Verbraucherzentrum warnt!

Vorsicht bei undurchsichtigen Abos von Reiseportalen und Flug-Flatrates

Teresa Treuheit

Online-Redakteurin

E-Mail zur Autorenseite

14.04.2025, 13:09 Uhr
Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt vor Mitgliedschaften und Abos. (Symbolbild)

© Iren_Miller via imago-images.de Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt vor Mitgliedschaften und Abos. (Symbolbild)

Viele Airlines und Reiseportale werben mit Mitgliedschaften und Abonnements, die vermeintlich attraktive Vorteile versprechen. Doch häufig sind die Bedingungen intransparent, Kündigungen gestalten sich schwierig und versteckte Kosten lauern. Das europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt in einer Pressemitteilung und gibt Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ein häufiges Szenario: Verbraucher schließen ein kostenloses Probeabo ab und möchten dieses nach kurzer Zeit kündigen. Doch ohne ihre Zustimmung wird ihnen eine Jahresgebühr abgebucht. Erst nach Intervention des EVZ konnten in solchen Fällen die Gelder zurückerstattet und die Abonnements beendet werden.

Mangelnde Transparenz, irreführende Preisangaben und schwierige Kündigungsmöglichkeiten

Häufig ist bei den Abos nicht klar ersichtlich, dass eine kostenlose Testphase nach einmaliger Nutzung nicht nochmals gewährt wird. Dies führt häufig dazu, dass Verbraucher bei ihrer nächsten Buchung aus Versehen in eine teure Jahresmitgliedschaft geraten.

Besonders problematisch sieht das Verbraucherzentrum den kostenpflichtigen Übergang in die Mitgliedschaft. Dieser wird oft nur verdeckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt. Zudem kritisiert das EVZ, dass der vergünstigte Abo-Preis hervorgehoben wird, während der reguläre Preis weniger auffällt. Zudem bemängelt das EVZ die Kündigungsmöglichkeiten. Kündigungsprozesse sind oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt.

Auch Probleme bei Flug-Flatrates

Sogenannte Flug-Flatrates, die unbegrenztes Fliegen für einen Jahresbeitrag ermöglichen sollen, entpuppen sich laut des Verbraucherzentrums oft als weniger flexibel. Bei der Flug-Flatrate sind nicht alle Destinationen enthalten, häufig sind nur wenige attraktive Ziele verfügbar. Auch die Buchungsbeschränkungen kritisiert das EVZ. Flüge können demnach erst ein paar Tage vor Abflug gebucht werden. Außerdem werden pro Flugstrecke in der Regel zusätzliche Gebühren fällig.

Rechtliche Hinweise zu den Abos

Laut des EVZ müssen Unternehmen den Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren. Verbraucher haben in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht und bei Online-Abos gilt die sogenannte „Button-Lösung“. Bedeutet: Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung zustande kommen. Eine solche Bestätigung ist beispielsweise „Zahlungspflichtig bestellen“.

Tipps für Verbraucher

Die Verbraucher sollten laut EVZ genau prüfen, welche Leistungen wirklich in einem Abo oder einer Flug-Flatrate enthalten sind. Zudem sollten besonders hervorgehobene Rabatte und Preise kritisch hinterfragt werden. Auch die Vertragsbedingungen sollten sorgfältig gelesen werden, besonders die Informationen zu Kündigung und automatischer Verlängerung. Falls sich Verbraucher ungewollt gebunden fühlen, können sie ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen.

Keine Kommentare