Ordnungswidrigkeit

Was man auf dem eigenen Grundstück lagern darf und was nicht: Bis zu 100.000 Euro Strafe drohen

Andreas Hofbauer

Volontär

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4.9.2024, 08:37 Uhr
Hausbesitzer und Mieter dürfen nicht alles, was sich in ihrem Besitz befindet, auch auf dem eigenen Grundstück oder Garten lagern.

© IMAGO/KerstinxKokoska Hausbesitzer und Mieter dürfen nicht alles, was sich in ihrem Besitz befindet, auch auf dem eigenen Grundstück oder Garten lagern.

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Auf dem eigenen Grundstück bleibt schon mal das ein oder andere liegen. Sei es ein defektes Fahrrad, ein altes Regal oder Farbreste von den letzten Renovierungsarbeiten. Wer zudem einen sehr naturbelassenen Garten sein Eigen nennt, den stören die Gerätschaften auf dem eigenen Grund vielleicht auch nicht. Trotzdem sieht das Gesetz harte Grenzen vor für das, was auf dem eigenen Grund gelagert werden darf und was nicht.

Die Grenze ist überschritten, sobald umweltschädliche Gegenstände gelagert werden. Das stellt einen Verstoß gegen das "Kreislaufwirtschaftsgesetz" dar. Damit soll "zur Schonung der natürlichen Ressourcen" der "Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen" sichergestellt werden. Das Gesetz regelt damit einerseits den Umgang mit Müll, andererseits besagt es, dass Abfall nicht auf dem eigenen Grund lagern darf, wenn er schädlich sein könnte. Außerdem spielt das Baurecht bei der Lagerung ebenfalls eine Rolle. "Die Schranke, was auf dem eigenen Grund gelagert werden darf, setzen gesetzliche Bestimmungen", erklärt Rechtsanwalt Thomas Pliester aus Mönchengladbach der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Pliester ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Durch die Benennung "Abfall" gibt es aber Interpretationsspielraum, so der Experte. Prinzipiell gilt als Abfall, was keinen Wert besitzt und auf der Mülldeponie entsorgt werden sollte. Allerdings gehen die Meinungen auseinander, was Abfall überhaupt ist. Während der eine in alten Computern Sondermüll sieht, sind diese für den anderen eine wahre Goldgrube.

Deswegen definieren die Expertinnen und Experten anhand des Gesetzes ein nachprüfbares Kriterium: Abfall ist, was eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt. "Das ist der kleinste gemeinsame Nenner", wird Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor des Eigentümerverbands Haus und Grund Rheinland Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, von der dpa zitiert.

Damit ist klar, dass alte Möbel, Fahrradleichen, Papier, Bretter, Metall, Steine, Gartenabfälle und vergleichbares auf dem eigenen Grundstück und auch im eigenen Garten herumliegen dürfen.

Nicht erlaubt ist das Lagern von Asbest, Öl, Farben, Lacken, giftigen Gasen, Benzin, Autos, Reinigungsmitteln, Sperrmüll, Heizungsradiatoren oder Bauschutt. Von diesen Gegenständen geht eine Gefahr für das Grundwasser aus, weil giftige Stoffe in den Boden sickern könnten, so Amaya. Reifen haben aus denselben Gründen auch nichts außerhalb der Garage oder des Schuppens verloren. Ebenfalls nicht gelagert werden dürfen Abfälle, die, wenn sie länger gelagert werden, Keime entwickeln könnten und dadurch Ungeziefer anlocken. Werden Nachbarn darauf aufmerksam, können diese das zuständige Ordnungsamt informieren. Übrigens: Was alles auf den Restmüll gehört, finden Sie hier.

Das schickt dann wiederum einen Vertreter, der sich die Gegebenheiten persönlich und vor Ort ansieht. Er überprüft, ob eine "objektive Beeinträchtigung" vorliegt oder lediglich die Nachbarn eine andere Einschätzung des Gartens haben.

Sollte eine überprüfbare objektive Beeinträchtigung vorliegen, so haben Nachbarinnen und Nachbarn sowohl Anspruch auf Unterlassung als auch auf eine Störungsbeseitigung. Ist das der Fall, so liegt es an dem Abfall-Eigentümer sich darum zu kümmern, dass weder Schädlinge auf das Grundstück kommen, noch penetranter Gestank entsteht. Wie das gemacht werden soll, wird nicht vorgegeben. Allerdings kann zu einem Bußgeld in Höhe von rund 100.000 Euro kommen. Denn bei der illegalen Lagerung von Müll handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Liegt keine objektive Beeinträchtigung vor, so haben die Ämter wenig bis keine Eingriffsmöglichkeiten. "Die Freiheit des Eigentums wird höher bemessen als die Befindlichkeit von Nachbarn", wird Amaya von der dpa zitiert.

Wer viel auf seinem Grundstück lagert, der kann auch mit dem Baurecht in Konflikt geraten. Thomas Pliester nennt exemplarisch Ziegelsteine, um die ein Streit entbrennen könnte. Die Lagerung von Ziegelsteinen könnte auf gewerbliche Lagerung hindeuten, sofern verschiedene Steine von unterschiedlichen Sorten gestapelt worden sind. Allerdings kann diese Lagerung auch zulässig sein, sollten die Steine mittelfristig für die Hausfassade verwendet werden. Dagegen kann ein Haus, das nie fertig gebaut wird, zwar bei den Nachbarinnen und Nachbarn für Ärger sorgen, aber sie haben keinen Hebel dagegen. Abgestellte Fahrräder und Anhänger sind ebenfalls Teil des Baurechts. Wie Sie alte und leere Batterien richtig entsorgen, erfahren Sie hier.

Wie viel die Menschen mit Müll auf dem eigenen Grundstück an Strafe bezahlen müssen, hängt sowohl von der Menge als auch von der Art des Abfalls ab. Außerdem spielt auch eine Rolle, ob die Behörden eine Absicht oder Fahrlässigkeit feststellen. Obendrauf kommt zudem ein möglicher Rechtsstreit mit den Nachbarn.

Wer das umgehen will: Viele Kommunen und Kreise zeigen auf ihren Internetseiten die richtige Abfallentsorgung sowie mögliche Folgen bei nicht sachgemäßer Entsorgung.

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