Demos in Erlangen in der Pandemie
10.8.2020, 19:00 UhrHerr Holzinger, gab es schon Corona-Demonstrationen in Erlangen?
Tatsächlich gab es in den letzten Wochen vermehrt Demonstrationen, die Beschränkungen aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kritisieren. Insgesamt ist die Zahl der Personen, die teilnehmen, aber überschaubar.
Welche Vorgaben müssen während der Pandemie von Demonstranten eingehalten werden?
Zwischen allen Teilnehmern muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. Darüber hinaus haben Ordnungsbehörde und Polizei durch Beschränkungen sicherzustellen, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß beschränkt bleiben.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um auf Demonstrationen zu reagieren und diese geordnet zu halten?
Das hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die Versammlungsfreiheit unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und deshalb nur unter besonderen Bedingungen beschränkt werden darf. Üblich sind Verpflichtungen, Ordner zu stellen, sowie Beschränkungen der Versammlungsfläche. Vor den Versammlungen findet in der Regel ein Kooperationsgespräch statt, um auch Maßnahmen zum Infektionsschutz zu besprechen.
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