende müssen laut Bundespolizei "zwei Armlängen Abstand zu anderen Personen" halten. Mehr als ein Stück Handgepäck ist nicht mehr erlaubt. Das soll den Kontakt der Kontrolleure mit dem Gepäck minimieren und außerdem verhindern, dass es zu Gedränge im Flieger kommt, wenn die Leute ihre Taschen verstauen. Schlüssel, Geldbeutel, Handy und was man sonst in den Jackentaschen hat, darf nicht mehr separat in eine Wanne gelegt werden, sondern ist im Handgepäck oder der Jacke zu verstauen.
Im Abflugbereich Bordkarte selbst scannen
Hinter der Sicherheitskontrolle gibt es noch weniger geöffnete Shops als davor. Die Sitzgelegenheiten sind mit Klebeband abgesperrt, damit der Abstand gewahrt bleibt. Beim Boarding muss jeder Passagier seine Bordkarte selbst auf den Scanner legen und auf das grüne Lichtzeichen warten.
Per Brücke ins Flugzeug
Das ist wenigstens mal positiv: Das endlose Busfahren auf dem Vorfeld bis zum Flieger ist vorbei. Um beim Einsteigen das Abstandsgebot einzuhalten, sollen die Passagiere, wo immer möglich, über Fluggastbrücken ein- und aussteigen. Und wo es gar nicht per Fluggast-"Finger" geht, da sollen die Busse nur halb besetzt werden.
Der Reihe nach zum Sitzplatz
Eingestiegen wird gestaffelt, um das Gedränge auf dem engen Gang zu entzerren - getrennt nach Fensterplatz, Mittelplatz, Gangplatz oder blockweise. Und anders als früher wird das auch kontrolliert. Für Familien mit Kindern werden Ausnahmen gemacht. Einige US-Fluggesellschaften rufen die Passagiere sogar einzeln nach Sitznummern auf.
Maske bleibt am Sitzplatz an
Die Leitlinien der EU-Kommission sehen immer noch vor, jede zweite Reihe oder einen Sitz pro Dreierreihe freizulassen - solange dies die Auslastung zulässt. In der Regel sitzt man aber doch so eng wie immer. Die Fluggesellschaften halten das für unkritisch, wenn die Regeln eingehalten werden.
Die wichtigste heißt: Maske tragen. Zwar funktionieren die Hepa-Filter in den Fliegern gut und reduzieren die Virenbelastung in der Flugzeugluft fast auf null, sie bieten aber keine hundertprozentige Sicherheit - vor allem, weil sie bei stehendem Flugzeug gern abgeschaltet werden. Das berichtet eine Studie der US-Behörde Centers for Disease Control Prevention (CDC). Die Experten raten deshalb dazu, den Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Fluges nicht abzunehmen.
Essen und Trinken sollten an Bord vermieden oder auf eine möglichst kurze Zeitspanne reduziert werden. Auch auf der Bordtoilette sollte man den Mund-Nasen-Schutz nicht abnehmen.
Beim Flug gibt es weniger Service für mehr Sicherheit
Die gesamte Reisezeit bleibt die Klimaanlage in Gang. Die Luft wird senkrecht von der Kabinendecke nach unten geleitet und unterhalb der Sitze wieder abgesaugt. Um nicht zu frösteln, nimmt man besser eine warme Jacke mit ins Flugzeug. Und auf längeren Flügen Reservemasken, die alle vier Stunden gewechselt werden sollten. Essen gibt es nur noch auf längeren Flüge (ab 150 Minuten) und zum Trinken ausschließlich Wasser - aber natürlich kann man Kaffee und Bier kaufen.
Bei der Ankunft dauert es...
Gut zu wissen: Das Aussteigen zieht sich hin, weil die gelandeten Flugzeuge oft erst einmal warten, bis mit dem Entladen des eingecheckten Gepäcks begonnen wurde. So wird sichergestellt, dass der Andrang am Gepäckband nicht zu groß wird.
Bisweilen wird auch noch von jedem Einreisenden die Temperatur gemessen oder ein weiterer Corona-Test durchgeführt. Wenigstens muss man in der Regel nicht auf das Ergebnis warten - es reicht, das gebuchte Hotel und eine Telefonnummer anzugeben.
Bei der Rückreise: Ohne Test kein Flug
Bei der Rückkehr mit dem Flugzeug nach Deutschland gilt: Reisende müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen - auch wenn sie aus Nichtrisikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene. Wichtig: Die Testpflicht gilt auch wegen der soeben grassierenden Delta-Variante des Coronavirus weiterhin bis mindestens Mitte September immer für Flugzeug-Rückkehrer nach Deutschland, egal, aus welchem Land sie kommen. Außer eben für vollständig Genesene oder Geimpfte - und kleine Kinder. Da sich die Lage aber jederzeit ändern kann, informieren Sie sich bitte stets über die Situation rund um Ihr Reiseland.
Was gilt für die Rückreise aus Risikogebieten?
Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss vor der Rückreise zusätzlich die sogenannte Digitale Reiseanmeldung ausfüllen. Zusätzlich müsste sich der Reisende in eine zehntätige Quarantäne begeben, solange er keinen negativen Test vorweisen kann. Diesen braucht es für die Flugreise ja sowieso, Urlauber aus Risikogebieten müssen ihn zusätzlich nach spätestens 48 Stunden auf der Plattform "Digitale Reiseanmeldung" hochladen. Wer das bereits bereits vor dem Flug erledigt, erspart sich also die Quarantäne. Der Test darf 48 Stunden vor der Einreise (bei PCR-Tests bis zu 72 Stunden vorab) vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es wiederum für Geimpfte oder Genesene. Diese sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Schwieriger wird es, wenn eine Region zu einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet erklärt wird. Bei Hochinzidenzgebieten gilt eine Mindestquarantäne von fünf Tagen, nach denen man sich freitesten kann, sonst von zehn Tagen. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet sind es 14 Tagen ohne Freitestung. Die Einstufungen finden Sie beim RKI. Sie kann sich rasch ändern, am besten überprüfen Sie also ein oder zwei Tage vor der Rückreise nach Deutschland, welche Vorgaben für Sie gelten.
Weitere Informationen:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: Luftverkehr in Zeiten der Corona-Pandemie
So kommen Sie gut an Bord - Sicherheitskontroll-Hinweise der Bundespolizei
EASA-Betriebsrichtlinien für das Management von Fluggästen und Luftfahrtpersonal in Bezug auf die COVID-19-Pandemie (engl.)