Steile kriminelle Karriere

28.07.2009, 00:00 Uhr

Den drei angeklagten Jugendlichen aus Eckental wurden unter anderem mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Diebstahl, mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Einwilligung des jeweiligen Fahrzeughalters, Betrug und versuchter Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Die jungen Straftäter, zwei 19-Jährige und ein 16-Jähriger, blicken bereits auf ein bewegtes Leben zurück, alle drei haben schon Einträge im Bundeszentralregister und sind momentan arbeitslos, einer der 19-Jährigen hat keinen festen Wohnsitz mehr.

Auch wenn die Liste der Anklagepunkte im ersten Moment beeindruckt, ist doch viel ·jugendlicher Blödsinn· dabei, wie Rechtsanwalt Michael Zahareas zur Verteidigung seiner Schützlinge vorbrachte. In einem der Sachbeschädigungsfälle hatten zwei der jungen Männer gegen einen Mülleimer im Bahnhof Gräfenberg getreten. Der 19-Jährige, dem dreimaliges Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde, hatte zwar einen Führerschein, hatte jedoch versäumt, ihn umschreiben zu lassen. Bei dem versuchten Einbruchdiebstahl wollte der andere 19-Jährige am Haus seiner Stiefmutter die Terrassentür aufbrechen, um an Geld und den Autoschlüssel zu gelangen.

Obwohl er sich den zweiten 19-Jährigen zu Hilfe holte, gelang es den beiden nicht, die Tür zu öffnen. «Hier gibt’s einen Abzug wegen Dilettantismus», bemerkte Richter Michael Fischer nach der ausführlichen Schilderung des Vorfalls. Höhepunkt des «jugendlichen Blödsinns» war allerdings die Sachbeschädigung, die dem 16-Jährigen zur Last gelegt wurde. Er hatte im Januar in der Sparkasse Ammerndorf aufgrund einer «Gaudiwette», wie er es bezeichnete, einen Stuhl in der Kinderecke umgedreht und als Toilette benutzt. Überraschenderweise spielte hier wie auch bei den anderen Straftaten Alkohol keine Rolle. «So bescheuert kann man eigentlich gar nicht sein» kommentierte Richter Michael Fischer.

Angesichts der Fülle der Straftaten musste selbst die sonst sehr geduldige Renate Hopp von der Jugendgerichtshilfe bei den beiden 19-Jährigen «die Frage der schädlichen Neigungen voll bejahen». Beide lebten eine Zeit lang bei einer Familie, die als «Brutstätte für delinquente Handlungen» bekannt ist und beide waren vor der Verhandlung bereits in Untersuchungshaft. Auf einen der beiden kommen in nächster Zeit noch weitere Verhandlungen zu. Auch Staatsanwältin Melanie Marston fand es «schwer, Anhaltspunkte für eine günstige Prognose zu finden». Besorgniserregend sei vor allem die Geschwindigkeit, mit der die Jugendlichen nach ihren früheren Verhandlungen rückfällig wurden.

Mit einem milden Urteil kam der 16-Jährige davon, der sich selbst um Schadensausgleich bemüht hatte und lediglich eine Woche Dauerarrest absitzen muss. Außerdem bekam er die Weisung, für mindestens drei Monate an einem Integrationsprojekt teilzunehmen. Einer der 19-Jährigen wurde zu zwei Wochen Dauerarrest und 80 Arbeitsstunden verurteilt Bei dem anderen führten die «Schwere der Straftaten» und die ungünstige Sozialprognose der Jugendgerichtshilfe allerdings zu einer achtmonatigen Jugendstrafe. Über die Bewährung wird erst im nächsten Verfahren unter Einbeziehung des neuen Urteils entschieden. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse, weil keiner der Verurteilten über ein eigenes Einkommen verfügt. SABINE EUSTERGERLING