EU-Fahrgastrechte

Flixbus, BlablaCar Bus und Co.: Diese Rechte haben Fernbus-Fahrgäste

7.8.2024, 12:25 Uhr
In den Sommerferien kann es oft zu Staus auf den Autobahnen kommen. Dadurch entstehen viele Reiseverzögerungen. (Symbolbild)

© IMAGO/Anton Geisser In den Sommerferien kann es oft zu Staus auf den Autobahnen kommen. Dadurch entstehen viele Reiseverzögerungen. (Symbolbild)

Die Sommerferien sind bereits im vollen Gange und die Menschen fahren fleißig in den Urlaub. Auch Reisen mit Fernbusunternehmen wie Flixbus und BlablaCar Bus werden häufig genutzt. Doch dabei kann eine jede Menge schiefgehen. Der Bus steht im Stau, verspätet sich oder man verpasst seinen Anschluss. Zwar gibt es keine vergleichbaren, von der EU festgelegten Entschädigungsansprüche, wie bei Bahn- und Flugreisen, allerdings hat der Reisende trotzdem das Recht Geld von den Busunternehmen zu verlangen.

EU-Fahrgastrechte

Die EU-Fahrgastrechte gelten, wenn Abfahrtsort und Ziel innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen und die Strecke mindestens 250 Kilometer beträgt, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Die Ansprüche gelten für alle in Europa verkehrenden Busunternehmen, wie Flixbus, BlablaCar Bus, Alsa, Rede Expressos oder Pinkbus.

Generell gilt: Die Rechte greifen nur bei einer verspäteten Abfahrt. Kommt es aufgrund eines Staus zu einer verzögerten Ankunft, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Auch wenn der Reisende den Bus aus Eigenverschulden verpasst, geht er leer aus. Sollte es doch mal vorkommen, dass die Fahrt aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden kann, gibt es meistens die Möglichkeit, das Ticket kurzfristig zu stornieren. Bei BlaBlaCar-Bus ist das bis zu 30 Minuten vor Fahrtbeginn möglich, bei Flixbus sogar noch 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit. Meist gibt es dann allerdings nur einen Gutschein.

Bus hat Verspätung: Welche Rechte gibt es?

Bei einer Verspätung von 90 Minuten ist das Busunternehmen verpflichtet, kostenlose Verpflegung bereitzustellen. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum passiert das allerdings eher selten. Deswegen haben die Reisenden auch die Option, sich selbst ein paar Snacks zu kaufen und die Quittung bei dem Busunternehmen einzureichen.

Bei einer Verspätung ab zwei Stunden gibt es zwei Möglichkeiten. Der Fahrgast kann entweder den Ticketpreis zurückfordern und bekommt eine kostenlose Rückfahrt zu seinem Ausgangspunkt. Oder aber das Busunternehmen zahlt die Reise zum geplanten Zielort mit einem anderen vergleichbaren Verkehrsmittel.

Wenn die Weiterfahrt des Busses komplett verhindert ist, wie bei einem Unfall, hat der Fahrgast ebenfalls Anspruch auf Ersatzbeförderung. Bei Nachtfahrten besteht zusätzlich Anspruch auf angemessene Verpflegung und Unterkunft mit Erstattung bis zu 80 Euro pro Person.