ADAC gibt Tipps
Wintereinbruch droht: Sommerreifen zu früh aufgezogen? Das können Autofahrer jetzt tun
06.04.2025, 08:09 Uhr
Die Wankelmütigkeit des Aprils ist so berühmt wie berüchtigt. Sommerliche Temperaturen bei erstem, sprießendem Grün gefolgt von invasionsartig über das Land herfallenden Frostepisoden sind kein Novum im wetterwendischsten aller Monate. Doch was, wenn man sich vom Frühling aufs Glatteis hat führen lassen - und die Winter- bereits durch Sommerreifen ersetzt hat? Muss ich mein Auto stehen lassen? Oder - falls das nicht möglich ist - gar den Reifenwechsel auf den Reifenwechsel folgen lassen? Das müssen Autofahrer jetzt wissen.
Kälteeinbruch droht, es wird „bitterkalt“
Bei Sonne und flauschigen Temperaturen von 17 bis 24 Grad kann und will man wohl auch glauben, dass der Winter endlich hinter uns liegt. Tja, und dann sowas: „Am Samstag überquert uns von Norden her eine Kaltfront mit ihrem Wolkenband. Niederschläge gibt es dabei zwar nicht, aber diese Front hat es trotzdem in sich, denn ihr folgen mit in Böen starken Nordostwinden Luftmassen arktischen Ursprungs“, wie der „wetterochs.de“ auf seinem Portal schrieb. Der April schlägt zu - der Temperatursturz ist im Anmarsch. „Bitterkalt ist es in den Nächten zum Sonntag und vor allem zum Montag mit Tiefsttemperaturen bis unter -5 Grad“, so Ochs. Manche Wettermodelle sollen sogar Schnee in Franken für möglich halten. Schnee und Sommerreifen - das verträgt sich bekanntlich ähnlich gut wie Strafzölle und Märkte. Worauf Deutsche Autofahrer jetzt achten müssen.
60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Von Oktober bis Ostern auf Winterreifen zu fahren – das ist eine oft zitierte Faustregel. Rechtlich hat sie keine Relevanz, so der ADAC. Wenn es etwa aktuell schneit oder es glatt auf den Straßen wird, müssen Winterreifen am Auto sein. Sonst droht ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Auch mit der Versicherung kann es Probleme geben. So könnte eine Kaskoversicherung etwa nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen. Und Ärger mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung könnte es bei einem unverschuldeten Unfall geben, da man sich je nach Einzelfall laut ADAC ein Mitverschulden anrechnen lassen müsse. Denn die sogenannte situative Winterreifenpflicht in Deutschland verlangt stets Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Daher rät der Autoclub allen, die nun schon auf Sommerreifen unterwegs sind: Das Auto bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und etwa öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Oder eben die Winterreifen wieder aufziehen.
Winterreifen im Sommer - darf man grundsätzlich, sollte man aber nicht
Den ganzen Sommer über mit Winterreifen zu fahren, wäre dagegen prinzipiell nicht verboten – aber auch nicht ratsam. Denn im Warmen können die Winterpneus richtig gefährlich werden. Denn sie nutzen sich dann nicht nur schneller ab, sondern sorgen unter anderem auch für wesentlich längere Bremswege.
Wer weder im Sommer noch im Winter bei extremen Wetterbedingungen unterwegs sein will, kann auch über Ganzjahresreifen nachdenken, die ebenfalls für den Wintereinsatz zugelassen sind.