So finden Sie doch noch den richtigen Camper

Pfingst- oder Sommerurlaub mit dem Wohnmobil? Mieter müssen sich jetzt beeilen

27.5.2022, 09:10 Uhr
Stellplatz direkt am Meer, hier in Andalusien bei Tarifa. Klassische Familienwohnmobile mit Alkoven sind kaum noch zu bekommen, und selbst alte Gebrauchte sind sehr gefragt.  

© Matthias Niese Stellplatz direkt am Meer, hier in Andalusien bei Tarifa. Klassische Familienwohnmobile mit Alkoven sind kaum noch zu bekommen, und selbst alte Gebrauchte sind sehr gefragt.  

Für viele eine verlockende Vorstellung: Sie fahren autark und unter sich mit Ihrer rollenden Ferienwohnung ohne große Verpflichtungen los, suchen sich ein hübsches Plätzchen in den Bergen, an einem See oder am Meer und bleiben mindestens eine Nacht. Anderntags wandern Sie oder gehen baden, und wenn es Sie weiterzieht, reiten Sie wie Lucky Luke direkt in den Sonnenuntergang, bereit für neue Abenteuer.

Wer kein eigenes Wohnmobil oder einen Wohnwagen (Caravan) hat und einen der noch verfügbaren Camper mieten will, muss sich allerdings beeilen. Die Vermieter berichten von hoher Nachfrage für die Pfingst- und vor allem für die Sommerferien. Einige auch kleinere Vermieter in der Region haben wegen der großen Nachfrage überhaupt erst neu eröffnet oder sich mit Zweigstellen vergrößert, manche Portale vermitteln auch Privatfahrzeuge.

Wohnmobil mieten: Über vier Personen wird es schwierig

Zwar sind noch Fahrzeuge vorhanden, teils aber nicht mehr in der Preis- oder Größenkategorie, die sich beispielsweise Familien wünschen. Wohnmobile mit mehr als vier Gurtplätzen sind zum Beispiel relativ selten. Sie müssen eine Doppeldinette haben – also einen mittigen Essplatz mit zwei gegenüberliegenden Sitzbänken, der sich zu einem Bett umbauen lässt. Diese klassischen Familienwohnmobile haben dann sechs Gurtplätze, oft ein Doppelstockbett im Heck und ein Doppelbett im Alkoven über dem Fahrerhaus.

Doch gerade diese früher am meisten verkauften fahrenden Schrankwände wurden schon lange von den meistverkauften teilintegrierten und viel niedrigeren Fahrzeugen abgelöst, die zwar oft noch ein Hub-Bett, aber meist nur vier Schlaf- und Gurtplätze haben. Die wenigen Alkoven-Familienwohnmobile zwischen sechs und sieben, selten mehr Metern Länge sind schon fast alle vermietet.

Schnell können Sie kaum noch Gewicht zuladen

Über 6,50 Metern Länge werden die Fahrzeuge übrigens deutlich schwieriger zu manövrieren, zu parken und auch zu schwer – beachten Sie unbedingt auch das zulässige Gesamtgewicht. Bis zu 3,5 Tonnen dürfen die meisten noch mit einem normalen Autoführerschein ein Wohnmobil fahren. Bis zu dieser Grenze zahlen Sie auch in vielen Ländern eine relativ günstige Straßenmaut, darüber ist schon in Österreich eine EETS-Mautbox fällig, auch in anderen Ländern wird die Maut viel teurer.

Je größer das Fahrzeug, desto mehr schwindet auch das verbliebene Zuladungsgewicht. Bei mehr als vier Personen dürften Sie dann neben dem normalen Gepäck oft schon die Fahrräder nicht mehr mitnehmen oder müssten eigentlich mit leerem Wassertank fahren. Auch hier droht bereits in Österreich Unbill, wo man Wohnmobile etwa auf der Inntalautobahn gern zur Waage herauswinkt.

Inzwischen wollen viele ihren zwei- bis vierwöchigen Sommerurlaub im gemieteten Wohnmobil verbringen, sie buchen die Camper länger als früher üblich. Denn auf einen Urlaub im Hotel oder in einer Ferienwohnung mögen viele auch in diesem Jahr nicht setzen und gehen lieber auf Nummer Sicher.

Dabei ist Wohnmobil-Urlaub sehr teuer: Schon die Miete kostet zur besonders teuren Ferienzeit pro Tag um die 100 Euro aufwärts. Dazu kommen weitere Gebühren und die in der Hauptsaison auch sehr teuren Campingplätze – schnell zahlt man dafür etwa in Italien am Meer 80 Euro pro Nacht und Familie, mit 40 bis 50 Euro muss eine vierköpfige Familie überall rechnen. Wer also eh nur länger auf einem Campingplatz stehen möchte, fährt mit Zelt oder gemieteter Hütte oder Wohnwagen deutlich billiger in den Urlaub. Wohnmobile sind für Rundreisen und Kurztrips gemacht.

Es droht eine Überfüllung der Stellplätze

Schilder wie diese weisen auf meist kostenlose Womo-Stellplätze hin. 

Schilder wie diese weisen auf meist kostenlose Womo-Stellplätze hin.  © Fotostand / K. Schmitt via www.imago-images.de

Einfache Wohnmobilstellplätze – auf denen man übrigens keinen gezogenen Caravan abstellen darf – sind je nach Lage und Ausstattung oft kostenlos, können aber auch zwischen fünf und 30 Euro die Nacht kosten. Unzählige Stellplatz-Apps sind gute Wegweiser, außerdem gibt spezielle Wohnmobil-Reiseliteratur gute Tipps.

