Asylbewerber soll Security mit Alu-Rohr angegriffen haben

Ulrike Löw

25.6.2019, 17:41 Uhr

Der Mann lebte seit einem halben Jahr in der Unterkunft in der Straße der Heeresflieger in Roth: er wusste, dass er, wenn die Unterkunft betreten wollte, einen Ausweis vorzeigen musste. Die Kontrollen an der Eingangspforte sollen auch für die Sicherheit der Bewohner sorgen. Doch am 29. September 2018 gegen 15 Uhr fühlte sich der 24-Jährige von diesem Ritual "provoziert", wie er über einen Dolmetscher vor der 16. Strafkammer erklärt. Er stänkerte gegen das Personal und zog von dannen.

Trifft die Anklage zu, kehrte er nur eine halbe Stunde nach dem Wortwechsel zurück, bewaffnet mit einer Aluminiumstange. Er soll drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit dem Rohr geschlagen haben, alle kamen mit Prellungen davon. Der Staatsanwalt wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte selbst bestreitet die Tat - und schiebt die Schuld dem Sicherheitspersonal zu. Die Kräfte hätten ihn erst provoziert, dann beleidigt und geschubst. Er selbst habe sich nur mit einem "Stock aus Holz" gewehrt. Das mutmaßliche Tatwerkzeug, besagte Aluminiumstange, liegt als Asservat auf dem Richtertisch, der Angeklagte will sie noch nie gesehen haben. Allerdings sollen Merkmale seiner DNA sowie Merkmale der DNA eines Geschädigten auf dem Rohr gefunden worden sein.

Bereits im Februar vor Gericht

Der 24-jährige Äthiopier, der im Jahr 2015 in Deutschland eingereist ist, steht nicht das erste Mal vor Gericht: Erst im Februar 2019 hatte ihn das Amtsgericht Fürth wegen Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt – im März 2018 schlug er in der Zirndorfer Asylbewerberunterkunft den Hausmeister. Diese Freiheitsstrafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt, auch weil in der Justiz der Vorfall in Roth bekannt war, und auch, dass die Staatsanwaltschaft erneut gegen den Mann ermittelte.

Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bewahrheiten, muss der Mann mit einer weiteren Freiheitsstrafe rechnen. In einer Gesamtfreiheitsstrafe wird diese früher verhängte Strafe einberechnet - und ab einer Strafhöhe von zwei Jahren ist es nicht mehr möglich, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Prozess wird fortgesetzt, die Strafkammer kalkuliert mit drei Verhandlungstagen. Bleibt es bei diesem Zeitplan, wird das Urteil voraussichtlich am 8. Juli gesprochen.