Kleinere Ausnahmen

Bis zu 15.000 Euro Strafe: Diese Gartenarbeiten sind ab morgen in Bayern verboten

grgo

29.2.2024, 10:21 Uhr
Im Frühling und Sommer sind umfangreiche Schnittmaßnahmen in den meisten Fällen untersagt.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa-tmn Im Frühling und Sommer sind umfangreiche Schnittmaßnahmen in den meisten Fällen untersagt.

Hobbygärtner aufgepasst: Wer noch seine Hecke schneiden muss, sollte sich beeilen. Denn umfangreiche Schnittmaßnahmen sind laut Gesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Grund für das Verbot ist der Schutz von bestimmten heimischen Tieren, etwa Vögeln, für die Hecken wichtige Brut- und Niststätten sind. Auch der natürliche Lebensraum von Pflanzen soll dadurch geschützt werden.

Die Vorschrift umfasst sämtliche größere Schnitt- oder Rodearbeiten an Hecken, Bäumen oder Sträuchern im heimischen Garten. Aber es gibt Ausnahmen: "Schonende Form- und Pflegeschnitte", also kleinere Arbeiten an der Hecke, sind auch im Zeitraum von März bis Ende September erlaubt.

Erlaubt sind Heckenschnitte im Sommer zudem, wenn es es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt. Auch wenn es um die Verkehrssicherheit geht und die Maßnahmen im "öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können", ist ein Rückschnitt erlaubt. Werden Geh- oder Radwege von schnell wachsenden Pflanzen zugewuchert oder sind Straßenschilder verdeckt, sollen Gärtner also auch im Sommer tätig werden.

In allen anderen Fällen gilt: Wer sich nicht an das Schnittverbot hält, dem könnte eine empfindliche Geldstrafe treffen. Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und der Länge des Rückschnitts. In Bayern drohen bei Verstößen Strafen zwischen 50 und 15.000 Euro, je nach Länge der Hecke. In Mecklen­burg-Vorpom­mern werden im schlimmsten Fall sogar bis zu 100.000 Euro fällig.