Schutz gibt es kaum

Verbraucherzentrale warnt vor PayPal-Betrugsmasche über Gastzahlung - Es könnte jeden treffen

Alina Boger

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19.12.2024, 12:46 Uhr
Selbst wenn man schon lange kein PayPal-Konto nutz, könnten Betrüger die eigene IBAN missbrauchen.

© Sebastian Kahnert/picture alliance/dpa Selbst wenn man schon lange kein PayPal-Konto nutz, könnten Betrüger die eigene IBAN missbrauchen.

Phishing-Mails, Fake-Anrufe und skurrile SMS sind schon längst Teil des Alltags geworden. Während man in diesen Fällen aber direkt kontaktiert wird und somit mit dem richtigen Handeln eine Katastrophe abwenden kann, ist es bei einer neuen Betrugsmasche über PayPal kaum möglich, entgegenzuwirken. Der Grund dafür: im Regelfall erfährt man, dass Betrüger am Werkt waren, erst nachdem Geld vom eigenen Konto abgebucht wird.

Doch um was genau geht es bei der neuen Betrugsmasche und wie können Betroffene sich, wenn schon nicht schützen, dann zumindest wehren?

Neue Betrugsmasche über PayPal-Gastzahlungen

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der neuen Masche, bei der gar nicht das eigene PayPal-Konto, sondern die Kontodaten der Betroffenen im Vordergrund stehen. Offenbar nutzen Betrüger fremde IBAN, um damit über die PayPal-Bezahlfunktion "Zahlen ohne PayPal-Konto", auch "Gastzahlung" genannt, einen Kauf zu tätigen. Denn: für diese Bezahlfunktion ist lediglich eine IBAN-Eingabe notwendig. Und hier besteht die Gefahr, denn: Die IBAN könnte beispielsweise durch verschiedene Datenlecks in Hände von Betrügern gelangen, ohne dass der Besitzer es merkt.

An dem Beispiel eines Mannes aus NRW zeigt die Verbraucherzentrale, wie Betrüger auf Kosten anderer im Internet shoppen. Demnach habe Kristan W. eine Zahlungsaufforderung von PayPal erhalten, er solle einen Betrag von 56,75 Euro begleichen. Dabei hat der Mann seines Wissens nach nichts bestellt. Auf Nachfrage erklärte PayPal, man konnte das Geld nicht von seinem Bankkonto abbuchen. Dabei existiert das Konto laut Angaben von W. schon seit 2018 nicht mehr. Ein PayPal-Konto besitzt er zwar, die alte IBAN des nicht mehr existierenden Kontos sei aber schon lange herausgelöscht worden. Weil er die offene Rechnung nicht bezahlt, fordert nun ein Inkasso-Unternehmen 88,25 Euro.

Prüfung bei Gastkonten offenbar nur oberflächlich

Die alte IBAN des Herrn aus NRW wurde also offenbar von Betrüger bei der "Gastzahlung" eingegeben. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale, ob eine Identitätsprüfung bei Gastzahlungen stattfindet, soll PayPal ausweichend reagiert haben: "PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch." Daher zieht die Verbraucherzentrale den Schluss, dass Identitätsprüfungen offenbar nur bei Eröffnung eines PayPal-Kontos stattfinden.

Im Online-Forum "Paypal-Community" diskutieren Nutzer über den Missbrauch dieser Bezahloption. Die Verbraucherzentrale NRW soll Paypal daher gefragt haben, warum keine potenziellen Schutzmaßnahmen für die Bezahlmethode umgesetzt werden. Verbraucher könnten ihre IBAN für Gastzahlungen sperren lassen, Paypal selbst könnten bei Gastzahlungen einen Cent-Betrag mit einem Code im Verwendungszweck an die angegebene IBAN überweisen, den Käufer zur Verifikation angeben müssen, was bei der Eröffnung eines PayPal-Kontos erforderlich ist. Eine Antwort soll die Zentrale eigenen Angaben nach aber nicht erhalten haben.

Ausnutzen der IBAN über PayPal kein Einzelfall

Da die Möglichkeit einer Sperrung der IBAN für die Bezahloption nicht gegeben ist, ist auch ein Schutz vor der Betrügermasche kaum möglich.

Zudem nutzen Betrüger die Masche nicht nur beim Bezahlen über PayPal. 2021 soll es wohl bei einer Discounter-App möglich gewesen sein, eine beliebige IBAN für die Bezahlung einzugeben. Zudem soll es aktuell eine Lücke bei einigen Verkehrssünden geben, sodass Deutschlandtickets ebenfalls über eine beliebige IBAN abonniert werden können.

Betrüger haben IBAN ausgenutzt - was tun?

Betrüger könnten die betroffenen Kontonummern aus unterschiedlichsten Quellen haben, beispielsweise aus früheren Datenlecks, erfolgreichen Hacking-Angriffen, Datenbanken im Darknet oder durch das Datensammeln mithilfe unseriöser Gewinnspiele. Die genau Herkunft lässt sich nicht herleiten.

Wer sich also vor potenziellem IBAN-Missbrauch schützen will, sollte die Nummer auf keinen Fall öffentlich machen und nur bei seriösen Seiten hinterlegen, wenn dies wirklich erforderlich ist.

Wenn man aber eine merkwürdige Abbuchung auf dem Konto bemerkt, ist es zwar ärgerlich, aber möglicherweise noch nicht zu spät. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie man sich wehren kann.

Zuallererst sollten Betroffene der Forderung des Unternehmens widersprechen, da die Abbuchung unerlaubt stattfand. Dann sollte man den Betrag von der eigenen Bank zurückbuchen lassen. Bei Lastschriften ist das im Normalfall noch acht Wochen nach dem Buchungsdatum möglich, bei unberechtigten Abbuchungen 13 Monate. Zudem sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, da ein Datenmissbrauch stattfand. Mögliche Inkassoforderungen können mit Vorlage der Anzeige bestritten werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil bei bestrittenen Forderungen keine Eintragung bei Auskunfteien wie der Schufa erfolgen dürfen.

Da so gut wie jeder von dieser Masche betroffen sein könnte, sollte man zudem regelmäßig sein Konto checken, um mögliche unerlaubte Abbuchungen frühzeitig zu bemerken und dann schnellstmöglich zu handeln.

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