Für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene
Reisen in der EU: Diese neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Februar
5.2.2022, 15:49 UhrDie Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben neue Reiseregeln beschlossen. Die Empfehlungen des Europäischen Rates sollen nach eigenen Angaben "zur Erleichterung der sicheren Ausübung der Freizügigkeit" innerhalb der EU beitragen. Der EU-Rat begründet das, mit dem "erheblichen Anstieg der Impfquote" und der "raschen Einführung" des digitalen Covid-Zertifikats.
Die neuen Maßnahmen basieren nun auf der individuellen Situation von Personen und nicht mehr auf der Herkunftsregion. Der personenbasierte Ansatz soll die geltende Regelung "erheblich vereinfachen" und für "mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit" sorgen. Die Empfehlungen traten zum 1. Februar in Kraft. Ein Überblick:
Geimpfte: Für Personen, die einen auf EU-Ebene zugelassenen Impfstoff verabreicht bekommen haben, gelten keine Beschränkungen: Dafür müssen seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vergangen sein. Daneben können die Mitgliedsstaaten auch Impfstoffe zulassen, die von den nationalen Behörden oder der WHO zugelassen wurden. Das bedeutet laut dem Focus, dass zukünftig auch die chinesischen Impfstoffe Sinovac (Coronavac) und Sinopharm (BBIBP-CorV) innerhalb der EU zugelassen werden könnten.
Ungeimpfte: Personen, die sich noch nicht gegen das Coronavirus geimpft haben, müssen weiterhin mit Einschränkungen bei ihrer EU-Reise rechnen. Sie benötigen entweder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Reise erzielt wurde, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde.
Genesene: Als Genesen gilt man, wenn seit dem Zeitpunkt des ersten positiven Test-Ergebnisses nicht mehr als 180 Tage beziehungsweise sechs Monate vergangen sind. In diesem Fall haben Reisende mit keinen zusätzlichen Beschränkungen zu rechnen. Deutschland weicht in diesem Punkt ab: Entgegen der EU-Empfehlung gilt hierzulande eine Genesenen-Frist von drei Monaten beziehungsweise 90 Tagen.
Booster-Impfung: Reisende, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, können sich ohne Einschränkungen oder zusätzliche Tests in der EU bewegen. Bislang bestehen einige Länder wie Griechenland, Italien oder Portugal noch auf die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses, selbst wenn man vollständig geimpft ist.
Digitales Impfzertifikat verfällt: Die EU-Staaten haben entschieden, dass die Grundimmunisierung und damit auch das digitale Impfzertifikat ab dem 1. Februar nach neun Monaten abläuft. Jeder der erst nach dem 7. Mai 2021 seine Zweitimpfung erhalten hat, benötigt also eine Aufrischungsimpfung, um uneingeschränkt in der EU reisen zu können.
Notbremse: Im Rahmen der neuen EU-Empfehlungen tritt eine Notbremse in Kraft, die auf das Auftreten neuer besorgniserregender Corona-Varianten reagieren soll. Sollte sich eine gefährliche Variante in einem Mitgliedsstaat ausbreiten, könnte die EU-Kommission ein "koordiniertes Vorgehen in Bezug auf Reisen aus den betreffenden Gebieten" vorschlagen.
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