«Vater und Mutter müssen kooperieren»
16.01.2009, 00:00 Uhr
Die Probleme mit ihrem Lebensgefährten begannen bereits vor der Geburt des kleinen Jonas (beide Namen geändert). Der Mann betrog Claudia Schmidt, wurde gewalttätig, am Ende trennte sich das Paar. Aus freien Stücken, so die Erlangerin, sei sie Anfang 2007 im Jugendamt vorstellig geworden, um mit Hilfe der Behörde eine tragbare Umgangsregelung für den Sohn zu finden. Denn seinen Vater, sagte sie, sollte der inzwischen Fünfjährige durchaus regelmäßig sehen.
Doch die Unterstützung, die sie seitdem vom Amt erhalten hat, lässt die Mutter nach wie vor zornig werden. Es gab mit den Eltern Beratungsgepräche, einen vom Amt angeregten, begleiteten und auch reibungslosen Umgang zwischen Sohn und Vater beim Kinderschutzbund, im Herbst vergangenen Jahres dann eine vom Familiengericht detailliert festgelegte Umgangsregelung. Danach darf der Vater den kleinen Jonas jedes zweite Wochenende sehen.
Überlagert wird diese Vereinbarung jedoch immer noch von heftigen Auseinandersetzungen zwischen Va-ter und Mutter, die am Kind nicht spurlos vorübergehen. Eine Mitschuld an der Situation schiebt Claudia Schmidt dem Jugendamt zu, das sie mit ihrer Problematik nicht ernst genug genommen habe und auch auf ihren früheren Lebensgefährten nicht nachhaltig eingewirkt habe.
Keine Antwort erhalten
Die 43-Jährige listet unkooperative und im Ton unfreundliche Gespräche auf, ausgebliebene Rückrufe und Anworten auf ihre Faxe, unkorrekte Angaben in den Unterlagen, Termine des Amtes mit Angehörigen ihres Ex-Lebensgefährten, nicht aber mit den ihrigen. Ungehalten hat sie daraufhin Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Sozialarbeiterin des Jughendamtes eingelegt, hat um Termine beim Oberbürgermeister sowie beim zuständigen Referenten Dieter Rossmeissl nachgesucht. Auch dort gefielen ihr die Gesprächsverläufe nicht, ein von Rossmeissl zugesagter Antwortbrief sei bis heute ausgeblieben.
Im Jugendamt gibt man zum Fall eine klare Stellungnahme ab. Gisela Backhaus, Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes, betont den Beratungsanspruch, den Eltern etwa bei Fragen des Umgangs gegenüber dem Jugendamt besitzen: «Dafür ist der Sozialdienst zuständig.» Aber: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes könnten beiden Seiten nur Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten, um den Kontakt zu ihren Kindern aufrecht zu halten und um sie weitgehend unbeschadet durch die Trennung zu bringen. Backhaus: «Eine Regelung können wir aber nicht festlegen, das kann nur das Familiengericht.» Dies sei auch hier geschehen; es sei dann allerdings an den Eltern, die gerichtlich getroffene Vereinbarung umzusetzen.
Unlösbarer Konflikt
Ziel des Sozialdienstes sei es, die Elternteile zum Wohle des Kindes für eine Kooperation zu gewinnen. Dies gelinge leider nicht immer - so auch im vorliegenden Fall. Letztlich könne man dann in der Beratung an einen Punkt kommen, der weitere Gespräche nicht sinnvoll erscheinen lasse, da sich in der Sache nichts mehr bewege - auch dies war hier geschehen, nachdem sich der Paarkonflikt zwischen beiden als nicht lösbar zeigte.
Der Abbruch einer Beratung könne von Elternteilen als schwierig und belastend empfunden werden, doch könne das Jugendamt «das Verhalten von Menschen nicht ändern». «Uns wird hier eine Macht zugesprochen, die wir nicht haben», sagte Backhaus.
Ihre Mitarbeiter, so die Sachgebietsleiterin, hätten verantwortlich gehandelt, eine Verfehlung gegenüber der Mutter konnte sie nicht erkennen. Backhaus: «Die Mutter wird damit leben müssen, dass sie diesen Mann als Vater für ihr Kind gewählt hat.» Aktiv handeln werde das Jugendamt nur an einem Punkt: wenn die Auseinandersetzungen solche Ausmaße annehmen, dass sie das Wohlergehen des Kindes gefährden.