Weihnachtlicher Einkaufsbummel
Sonntäglicher Einkauf: Verkaufsoffene Sonntage im November und Dezember in Ober- und Mittelfranken
20.11.2024, 13:45 UhrEnde November und der Dezember stehen ganz im Zeichen der weihnachtlichen Ruhe und Besinnlichkeit. Besonders an den Adventswochenenden steht das Zusammensein mit Familie und Freunden im Mittelpunkt. Doch wer nicht auf einen Einkaufsbummel verzichten möchte, hat in der Vorweihnachtszeit an zwei Sonntagen die Gelegenheit, shoppen zu gehen oder entspannt durch die Verkaufsangebote zu stöbern.
24. November 2024: Verkaufsoffener Sonntag (Andreas Markt) in Gräfenberg
Bereits am ersten Adventssonntag lädt der sogenannte Andreas-Markt auf dem Marktplatz in Gräfenberg zum Verweilen ein. Organisiert von den Altstadtfreunden, erwartet die Besucherinnen und Besucher im historischen Rathaus ein gemütliches Café-Ambiente. Dort werden in zwei stimmungsvoll dekorierten Sälen Kaffee und Kuchen angeboten.
Gemeinsam mit dem lokalen Einzelhandel, auswärtigen Wanderhändlern und örtlichen Vereinen bieten die Veranstalter ein "abwechslungsreiches Warenangebot" und versprechen ein Erlebnis für die ganze Familie.
Erster Dezember 2024: Verkaufsoffener Sonntag in Hilpoltstein
Am 1. Dezember 2024 findet in Hilpoltstein der vierte verkaufsoffene Sonntag des Jahres statt. Parallel zum Weihnachtsmarkt laden die Einzelhändler zu einem entspannten Einkaufsbummel ein – ohne den Stress der hektischen Arbeitswoche. Die teilnehmenden Geschäfte haben an diesem Tag von 13 bis 18 Uhr geöffnet und wollen die perfekte Gelegenheit zum Schlendern, Stöbern und Genießen bieten.
Warum gibt es verkaufsoffene Sonntage?
In Bayern dürfen Gemeinden an maximal vier Sonn- und Feiertagen im Jahr die Öffnung von Geschäften gestatten, jedoch nur anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen und für eine Dauer von höchstens fünf Stunden. Welche Termine hierfür ausgewählt werden, entscheidet der Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Stadtrats jährlich neu.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern verfügt Bayern bislang über kein eigenes Ladenschlussgesetz, was sich aber ändern soll. Bislang gilt weiterhin die bundesweite Regelung von 1956, die in einigen Punkten strenger ist. So dürfen Geschäfte etwa nur bis 20 Uhr öffnen. Eine flächendeckende Ausweitung der Öffnungszeiten werde laut Bayerns Wirtschaftsminister Klaus Holetschek von den Händlern nicht aktiv gefordert. Es sei entscheidend, den Kommunen ausreichend Gestaltungsspielraum zu lassen und übermäßige Bürokratie zu vermeiden.
Das neue Ladenschlussgesetz in Bayern
- Städte und Gemeinden können künftig bis zu acht anlasslose Einkaufsnächte pro Jahr von Montag bis Samstag bis 24 Uhr genehmigen. Bisher war nur eine solche Nacht pro Jahr erlaubt.
- Einzelhändler dürfen im Jahr bis zu vier eigene lange Verkaufsabende veranstalten.
- Digitale Kleinstsupermärkte dürfen an Werktagen durchgehend öffnen. An Sonn- und Feiertagen können sie ebenfalls öffnen, wobei die Kommunen den zeitlichen Rahmen zwischen 8 und 24 Stunden festlegen. Diese Läden dürfen maximal 150 Quadratmeter groß sein.
- Für die langen Einkaufsnächte ist künftig keine Genehmigung durch die Bezirksregierungen mehr erforderlich.
- Verkaufsstellen an Fernbusterminals werden bei den Öffnungszeiten den internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt.
- Die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr sowie die Regelung für maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bleiben unverändert.