Hauptamt - Ehrenamt: Wo ist nochmal der Unterschied?
26.5.2020, 17:34 Uhr
SPD und CSU haben sich im Zug ihrer Koalitionsvereinbarung auf den früheren Fraktionsvorsitzenden der Christsozialen im Stadtrat, Jörg Volleth, festgelegt. Einen weiteren Bürgermeisterposten, wie in der vorangegangenen Wahlperiode, wird es nicht geben. Anders als Elisabeth Preuß (FDP) und Susanne Lender-Cassens (Grüne/Grüne Liste) wird Volleth allerdings nicht ehren-, sondern hauptamtlicher Bürgermeister sein.
Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem haupt- und einem ehrenamtlichen Bürgermeister? Wie wird festgelegt, wie diese Ämter ausgestattet werden? Wie schlägt sich das Ganze in der Bezahlung nieder? Die EN haben dazu den Personalreferenten der Stadt Erlangen Thomas Ternes befragt.
Beamtenverhältnis auf Zeit
Zunächst einmal: Bürgermeister, egal ob ehren- oder hauptamtlich, brauchen ein Mandat aus dem Stadtrat. Im Unterschied dazu wird der Oberbürgermeister direkt von den Bürgern gewählt. Und dann: "Man ist frei als Stadt, ob man die weiteren Bürgermeister als ehren- oder hauptamtliche Bürgermeister ausstattet", sagt Ternes. Es muss allerdings eine entsprechende Satzung erlassen werden – dies war in der letzten Stadtratssitzung der Fall. Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist, wie der Oberbürgermeister, ein kommunaler Wahlbeamter in einem Beamtenverhältnis auf Zeit: eine Wahlperiode lang. Bezahlt werden Bürgermeister von der Kommune.