Viele wollen sich im Urlaub womöglich auf einfache Parkplätze stellen. Dies sollte man aber nur mit großer Rücksichtnahme auf Anwohner tun und seinen Müll und die Abwässer fachgerecht an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Lieber steuern Sie offizielle Wohnmobil-Stellplätze an.


Hier finden Sie Tipps der Redaktion für Stellplatzführer und Wohnmobil-Handbücher


Es ist so oder so zu befürchten, dass der Boom zu einer Überfüllung der Übernachtungsplätze, zu Ärger in der Bevölkerung und Maßnahmen der örtlichen Behörden führen wird. So müssten gerade nach der Corona-Pandemie dringend neue Wohnmobil-Stellplätze geschaffen werden. Die vorhandene Infrastruktur kann niemals eine Flotte aufnehmen, die seit langem alljährlich alleine in Deutschland um bis zu 78.000 neue Reisemobile (2020) wächst.

Ein Fahrzeug kaufen lohnt sich nur bedingt

Der Kauf eines Wohnmobils lohnt sich jedenfalls nur bedingt, denn die Unterhaltskosten sind höher als für ein Auto. Zumal die Preise selbst für gebrauchte Camper derzeit so hoch sind, dass man manchmal sogar den Preis, den man selbst vor wenigen Jahren für ein gebrauchtes Wohnmobil bezahlt hat, wiederbekommt. Wer sich dennoch eines zulegt, sollte ein eingefleischter Camper sein, der vorhat, oft und regelmäßig damit fortzufahren. Bei einer Familie, die sonst in der Ferienzeit teure Pauschal-Flugreisen bucht, kann sich der Kauf über die Jahre einigermaßen amortisieren.

Viele probieren diese Urlaubsform heuer zumindest mal aus, und die Vermieter haben ihr Angebot an Wohnmobilen im Vergleich zum vergangenen Jahr noch einmal deutlich ausgebaut – ein Trend, der weiter anhalten dürfte.


Den ersten Urlaub mit dem Wohnmobil planen: Das sollten Einsteiger vorab wissen


Trotzdem ist es ratsam, vier bis sechs Monate vor dem Urlaub schon nach einem passenden Camper zu suchen und ihn dann auch beizeiten zu buchen, damit das gewünschte Fahrzeug auch wirklich verfügbar ist. Für Juni und Juli sind schon die meisten Camper weg.

Und wenn man nun wegen eines Lockdowns doch nicht fahren kann? Viele Anbieter machen in diesen Zeiten ein Angebot. Schon im letzten Jahr galt: Wenn die Leute nicht fahren konnten, mussten sie keine Stornogebühren zahlen. Wer deutlich früher stornierte, bekam die Stornogebühr zumindest für eine spätere Buchung angerechnet. Hier informieren Sie sich am besten bei Ihrem potenziellen Vermieter.

Wohnwagen am Straßenrand parken und schlafen: Was ist erlaubt?

§12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: Das Parken ist in Deutschland dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das gilt auch über Nacht zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit, in der Regel also maximal zehn Stunden - auch auf Wanderparkplätzen.

Das Gesetz wird etwa auf www.wohnmobilrecht.de detailliert erläutert: "Da Parken sog. Gemeingebrauch ist, ist auch das Parken mit dem Wohnmobil überall zulässig, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Anders ist es, wenn man das Wohnmobil nicht nur parkt, sondern darin übernachten will. Auch dies ist grundsätzlich zulässig, wenn es nicht dem dauernden Wohnen an ein und derselben Stelle dient. Das Ruhen und Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist erlaubter Gemeingebrauch, darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung."

Weiter heißt es in der Erläuterung: "Danach liegt also bei einer einmaligen Übernachtung in aller Regel keine Sondernutzung, sondern noch Gemeingebrauch vor. Mithin ist das einmalige Übernachten im allgemeinen Straßenraum in jedem Falle zulässig, es sei denn, an der konkreten Stelle des öffentlichen Verkehrsraumes besteht ein allgemeines Parkverbot für dieses Fahrzeug. Diese bundesrechtlichen Regelungen können durch Landesgesetze nicht eingeschränkt werden. Auch Landschaftspflegegesetze, wie sie zum Teil existieren, können so ohne weiteres das einmalige Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen und öffentlichen Straßen nicht einschränken.

Etwas anderes gilt, wenn campingähnliches Leben stattfindet, also das Aufstellen von Tischen, Stühlen, das Herausdrehen der Markise oder das Aufbauen eines Vorzeltes. Das ist kein Parken mehr, sondern Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist. Bei einem mehrtägigen Übernachten und Abstellen eines Wohnmobils auf einem öffentlichen Parkplatz zu Zwecken des wiederholten Übernachtens handelt es sich ebenfalls nicht mehr um Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung. Dies ist ohne Genehmigung der Sondernutzung nicht erlaubt. In diesen Fällen wird die Straße nicht mehr vorwiegend zu Verkehrszwecken, sondern zu Wohnzwecken genutzt."

Dieser Artikel vom 21.5.2021 wurde am 27.5.2022 aktualisiert.

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