Spardorf übt bei alter Ziegelei Vorkaufsrecht aus
12.9.2018, 11:00 UhrÜberrascht wurden weder der Verkäufer noch der Käufer davon, dass die Gemeinde ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ausübt. Denn zum einen hat die Gemeinde Spardorf bereits im Februar eine Vorkaufsrechtsatzung für das rund 30.000 Quadratmeter große, nördliche Areal des Ziegeleigeländes beschlossen. Zum anderen hat Spardorf, nachdem die Gemeindeverwaltung die Kopie des Kaufvertrags erhalten hatte, Käufer und Verkäufer zur Ausübung des Vorkaufsrechts angehört.
Im Übrigen, so Bürgermeisterin Birgit Herbst im Gespräch mit den Erlanger Nachrichten, habe sie gegenüber dem Grundbesitzer schon kurz nach ihrer Wahl 2014 gesagt, dass die Gemeinde ein besonderes Interesse an dem Grundstück habe, da es das letzte größere zusammenhängende Stück sei, das in der Gemeinde als Bauland ausgewiesen werden könnte.
Die Gemeinde hat sich für das Vorkaufsrecht noch dadurch gewappnet, dass sie ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben hat. Darin, erklärt Birgit Herbst, seien alle Vorplanungen und Erwägungen, die ganze Vorgeschichte des Grundstücks und mögliche Nutzungen einbezogen worden. "Der Gutachter hat sehr gründlich und ausführlich gearbeitet", betont die Bürgermeisterin und hält ein dickes Exemplar des Gutachtens in die Höhe.
Belange gegeneinander abgewogen
Die privaten Belange von Käufer und Verkäufer sowie die öffentlichen Belange der Gemeinde, sagt Herbst, seien ordnungsgemäß gegeneinander abgewogen worden. Grundsätzlich trete die Gemeinde bei Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts in den Kaufvertrag ein. Die Möglichkeit des preislimitierten Vorkaufsrechts sei hier aber deswegen gegeben, weil der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis den im Gutachten ermittelten Verkehrswert erheblich überschreite. Das hat der Gemeinderat einstimmig so entschieden, freut sich die Bürgermeisterin und spricht von einer hohen Qualität der Diskussion quer durch alle Fraktionen.
"Wir haben es uns nicht leicht gemacht", unterstreicht Herbst. Aber das Ziel der Gemeinde, eine sozialgerechte Bodennutzung umzusetzen, sei nur so verlässlich erreichbar. Vor dem Hintergrund des großen Preisdrucks auf dem Wohnungsmarkt und des äußerst knappen bezahlbaren Wohnraums im Osten von Erlangen und in der Metropolregion Nürnberg sieht sich die Gemeinde hier in der Pflicht: Auf dem alten Ziegeleigelände soll "ein zukunftsorientiertes Bebauungskonzept entwickelt werden, das den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales einen hohen Stellenwert einräumt".
Vorbild Buckenhof
Birgit Herbst bekennt, dass der Gemeinde das Konzept der Nachbarkommune Buckenhof für die "Obere Buech" als Vorbild dient. "Anders kann man es heute doch fast nicht mehr in Angriff nehmen", sagt sie. Demzufolge plant Spardorf ein nachhaltiges städtebauliches Quartier mit hoher Quartiersqualität. Dies beinhaltet ein innovatives Mobilitäts- und Energiekonzept, aber auch eine Unterschreitung der Schallricht- und Grenzwerte. Die Gemeinde strebe überdies mittel- und langfristig auf diesem Gelände eine Wohnnutzung an, die wesentlich "durch die soziale Wohnraumförderung gekennzeichnet ist".
Die Ziele der Gemeinde lassen sich laut Herbst am besten verwirklichen, wenn die Gemeinde selbst die Umsetzung in der Hand hat. Zudem, fasst sie zusammen, sei der Kaufpreis schon deshalb spekulativ zu nennen, weil derzeit die Flächen planungsrechtlich eine "Außenbereichsinsel im Innenbereich" seien.
Der Verkäufer wendet sich in seiner Stellungnahme, übermittelt durch eine Rechtsanwaltskanzlei, vor allem gegen die Preislimitierung. Den vereinbarten Kaufpreis hält er für den (Mindest-) Verkehrswert. Er kündigt Rechtsschutz dagegen an.
Der Käufer schreibt, er könne sich durchaus vorstellen, das Grundstück im Sinn der Gemeinde und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu entwickeln.
Das sei angesichts des Kaufpreises wohl kaum möglich, da es sich bei dem Bauträger um ein gewinnorientiertes Unternehmen handle. Das scheint auf lange (juristische) Verhandlungen hinauszulaufen.
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